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schule-privat in stein

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Rudolf Steiner Schule

Rudolf Steiner Schule

Asternweg 1, 3612 Steffisburg
PremiumPremium Eintrag
Schule, öffentlicheKindergartenSpielgruppeSchule, privat
 Geschlossen – Öffnet montag um 09:00
Forum 44 Aarau

Forum 44 Aarau

Vordere Vorstadt 13, 5000 Aarau
Willkommen bei Forum 44

Das Forum 44 ist eine staatlich anerkannte Privatschule, spezialisiert auf die Lösung von Lernproblemen und das 9./10. Schuljahr. Jährlich besuchen mehrere hundert Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kurse oder den individuellen Unterricht an unserer Privatschule im Zentrum von Aarau. Gleichzeitig bieten wir seit 15 Jahren motivierten Bezirks- oder Sekundarschülern die Möglichkeit an, sich in unserem 9./10. Schuljahr auf weiterführende Schulen oder eine Lehre vorzubereiten. Unsere Lehrkräfte bringen nebst einer soliden fachlichen Ausbildung die nötigen menschlichen und pädagogischen Qualitäten mit, um die Kinder und Jugendlichen individuell und gezielt unterstützen und fördern zu können. Den Lehrkräften steht hierzu eine grosse Vielfalt von originellem und hilfreichem Material, insbesondere in den Fächern Französisch und Mathematik, zur Verfügung. Die Qualität des erarbeiteten Kursmaterials bildet zusammen mit der persönlichen Betreuung und der entspannten Atmosphäre eine wichtige Grundlage unseres Erfolges. Gemeinde Aarau Biberstein Buchs Densbüren Erlinsbach Gränichen Hirschthal Küttigen Muhen Oberentfelden Suhr Unterentfelden Baden Bellikon Bergdietikon Birmenstorf Ennetbaden Fislisbach Freienwil Gebenstorf Killwangen Künten Mägenwil Mellingen Neuenhof Niederrohrdorf Oberrohrdorf Obersiggenthal Remetschwil Spreitenbach Stetten Turgi Untersiggenthal Wettingen Wohlenschwil Würenlingen Würenlos Ehrendingen Arni Berikon Bremgarten Büttikon Dottikon Eggenwil Fischbach-Göslikon Hägglingen Jonen Niederwil Oberlunkhofen Oberwil-Lieli Rudolfstetten-Friedlisberg Sarmenstorf Tägerig Uezwil Unterlunkhofen Villmergen Widen Wohlen Zufikon Islisberg Auenstein Birr Birrhard Bözen Brugg Effingen Elfingen Habsburg Hausen Lupfig Mandach Mönthal Mülligen Remigen Riniken Rüfenach Schinznach-Bad Thalheim Veltheim Villigen Villnachern Windisch Bözberg Schinznach Beinwil am See Birrwil Burg Dürrenäsch Gontenschwil Holziken Leimbach Leutwil Menziken Oberkulm Reinach Schlossrued Schmiedrued Schöftland Teufenthal Unterkulm Zetzwil Eiken Frick Gansingen Gipf-Oberfrick Herznach Hornussen Kaisten Laufenburg Münchwilen Oberhof Oeschgen Schwaderloch Sisseln Ueken Wittnau Wölflinswil Zeihen Mettauertal Ammerswil Boniswil Brunegg Dintikon Egliswil Fahrwangen Hallwil Hendschiken Holderbank Hunzenschwil Lenzburg Meisterschwanden Möriken-Wildegg Niederlenz Othmarsingen Rupperswil Schafisheim Seengen Seon Staufen Abtwil Aristau Auw Beinwil (Freiamt) Besenbüren Bettwil Boswil Bünzen Buttwil Dietwil Geltwil Kallern Merenschwand Mühlau Muri Oberrüti Rottenschwil Sins Waltenschwil Hellikon Kaiseraugst Magden Möhlin Mumpf Obermumpf Olsberg Rheinfelden Schupfart Stein Wallbach Wegenstetten Zeiningen Zuzgen Aarburg Attelwil Bottenwil Brittnau Kirchleerau Kölliken Moosleerau Murgenthal Oftringen Reitnau Rothrist Safenwil Staffelbach Strengelbach Uerkheim Vordemwald Wiliberg Zofingen Baldingen Böbikon Böttstein Döttingen Endingen Fisibach Full-Reuenthal Kaiserstuhl Klingnau Koblenz Leibstadt Lengnau Leuggern Mellikon Rekingen Rietheim Rümikon Schneisingen Siglistorf Tegerfelden Wislikofen Bad Zurzach 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO

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Nachhilfe PrüfungsvorbereitungSchule, privat
Vordere Vorstadt 13, 5000 Aarau
Nachhilfe PrüfungsvorbereitungSchule, privat
Willkommen bei Forum 44

Das Forum 44 ist eine staatlich anerkannte Privatschule, spezialisiert auf die Lösung von Lernproblemen und das 9./10. Schuljahr. Jährlich besuchen mehrere hundert Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kurse oder den individuellen Unterricht an unserer Privatschule im Zentrum von Aarau. Gleichzeitig bieten wir seit 15 Jahren motivierten Bezirks- oder Sekundarschülern die Möglichkeit an, sich in unserem 9./10. Schuljahr auf weiterführende Schulen oder eine Lehre vorzubereiten. Unsere Lehrkräfte bringen nebst einer soliden fachlichen Ausbildung die nötigen menschlichen und pädagogischen Qualitäten mit, um die Kinder und Jugendlichen individuell und gezielt unterstützen und fördern zu können. Den Lehrkräften steht hierzu eine grosse Vielfalt von originellem und hilfreichem Material, insbesondere in den Fächern Französisch und Mathematik, zur Verfügung. Die Qualität des erarbeiteten Kursmaterials bildet zusammen mit der persönlichen Betreuung und der entspannten Atmosphäre eine wichtige Grundlage unseres Erfolges. Gemeinde Aarau Biberstein Buchs Densbüren Erlinsbach Gränichen Hirschthal Küttigen Muhen Oberentfelden Suhr Unterentfelden Baden Bellikon Bergdietikon Birmenstorf Ennetbaden Fislisbach Freienwil Gebenstorf Killwangen Künten Mägenwil Mellingen Neuenhof Niederrohrdorf Oberrohrdorf Obersiggenthal Remetschwil Spreitenbach Stetten Turgi Untersiggenthal Wettingen Wohlenschwil Würenlingen Würenlos Ehrendingen Arni Berikon Bremgarten Büttikon Dottikon Eggenwil Fischbach-Göslikon Hägglingen Jonen Niederwil Oberlunkhofen Oberwil-Lieli Rudolfstetten-Friedlisberg Sarmenstorf Tägerig Uezwil Unterlunkhofen Villmergen Widen Wohlen Zufikon Islisberg Auenstein Birr Birrhard Bözen Brugg Effingen Elfingen Habsburg Hausen Lupfig Mandach Mönthal Mülligen Remigen Riniken Rüfenach Schinznach-Bad Thalheim Veltheim Villigen Villnachern Windisch Bözberg Schinznach Beinwil am See Birrwil Burg Dürrenäsch Gontenschwil Holziken Leimbach Leutwil Menziken Oberkulm Reinach Schlossrued Schmiedrued Schöftland Teufenthal Unterkulm Zetzwil Eiken Frick Gansingen Gipf-Oberfrick Herznach Hornussen Kaisten Laufenburg Münchwilen Oberhof Oeschgen Schwaderloch Sisseln Ueken Wittnau Wölflinswil Zeihen Mettauertal Ammerswil Boniswil Brunegg Dintikon Egliswil Fahrwangen Hallwil Hendschiken Holderbank Hunzenschwil Lenzburg Meisterschwanden Möriken-Wildegg Niederlenz Othmarsingen Rupperswil Schafisheim Seengen Seon Staufen Abtwil Aristau Auw Beinwil (Freiamt) Besenbüren Bettwil Boswil Bünzen Buttwil Dietwil Geltwil Kallern Merenschwand Mühlau Muri Oberrüti Rottenschwil Sins Waltenschwil Hellikon Kaiseraugst Magden Möhlin Mumpf Obermumpf Olsberg Rheinfelden Schupfart Stein Wallbach Wegenstetten Zeiningen Zuzgen Aarburg Attelwil Bottenwil Brittnau Kirchleerau Kölliken Moosleerau Murgenthal Oftringen Reitnau Rothrist Safenwil Staffelbach Strengelbach Uerkheim Vordemwald Wiliberg Zofingen Baldingen Böbikon Böttstein Döttingen Endingen Fisibach Full-Reuenthal Kaiserstuhl Klingnau Koblenz Leibstadt Lengnau Leuggern Mellikon Rekingen Rietheim Rümikon Schneisingen Siglistorf Tegerfelden Wislikofen Bad Zurzach 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO

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 Durchgehend geöffnet
Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht

Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht

Seestrasse 134, 8700 Küsnacht ZH
Herzlich Willkommen

Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKindergartenSchule, privat
Seestrasse 134, 8700 Küsnacht ZH
KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKindergartenSchule, privat
Herzlich Willkommen

Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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Rudolf Steiner Schule

Rudolf Steiner Schule

Asternweg 1, 3612 Steffisburg
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Forum 44 Aarau

Forum 44 Aarau

Vordere Vorstadt 13, 5000 Aarau
Willkommen bei Forum 44

Das Forum 44 ist eine staatlich anerkannte Privatschule, spezialisiert auf die Lösung von Lernproblemen und das 9./10. Schuljahr. Jährlich besuchen mehrere hundert Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kurse oder den individuellen Unterricht an unserer Privatschule im Zentrum von Aarau. Gleichzeitig bieten wir seit 15 Jahren motivierten Bezirks- oder Sekundarschülern die Möglichkeit an, sich in unserem 9./10. Schuljahr auf weiterführende Schulen oder eine Lehre vorzubereiten. Unsere Lehrkräfte bringen nebst einer soliden fachlichen Ausbildung die nötigen menschlichen und pädagogischen Qualitäten mit, um die Kinder und Jugendlichen individuell und gezielt unterstützen und fördern zu können. Den Lehrkräften steht hierzu eine grosse Vielfalt von originellem und hilfreichem Material, insbesondere in den Fächern Französisch und Mathematik, zur Verfügung. Die Qualität des erarbeiteten Kursmaterials bildet zusammen mit der persönlichen Betreuung und der entspannten Atmosphäre eine wichtige Grundlage unseres Erfolges. Gemeinde Aarau Biberstein Buchs Densbüren Erlinsbach Gränichen Hirschthal Küttigen Muhen Oberentfelden Suhr Unterentfelden Baden Bellikon Bergdietikon Birmenstorf Ennetbaden Fislisbach Freienwil Gebenstorf Killwangen Künten Mägenwil Mellingen Neuenhof Niederrohrdorf Oberrohrdorf Obersiggenthal Remetschwil Spreitenbach Stetten Turgi Untersiggenthal Wettingen Wohlenschwil Würenlingen Würenlos Ehrendingen Arni Berikon Bremgarten Büttikon Dottikon Eggenwil Fischbach-Göslikon Hägglingen Jonen Niederwil Oberlunkhofen Oberwil-Lieli Rudolfstetten-Friedlisberg Sarmenstorf Tägerig Uezwil Unterlunkhofen Villmergen Widen Wohlen Zufikon Islisberg Auenstein Birr Birrhard Bözen Brugg Effingen Elfingen Habsburg Hausen Lupfig Mandach Mönthal Mülligen Remigen Riniken Rüfenach Schinznach-Bad Thalheim Veltheim Villigen Villnachern Windisch Bözberg Schinznach Beinwil am See Birrwil Burg Dürrenäsch Gontenschwil Holziken Leimbach Leutwil Menziken Oberkulm Reinach Schlossrued Schmiedrued Schöftland Teufenthal Unterkulm Zetzwil Eiken Frick Gansingen Gipf-Oberfrick Herznach Hornussen Kaisten Laufenburg Münchwilen Oberhof Oeschgen Schwaderloch Sisseln Ueken Wittnau Wölflinswil Zeihen Mettauertal Ammerswil Boniswil Brunegg Dintikon Egliswil Fahrwangen Hallwil Hendschiken Holderbank Hunzenschwil Lenzburg Meisterschwanden Möriken-Wildegg Niederlenz Othmarsingen Rupperswil Schafisheim Seengen Seon Staufen Abtwil Aristau Auw Beinwil (Freiamt) Besenbüren Bettwil Boswil Bünzen Buttwil Dietwil Geltwil Kallern Merenschwand Mühlau Muri Oberrüti Rottenschwil Sins Waltenschwil Hellikon Kaiseraugst Magden Möhlin Mumpf Obermumpf Olsberg Rheinfelden Schupfart Stein Wallbach Wegenstetten Zeiningen Zuzgen Aarburg Attelwil Bottenwil Brittnau Kirchleerau Kölliken Moosleerau Murgenthal Oftringen Reitnau Rothrist Safenwil Staffelbach Strengelbach Uerkheim Vordemwald Wiliberg Zofingen Baldingen Böbikon Böttstein Döttingen Endingen Fisibach Full-Reuenthal Kaiserstuhl Klingnau Koblenz Leibstadt Lengnau Leuggern Mellikon Rekingen Rietheim Rümikon Schneisingen Siglistorf Tegerfelden Wislikofen Bad Zurzach 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO

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Nachhilfe PrüfungsvorbereitungSchule, privat
Vordere Vorstadt 13, 5000 Aarau
Nachhilfe PrüfungsvorbereitungSchule, privat
Willkommen bei Forum 44

Das Forum 44 ist eine staatlich anerkannte Privatschule, spezialisiert auf die Lösung von Lernproblemen und das 9./10. Schuljahr. Jährlich besuchen mehrere hundert Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kurse oder den individuellen Unterricht an unserer Privatschule im Zentrum von Aarau. Gleichzeitig bieten wir seit 15 Jahren motivierten Bezirks- oder Sekundarschülern die Möglichkeit an, sich in unserem 9./10. Schuljahr auf weiterführende Schulen oder eine Lehre vorzubereiten. Unsere Lehrkräfte bringen nebst einer soliden fachlichen Ausbildung die nötigen menschlichen und pädagogischen Qualitäten mit, um die Kinder und Jugendlichen individuell und gezielt unterstützen und fördern zu können. Den Lehrkräften steht hierzu eine grosse Vielfalt von originellem und hilfreichem Material, insbesondere in den Fächern Französisch und Mathematik, zur Verfügung. Die Qualität des erarbeiteten Kursmaterials bildet zusammen mit der persönlichen Betreuung und der entspannten Atmosphäre eine wichtige Grundlage unseres Erfolges. Gemeinde Aarau Biberstein Buchs Densbüren Erlinsbach Gränichen Hirschthal Küttigen Muhen Oberentfelden Suhr Unterentfelden Baden Bellikon Bergdietikon Birmenstorf Ennetbaden Fislisbach Freienwil Gebenstorf Killwangen Künten Mägenwil Mellingen Neuenhof Niederrohrdorf Oberrohrdorf Obersiggenthal Remetschwil Spreitenbach Stetten Turgi Untersiggenthal Wettingen Wohlenschwil Würenlingen Würenlos Ehrendingen Arni Berikon Bremgarten Büttikon Dottikon Eggenwil Fischbach-Göslikon Hägglingen Jonen Niederwil Oberlunkhofen Oberwil-Lieli Rudolfstetten-Friedlisberg Sarmenstorf Tägerig Uezwil Unterlunkhofen Villmergen Widen Wohlen Zufikon Islisberg Auenstein Birr Birrhard Bözen Brugg Effingen Elfingen Habsburg Hausen Lupfig Mandach Mönthal Mülligen Remigen Riniken Rüfenach Schinznach-Bad Thalheim Veltheim Villigen Villnachern Windisch Bözberg Schinznach Beinwil am See Birrwil Burg Dürrenäsch Gontenschwil Holziken Leimbach Leutwil Menziken Oberkulm Reinach Schlossrued Schmiedrued Schöftland Teufenthal Unterkulm Zetzwil Eiken Frick Gansingen Gipf-Oberfrick Herznach Hornussen Kaisten Laufenburg Münchwilen Oberhof Oeschgen Schwaderloch Sisseln Ueken Wittnau Wölflinswil Zeihen Mettauertal Ammerswil Boniswil Brunegg Dintikon Egliswil Fahrwangen Hallwil Hendschiken Holderbank Hunzenschwil Lenzburg Meisterschwanden Möriken-Wildegg Niederlenz Othmarsingen Rupperswil Schafisheim Seengen Seon Staufen Abtwil Aristau Auw Beinwil (Freiamt) Besenbüren Bettwil Boswil Bünzen Buttwil Dietwil Geltwil Kallern Merenschwand Mühlau Muri Oberrüti Rottenschwil Sins Waltenschwil Hellikon Kaiseraugst Magden Möhlin Mumpf Obermumpf Olsberg Rheinfelden Schupfart Stein Wallbach Wegenstetten Zeiningen Zuzgen Aarburg Attelwil Bottenwil Brittnau Kirchleerau Kölliken Moosleerau Murgenthal Oftringen Reitnau Rothrist Safenwil Staffelbach Strengelbach Uerkheim Vordemwald Wiliberg Zofingen Baldingen Böbikon Böttstein Döttingen Endingen Fisibach Full-Reuenthal Kaiserstuhl Klingnau Koblenz Leibstadt Lengnau Leuggern Mellikon Rekingen Rietheim Rümikon Schneisingen Siglistorf Tegerfelden Wislikofen Bad Zurzach 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO

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 Durchgehend geöffnet
Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht

Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht

Seestrasse 134, 8700 Küsnacht ZH
Herzlich Willkommen

Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKindergartenSchule, privat
Seestrasse 134, 8700 Küsnacht ZH
KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKindergartenSchule, privat
Herzlich Willkommen

Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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