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Gemeindeverwaltung in Waadt (Region)

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Gemeinde Gampel-Bratsch

Bewertung 3.5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Gemeinde Gampel-Bratsch

Kirchstrasse 6, 3945 Gampel
Gampel-Bratsch: Wohnen, Wirtschaften, Wohlfühlen - mitten im Oberwallis

Gampel-Bratsch ist eine Wohngemeinde mit einer hervorragenden Infrastruktur. Entsprechend vielfältig und umfassend sind die Angebote der Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe. Zur Attraktivität der Wohngemeinde Gampel-Bratsch trägt darüber hinaus die verkehrstechnisch zentrale Lage bei - der Lötschberg ist in unmittelbarer Nähe; die Fahrzeiten zu den Zentren Visp, Brig oder Siders sind kurz und selbst die Kantonshauptstadt Sitten ist in einer halben Stunde zu erreichen. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn ist optimal. Das Gebiet der Gemeinde Gampel-Bratsch reicht vom Rhonetal bis aufs Einig Alichji/Nivengrad (2'769 m.ü.M.). Durch den enormen Höhenunterschied vereinigen sich auf engstem Raum alle Gegensätze von Klima und Vegetation. Der trockene Talberg weist eine einzigartige Steppenvegetation auf. Das Gebiet von Gampel-Bratsch besteht aus den Dörfern Gampel (634 m.ü.M.), Niedergampel (640 m.ü.M.), Bratsch (1'090 m.ü.M.), Engersch (1'590 m.ü.M.) und Jeizinen (1'536 m.ü.M.). Besonders stolz sind wir, dass in unserer Gemeinde eines der grössten und bestimmt das schönste Musik-Festival der Schweiz stattfindet: www.openairgampel.ch

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Kirchstrasse 6, 3945 Gampel
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Gampel-Bratsch: Wohnen, Wirtschaften, Wohlfühlen - mitten im Oberwallis

Gampel-Bratsch ist eine Wohngemeinde mit einer hervorragenden Infrastruktur. Entsprechend vielfältig und umfassend sind die Angebote der Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe. Zur Attraktivität der Wohngemeinde Gampel-Bratsch trägt darüber hinaus die verkehrstechnisch zentrale Lage bei - der Lötschberg ist in unmittelbarer Nähe; die Fahrzeiten zu den Zentren Visp, Brig oder Siders sind kurz und selbst die Kantonshauptstadt Sitten ist in einer halben Stunde zu erreichen. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn ist optimal. Das Gebiet der Gemeinde Gampel-Bratsch reicht vom Rhonetal bis aufs Einig Alichji/Nivengrad (2'769 m.ü.M.). Durch den enormen Höhenunterschied vereinigen sich auf engstem Raum alle Gegensätze von Klima und Vegetation. Der trockene Talberg weist eine einzigartige Steppenvegetation auf. Das Gebiet von Gampel-Bratsch besteht aus den Dörfern Gampel (634 m.ü.M.), Niedergampel (640 m.ü.M.), Bratsch (1'090 m.ü.M.), Engersch (1'590 m.ü.M.) und Jeizinen (1'536 m.ü.M.). Besonders stolz sind wir, dass in unserer Gemeinde eines der grössten und bestimmt das schönste Musik-Festival der Schweiz stattfindet: www.openairgampel.ch

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Gemeinde Erlinsbach
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Gemeinde Erlinsbach

5018 Erlinsbach
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Gampel-Bratsch ist eine Wohngemeinde mit einer hervorragenden Infrastruktur. Entsprechend vielfältig und umfassend sind die Angebote der Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe. Zur Attraktivität der Wohngemeinde Gampel-Bratsch trägt darüber hinaus die verkehrstechnisch zentrale Lage bei - der Lötschberg ist in unmittelbarer Nähe; die Fahrzeiten zu den Zentren Visp, Brig oder Siders sind kurz und selbst die Kantonshauptstadt Sitten ist in einer halben Stunde zu erreichen. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn ist optimal. Das Gebiet der Gemeinde Gampel-Bratsch reicht vom Rhonetal bis aufs Einig Alichji/Nivengrad (2'769 m.ü.M.). Durch den enormen Höhenunterschied vereinigen sich auf engstem Raum alle Gegensätze von Klima und Vegetation. Der trockene Talberg weist eine einzigartige Steppenvegetation auf. Das Gebiet von Gampel-Bratsch besteht aus den Dörfern Gampel (634 m.ü.M.), Niedergampel (640 m.ü.M.), Bratsch (1'090 m.ü.M.), Engersch (1'590 m.ü.M.) und Jeizinen (1'536 m.ü.M.). Besonders stolz sind wir, dass in unserer Gemeinde eines der grössten und bestimmt das schönste Musik-Festival der Schweiz stattfindet: www.openairgampel.ch

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Gampel-Bratsch ist eine Wohngemeinde mit einer hervorragenden Infrastruktur. Entsprechend vielfältig und umfassend sind die Angebote der Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe. Zur Attraktivität der Wohngemeinde Gampel-Bratsch trägt darüber hinaus die verkehrstechnisch zentrale Lage bei - der Lötschberg ist in unmittelbarer Nähe; die Fahrzeiten zu den Zentren Visp, Brig oder Siders sind kurz und selbst die Kantonshauptstadt Sitten ist in einer halben Stunde zu erreichen. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn ist optimal. Das Gebiet der Gemeinde Gampel-Bratsch reicht vom Rhonetal bis aufs Einig Alichji/Nivengrad (2'769 m.ü.M.). Durch den enormen Höhenunterschied vereinigen sich auf engstem Raum alle Gegensätze von Klima und Vegetation. Der trockene Talberg weist eine einzigartige Steppenvegetation auf. Das Gebiet von Gampel-Bratsch besteht aus den Dörfern Gampel (634 m.ü.M.), Niedergampel (640 m.ü.M.), Bratsch (1'090 m.ü.M.), Engersch (1'590 m.ü.M.) und Jeizinen (1'536 m.ü.M.). Besonders stolz sind wir, dass in unserer Gemeinde eines der grössten und bestimmt das schönste Musik-Festival der Schweiz stattfindet: www.openairgampel.ch

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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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