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Gemeinde in Waadt (Region)

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Gemeindeverwaltung
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Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen
Willkommen in Wiesendangen

Wiesendangen – der ideale Wohnort für alle Generationen In Wiesendangen fühlt man sich zuhause. Die Gemeinde mit seinen rund 6’800 Einwohnerinnen und Einwohnern und den verschiedenen Ortsteilen ist der perfekte Wohnort für Jung und Alt. Die Nähe zur Natur und zu den Städten Winterthur und Frauenfeld sowie die ruhige und sonnige Wohnlage bilden das ideale Umfeld für ein angenehmes Wohnklima. Kindertagesstätte, Kindergärten sowie Primar- und Sekundarschule befinden sich im Zentrum vom Ortsteil Wiesendangen. Im Ortsteil Gundetswil werden Kinder im Kindergarten und in der Primarschule unterrichtet. Eine gut ausgebaute Gemeindeinfrastruktur für alle Altersgruppen, ein breites Dienstleistungsangebot, verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sowie gute Verkehrsverbindungen mit S-Bahn- und Autobahnanschluss sind weitere Bausteine für eine attraktive Wohngemeinde. Seit der Fusion mit der Gemeinde Bertschikon im Jahr 2014 erstreckt sich das Gemeindegebiet von Wiesendangen von der Stadtgrenze von Winterthur im Westen bis an die Kantonsgrenze zum Thurgau im Osten. Das Dorf Wiesendangen, Verwaltungsstandort und mit seinen rund 5'000 Einwohnerinnen und Einwohner der grösste Ortsteil, bildet das administrative Zentrum der Gemeinde. Rund um den als Bachzeilendorf geschützten Dorfkern sind in den letzten fünfzig Jahren attraktive Wohnquartiere entstanden. Die Dörfer Attikon und Gundetswil sind Heimat für je rund 500 Einwohnerinnen und Einwohner. Weitere rund 600 Menschen wohnen in den Dörfern Bertschikon, Bewangen, Buch, Gündlikon, Kefikon ZH, Liebensberg, Menzengrüt, Oberbertschikon, Sammelsgrüt, Stegen und Zünikon. Initiative Behörden, mehr als fünfzig aktive Dorfvereine und kulturelle Institutionen setzen sich dafür ein, dass Sie Ihr Leben in der eigenständigen Gemeinde mit einem attraktivem Steuerfuss weiterhin so angenehm wie möglich gestalten können. Wir heissen sie herzlich willkommen in «Wisidange»!

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Wiesendangen – der ideale Wohnort für alle Generationen In Wiesendangen fühlt man sich zuhause. Die Gemeinde mit seinen rund 6’800 Einwohnerinnen und Einwohnern und den verschiedenen Ortsteilen ist der perfekte Wohnort für Jung und Alt. Die Nähe zur Natur und zu den Städten Winterthur und Frauenfeld sowie die ruhige und sonnige Wohnlage bilden das ideale Umfeld für ein angenehmes Wohnklima. Kindertagesstätte, Kindergärten sowie Primar- und Sekundarschule befinden sich im Zentrum vom Ortsteil Wiesendangen. Im Ortsteil Gundetswil werden Kinder im Kindergarten und in der Primarschule unterrichtet. Eine gut ausgebaute Gemeindeinfrastruktur für alle Altersgruppen, ein breites Dienstleistungsangebot, verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sowie gute Verkehrsverbindungen mit S-Bahn- und Autobahnanschluss sind weitere Bausteine für eine attraktive Wohngemeinde. Seit der Fusion mit der Gemeinde Bertschikon im Jahr 2014 erstreckt sich das Gemeindegebiet von Wiesendangen von der Stadtgrenze von Winterthur im Westen bis an die Kantonsgrenze zum Thurgau im Osten. Das Dorf Wiesendangen, Verwaltungsstandort und mit seinen rund 5'000 Einwohnerinnen und Einwohner der grösste Ortsteil, bildet das administrative Zentrum der Gemeinde. Rund um den als Bachzeilendorf geschützten Dorfkern sind in den letzten fünfzig Jahren attraktive Wohnquartiere entstanden. Die Dörfer Attikon und Gundetswil sind Heimat für je rund 500 Einwohnerinnen und Einwohner. Weitere rund 600 Menschen wohnen in den Dörfern Bertschikon, Bewangen, Buch, Gündlikon, Kefikon ZH, Liebensberg, Menzengrüt, Oberbertschikon, Sammelsgrüt, Stegen und Zünikon. Initiative Behörden, mehr als fünfzig aktive Dorfvereine und kulturelle Institutionen setzen sich dafür ein, dass Sie Ihr Leben in der eigenständigen Gemeinde mit einem attraktivem Steuerfuss weiterhin so angenehm wie möglich gestalten können. Wir heissen sie herzlich willkommen in «Wisidange»!

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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