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Bauherrenberatung in Waadt (Region)

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Walter Egli und Partner GmbH
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Walter Egli und Partner GmbH

Rebbergstrasse 16, 5408 Ennetbaden
GeneralunternehmungArchitektBauherrenberatungLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungLiegenschaftenImmobilienImmobilienverwaltungUmbauArchitekturprojekteArchitekturmodelleBaumanagementBauberatungBauleitungBautreuhand
 Geschlossen bis domani alle 07:30
BauökonomieBauleitungBaumanagementGeneralplanungBauherrenberatung
Friedli und Partner Bauökonomie AG

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Oberer Graben 16, 9000 St. Gallen
BauökonomieBauleitungBaumanagementGeneralplanungBauherrenberatung
FRIEDLI UND PARTNER BAUÖKONOMIE AG

FRIEDLI UND PARTNER BAUÖKONOMIE AG ist Ihr Partner für Immobiliendienstleistungen – unabhängig und persönlich geführt. Sie sind Investor oder Eigentümer und benötigen Lösungen bei der Entwicklung und Realisierung Ihrer Immobilie? Wir sind Ihre Experten für präzise Bauökonomie in allen Bereichen. Überlegen Sie sich, wie sich Ihre Immobilie in Anbetracht der herausfordernden Zeiten zwischen den Ansprüchen des Marktes, all den Vorschriften und Gesetzen, den Punkten betreffend Nachhaltigkeit und Nutzen weiterentwickeln könnte? Haben Sie eine Idee und fragen sich, wie teuer das werden würde und wie die Umsetzung von statten gehen könnte? Sie profitieren von unserem breiten Netzwerk und unserem langjährigen Fachwissen am Markt. Mit klarem Blick für Zahlen und einem grossen Verständnis für Ihr Projekt stellen wir sicher, dass Ihr Budget gezielt und wirkungsvoll eingesetzt wird. Von der Projektentwicklung mit Analysen und nachhaltigen Nutzungskonzepten über Baukostenkompetenz bis hin zur effektiven Bauleitung- wir können Sie in jeder Phase unterstützen. Als Unabhängiger Partner stehen wir an Ihrer Seite- transparent in der Kostenplanung, präzise in der Umsetzung und verlässlich in der Zusammenarbeit.

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buildexcellence gmbh
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buildexcellence gmbh

Joachimsackerstrasse 36, 4103 Bottmingen
„buildexcellence“ – ausgezeichnetes Bauen

‚buildexcellence‘ – ‚ausgezeichnetes Bauen‘ richtet sich an private Investoren, an institutionelle Anleger, aber auch kommunale und kantonale Behörden, die Ihr Bauvorhaben, ihre Liegenschaft, aber auch ihr brachliegendes Grundstück unter Beachtung der wirtschaftlichen, gesetzlichen, organisatorischen technischen und ökologischen Abhängigkeiten und Einflüsse in allen Belangen professionell begleitend sehen. Der Bauherrenberater kann in der Organisation der Bauherrschaft zwei grundsätzlich verschiedene Rollen übernehmen. Er tritt entweder als Berater der Bauherrschaft auf und übernimmt somit eine Stabsfunktion, welche nur beratend und unterstützend wirkt. Alternativ kann er die Funktion des Projektleiters Bauherr ausüben und steht dann in einer Linienfunktion, welche über gewisse Anordnungs- und Weisungsbefugnisse verfügt. Bauherrenberater in Stabsfunktion In aller Regel übernimmt der Bauherrenberater in dieser Funktion die nachstehenden phasenübergreifenden Aufgaben: • Allgemeine Beratung der Bauherrschaft (Auftraggeber/-in) • Bauherrenseitiges Risikomanagement und PQM • Überwachung Risiko-, Qualitäts- und Umweltmanagement • Überwachung der Arbeitssicherheit • Laufende Informationen und Dokumentationen der Bauherrschaft • Erstellen von Statusberichten zuhanden der Bauherrschaft • Erstellen von Entscheidungsgrundlagen für die Bauherrschaft • Formulieren von Anträgen an die Bauherrschaft • Kontakte mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Medienarbeit • Überwachung der beauftragten Planer und Unternehmer • Vorbereitung und Teilnahme an bauherrenseitigen Sitzungen • Protokollierung der Sitzungen mit der Bauherrschaft • Teilnahme an Planer- / Bausitzungen • Bauherrenseitige Projektbuchhaltung mittels Messerli-Bauadministration Folgende phasenübergreifende Aufgaben übernimmt der Bauherrenberater in der Funktion Projektleiter Bauherr: • Vertretung der Bauherrschaft im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen • Leitung des bauherrenseitigen Projektteams • Vertretung der Bauherrschaft gegenüber Planern und Unternehmern • Externe Kommunikation • Verhandlungen mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Erwirken bauherrenseitiger Entscheidungen • Durchsetzen vertraglich vereinbarter Leistungen Dritter • Leitung von bauherrenseitigen Sitzungen • Genehmigung Rechnungen / Freigabe Zahlungen • Kaufberatung • Beratung vor und nach dem Kauf von Grundstücken, Liegenschaften und Bauvorhaben mittels Analyse und Machbarkeitsstudie • Beratung und Begleitung bei Baufinanzierungen • Einholen von Marktbeurteilungen • Projektbeurteilung

BauherrenberatungBaumanagementGeneralplanungProjektmanagementBautreuhand
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‚buildexcellence‘ – ‚ausgezeichnetes Bauen‘ richtet sich an private Investoren, an institutionelle Anleger, aber auch kommunale und kantonale Behörden, die Ihr Bauvorhaben, ihre Liegenschaft, aber auch ihr brachliegendes Grundstück unter Beachtung der wirtschaftlichen, gesetzlichen, organisatorischen technischen und ökologischen Abhängigkeiten und Einflüsse in allen Belangen professionell begleitend sehen. Der Bauherrenberater kann in der Organisation der Bauherrschaft zwei grundsätzlich verschiedene Rollen übernehmen. Er tritt entweder als Berater der Bauherrschaft auf und übernimmt somit eine Stabsfunktion, welche nur beratend und unterstützend wirkt. Alternativ kann er die Funktion des Projektleiters Bauherr ausüben und steht dann in einer Linienfunktion, welche über gewisse Anordnungs- und Weisungsbefugnisse verfügt. Bauherrenberater in Stabsfunktion In aller Regel übernimmt der Bauherrenberater in dieser Funktion die nachstehenden phasenübergreifenden Aufgaben: • Allgemeine Beratung der Bauherrschaft (Auftraggeber/-in) • Bauherrenseitiges Risikomanagement und PQM • Überwachung Risiko-, Qualitäts- und Umweltmanagement • Überwachung der Arbeitssicherheit • Laufende Informationen und Dokumentationen der Bauherrschaft • Erstellen von Statusberichten zuhanden der Bauherrschaft • Erstellen von Entscheidungsgrundlagen für die Bauherrschaft • Formulieren von Anträgen an die Bauherrschaft • Kontakte mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Medienarbeit • Überwachung der beauftragten Planer und Unternehmer • Vorbereitung und Teilnahme an bauherrenseitigen Sitzungen • Protokollierung der Sitzungen mit der Bauherrschaft • Teilnahme an Planer- / Bausitzungen • Bauherrenseitige Projektbuchhaltung mittels Messerli-Bauadministration Folgende phasenübergreifende Aufgaben übernimmt der Bauherrenberater in der Funktion Projektleiter Bauherr: • Vertretung der Bauherrschaft im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen • Leitung des bauherrenseitigen Projektteams • Vertretung der Bauherrschaft gegenüber Planern und Unternehmern • Externe Kommunikation • Verhandlungen mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Erwirken bauherrenseitiger Entscheidungen • Durchsetzen vertraglich vereinbarter Leistungen Dritter • Leitung von bauherrenseitigen Sitzungen • Genehmigung Rechnungen / Freigabe Zahlungen • Kaufberatung • Beratung vor und nach dem Kauf von Grundstücken, Liegenschaften und Bauvorhaben mittels Analyse und Machbarkeitsstudie • Beratung und Begleitung bei Baufinanzierungen • Einholen von Marktbeurteilungen • Projektbeurteilung

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‚buildexcellence‘ – ‚ausgezeichnetes Bauen‘ richtet sich an private Investoren, an institutionelle Anleger, aber auch kommunale und kantonale Behörden, die Ihr Bauvorhaben, ihre Liegenschaft, aber auch ihr brachliegendes Grundstück unter Beachtung der wirtschaftlichen, gesetzlichen, organisatorischen technischen und ökologischen Abhängigkeiten und Einflüsse in allen Belangen professionell begleitend sehen. Der Bauherrenberater kann in der Organisation der Bauherrschaft zwei grundsätzlich verschiedene Rollen übernehmen. Er tritt entweder als Berater der Bauherrschaft auf und übernimmt somit eine Stabsfunktion, welche nur beratend und unterstützend wirkt. Alternativ kann er die Funktion des Projektleiters Bauherr ausüben und steht dann in einer Linienfunktion, welche über gewisse Anordnungs- und Weisungsbefugnisse verfügt. Bauherrenberater in Stabsfunktion In aller Regel übernimmt der Bauherrenberater in dieser Funktion die nachstehenden phasenübergreifenden Aufgaben: • Allgemeine Beratung der Bauherrschaft (Auftraggeber/-in) • Bauherrenseitiges Risikomanagement und PQM • Überwachung Risiko-, Qualitäts- und Umweltmanagement • Überwachung der Arbeitssicherheit • Laufende Informationen und Dokumentationen der Bauherrschaft • Erstellen von Statusberichten zuhanden der Bauherrschaft • Erstellen von Entscheidungsgrundlagen für die Bauherrschaft • Formulieren von Anträgen an die Bauherrschaft • Kontakte mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Medienarbeit • Überwachung der beauftragten Planer und Unternehmer • Vorbereitung und Teilnahme an bauherrenseitigen Sitzungen • Protokollierung der Sitzungen mit der Bauherrschaft • Teilnahme an Planer- / Bausitzungen • Bauherrenseitige Projektbuchhaltung mittels Messerli-Bauadministration Folgende phasenübergreifende Aufgaben übernimmt der Bauherrenberater in der Funktion Projektleiter Bauherr: • Vertretung der Bauherrschaft im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen • Leitung des bauherrenseitigen Projektteams • Vertretung der Bauherrschaft gegenüber Planern und Unternehmern • Externe Kommunikation • Verhandlungen mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Erwirken bauherrenseitiger Entscheidungen • Durchsetzen vertraglich vereinbarter Leistungen Dritter • Leitung von bauherrenseitigen Sitzungen • Genehmigung Rechnungen / Freigabe Zahlungen • Kaufberatung • Beratung vor und nach dem Kauf von Grundstücken, Liegenschaften und Bauvorhaben mittels Analyse und Machbarkeitsstudie • Beratung und Begleitung bei Baufinanzierungen • Einholen von Marktbeurteilungen • Projektbeurteilung

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