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Unternehmensberatung in Rund um den Zürichsee (Region)

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PersonalentwicklungCoachingAssessment
DIACOVA AG

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Seestrasse 17, 8002 Zürich
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Diacova AG

Wir sind Spezialisten, wenn es um Menschen geht. Unternehmen und Organisationen werden immer von Menschen geformt und getragen. Gerade deshalb bleibt das Ganze unberechenbar. Denn diese «menschliche Komponente» kann einem Unternehmen zu Höhenflügen verhelfen. Oder aber als schwerer Klotz eine Organisation in die Tiefe ziehen. Das Potenzial der Menschen in Unternehmen und Organisationen zu erkennen und es zielgerichtet zu entwickeln – darin sind wir seit dem Jahr 2000 Spezialisten. Wir arbeiten praxisnah, zielbewusst und erfolgsorientiert mit den Instrumenten der Organisationspsychologie. • Assessment • Coaching • Change Management • Befragung • Training • Persönlichkeitsanalyse • Führungscoaching • Teamentwicklung • Laufbahnberatung • 360°-Feedback • Wissenschaftliche/psychologische Tests • Halbstrukturierte Interviews • Präsentationen • Video-Auswertungen • Rollenspiele • Computersimulation • Online-Assessments • Webinare • Führungsunterstützung • Work-Life-Balance • Organisationsentwicklung • Konfliktmanagement • Rollenklärung • Selbst- und Fremdbild • Durchsetzungsvermögen • Selbstreflexion • Zeitmanagement • Kommunikation • Methodisches Vorgehen • Entwicklungsprozesse

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

GemeindeverwaltungGemeinde
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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