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Rechtsberatung in Waadt (Region)

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Rechtsberatung in Waadt (Region), empfohlen von local.ch

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 Geschlossen bis Montag um 08:30 Uhr
Advokatur Bülach AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen bis Montag um 08:30 Uhr
 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
Zehnder Diana
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Zehnder Diana

Rue Ferdinand-Hodler 7, 1207 Genf
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AdvokaturbüroRechtsberatungAnwaltScheidungsberatung TrennungsberatungAnwaltsbüro
 Geschlossen bis Montag um 09:00 Uhr
Barokas Avocats

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungImmobilienScheidungsberatung Trennungsberatung
Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12
AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungImmobilienScheidungsberatung Trennungsberatung

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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 Geschlossen bis Montag um 09:00 Uhr
 Geschlossen bis Montag um 08:30 Uhr
Geissmann Rechtsanwälte und Notare  AG
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Geissmann Rechtsanwälte und Notare AG

Landstrasse 76, 5430 Wettingen
Herzlich Willkommen bei Geissmann Rechtsanwälte und Notare

Unsere Fachspezialist:innen beraten, unterstützen und vertreten Sie und Ihr Unternehmen lösungs- und erfolgsorientiert bei all Ihren rechtlichen Fragen und Problemen, insbesondere in unseren Kernkompetenzen Wirtschaftsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Notariat. Seit über 40 Jahren sind wir in Baden und Wettingen fest verwurzelt. Mit über 30 Mitarbeitenden bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten. Unsere spezialisierten Anwält:innen und Notar:innen entwickeln mit Leidenschaft und Engagement effiziente und tragfähige Lösungen – stets mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir legen grossen Wert auf einen persönlichen und direkten Austausch mit unseren Klient:innen. • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht • Bau- und Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Notariat • Mediation • Immaterialgüterrecht Publikationen Bleiben Sie auf dem Laufenden. Unsere Fachspezialist:innen teilen regelmässig ihr Wissen zu praxisnahen Themen und aktuellen Entwicklungen. Mehr erfahren Aktuelles Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Neuigkeiten und Ereignisse in unserer Kanzlei. Mehr erfahren Karriere Starten Sie bei uns als Anwält:in, Praktikant:in oder in der Administration. Wir bieten abwechslungsreiche Fälle und eine moderne Arbeitsumgebung. Mehr erfahren

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AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotarRechtsberatungRechtsauskunft
Landstrasse 76, 5430 Wettingen
AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotarRechtsberatungRechtsauskunft
Herzlich Willkommen bei Geissmann Rechtsanwälte und Notare

Unsere Fachspezialist:innen beraten, unterstützen und vertreten Sie und Ihr Unternehmen lösungs- und erfolgsorientiert bei all Ihren rechtlichen Fragen und Problemen, insbesondere in unseren Kernkompetenzen Wirtschaftsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Notariat. Seit über 40 Jahren sind wir in Baden und Wettingen fest verwurzelt. Mit über 30 Mitarbeitenden bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten. Unsere spezialisierten Anwält:innen und Notar:innen entwickeln mit Leidenschaft und Engagement effiziente und tragfähige Lösungen – stets mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir legen grossen Wert auf einen persönlichen und direkten Austausch mit unseren Klient:innen. • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht • Bau- und Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Notariat • Mediation • Immaterialgüterrecht Publikationen Bleiben Sie auf dem Laufenden. Unsere Fachspezialist:innen teilen regelmässig ihr Wissen zu praxisnahen Themen und aktuellen Entwicklungen. Mehr erfahren Aktuelles Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Neuigkeiten und Ereignisse in unserer Kanzlei. Mehr erfahren Karriere Starten Sie bei uns als Anwält:in, Praktikant:in oder in der Administration. Wir bieten abwechslungsreiche Fälle und eine moderne Arbeitsumgebung. Mehr erfahren

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 Geschlossen bis Montag um 08:30 Uhr
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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftAnwaltsbüro
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HEV Region Thun

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
Marktgasse 18, 3600 Thun
VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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Advokatur am Rhein
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Advokatur am Rhein

Eisengasse 5, 4051 Basel
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Eisengasse 5, 4051 Basel
AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

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PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

Viale Castagnola 21c, 6900 Lugano
PGA Intellectual Property - Patente, Marken und Designs Anwälte

PGA Intellectual Property ist ein etabliertes und renommiertes internationales Unternehmen, das eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums anbietet und insbesondere professionelle Beratung in den Bereichen Patenten, Marken und Designs durch ein hochspezialisiertes Team von 20 Fachleuten mit Erfahrung in verschiedenen Technologiebereichen und einem Team von insgesamt 40 Spezialisten anbietet. PGA ist in der Schweiz, vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) und in Italien, vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) sowie auf europäischer Ebene, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) präsent und tätig. PGA schützt auch die Patente, Marken und Designs seiner Kunden weltweit durch ein konsolidiertes Netzwerk von lokalen Vertretern mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Qualität. Das Unternehmen verfügt über eine einzigartige Kombination von Patent-, Marken- und Designberatern, die ein breites Leistungsspektrum abdecken können, wie z.B. die Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik, die Erstellung von technisch-rechtlichen Gutachten, die Definition von Schutzstrategien, die Einreichung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen, deren weltweite Verfolgung und die Bewältigung damit zusammenhängender Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten. Die technische Kompetenz, die juristische Erfahrung und die internationale Perspektive machen PGA zu einem einzigartigen Bezugspunkt auf dem europäischen Markt für die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Fähigkeit, sich an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

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PatentanwaltPatenteMarkenschutzbüroDesignRechtsberatungLizenzenRechtsschutz
Viale Castagnola 21c, 6900 Lugano
PatentanwaltPatenteMarkenschutzbüroDesignRechtsberatungLizenzenRechtsschutz
PGA Intellectual Property - Patente, Marken und Designs Anwälte

PGA Intellectual Property ist ein etabliertes und renommiertes internationales Unternehmen, das eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums anbietet und insbesondere professionelle Beratung in den Bereichen Patenten, Marken und Designs durch ein hochspezialisiertes Team von 20 Fachleuten mit Erfahrung in verschiedenen Technologiebereichen und einem Team von insgesamt 40 Spezialisten anbietet. PGA ist in der Schweiz, vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) und in Italien, vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) sowie auf europäischer Ebene, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) präsent und tätig. PGA schützt auch die Patente, Marken und Designs seiner Kunden weltweit durch ein konsolidiertes Netzwerk von lokalen Vertretern mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Qualität. Das Unternehmen verfügt über eine einzigartige Kombination von Patent-, Marken- und Designberatern, die ein breites Leistungsspektrum abdecken können, wie z.B. die Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik, die Erstellung von technisch-rechtlichen Gutachten, die Definition von Schutzstrategien, die Einreichung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen, deren weltweite Verfolgung und die Bewältigung damit zusammenhängender Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten. Die technische Kompetenz, die juristische Erfahrung und die internationale Perspektive machen PGA zu einem einzigartigen Bezugspunkt auf dem europäischen Markt für die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Fähigkeit, sich an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

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Advokatur Bülach AG

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Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Zehnder Diana
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Zehnder Diana

Rue Ferdinand-Hodler 7, 1207 Genf
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Barokas Avocats

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Geissmann Rechtsanwälte und Notare  AG
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Geissmann Rechtsanwälte und Notare AG

Landstrasse 76, 5430 Wettingen
Herzlich Willkommen bei Geissmann Rechtsanwälte und Notare

Unsere Fachspezialist:innen beraten, unterstützen und vertreten Sie und Ihr Unternehmen lösungs- und erfolgsorientiert bei all Ihren rechtlichen Fragen und Problemen, insbesondere in unseren Kernkompetenzen Wirtschaftsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Notariat. Seit über 40 Jahren sind wir in Baden und Wettingen fest verwurzelt. Mit über 30 Mitarbeitenden bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten. Unsere spezialisierten Anwält:innen und Notar:innen entwickeln mit Leidenschaft und Engagement effiziente und tragfähige Lösungen – stets mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir legen grossen Wert auf einen persönlichen und direkten Austausch mit unseren Klient:innen. • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht • Bau- und Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Notariat • Mediation • Immaterialgüterrecht Publikationen Bleiben Sie auf dem Laufenden. Unsere Fachspezialist:innen teilen regelmässig ihr Wissen zu praxisnahen Themen und aktuellen Entwicklungen. Mehr erfahren Aktuelles Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Neuigkeiten und Ereignisse in unserer Kanzlei. Mehr erfahren Karriere Starten Sie bei uns als Anwält:in, Praktikant:in oder in der Administration. Wir bieten abwechslungsreiche Fälle und eine moderne Arbeitsumgebung. Mehr erfahren

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AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotarRechtsberatungRechtsauskunft
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Herzlich Willkommen bei Geissmann Rechtsanwälte und Notare

Unsere Fachspezialist:innen beraten, unterstützen und vertreten Sie und Ihr Unternehmen lösungs- und erfolgsorientiert bei all Ihren rechtlichen Fragen und Problemen, insbesondere in unseren Kernkompetenzen Wirtschaftsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Notariat. Seit über 40 Jahren sind wir in Baden und Wettingen fest verwurzelt. Mit über 30 Mitarbeitenden bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten. Unsere spezialisierten Anwält:innen und Notar:innen entwickeln mit Leidenschaft und Engagement effiziente und tragfähige Lösungen – stets mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir legen grossen Wert auf einen persönlichen und direkten Austausch mit unseren Klient:innen. • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht • Bau- und Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Notariat • Mediation • Immaterialgüterrecht Publikationen Bleiben Sie auf dem Laufenden. Unsere Fachspezialist:innen teilen regelmässig ihr Wissen zu praxisnahen Themen und aktuellen Entwicklungen. Mehr erfahren Aktuelles Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Neuigkeiten und Ereignisse in unserer Kanzlei. Mehr erfahren Karriere Starten Sie bei uns als Anwält:in, Praktikant:in oder in der Administration. Wir bieten abwechslungsreiche Fälle und eine moderne Arbeitsumgebung. Mehr erfahren

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HEV Region Thun

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
Marktgasse 18, 3600 Thun
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Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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 Geschlossen bis Montag um 09:00 Uhr
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Advokatur am Rhein
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Advokatur am Rhein

Eisengasse 5, 4051 Basel
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
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Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen

PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

Viale Castagnola 21c, 6900 Lugano
PGA Intellectual Property - Patente, Marken und Designs Anwälte

PGA Intellectual Property ist ein etabliertes und renommiertes internationales Unternehmen, das eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums anbietet und insbesondere professionelle Beratung in den Bereichen Patenten, Marken und Designs durch ein hochspezialisiertes Team von 20 Fachleuten mit Erfahrung in verschiedenen Technologiebereichen und einem Team von insgesamt 40 Spezialisten anbietet. PGA ist in der Schweiz, vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) und in Italien, vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) sowie auf europäischer Ebene, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) präsent und tätig. PGA schützt auch die Patente, Marken und Designs seiner Kunden weltweit durch ein konsolidiertes Netzwerk von lokalen Vertretern mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Qualität. Das Unternehmen verfügt über eine einzigartige Kombination von Patent-, Marken- und Designberatern, die ein breites Leistungsspektrum abdecken können, wie z.B. die Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik, die Erstellung von technisch-rechtlichen Gutachten, die Definition von Schutzstrategien, die Einreichung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen, deren weltweite Verfolgung und die Bewältigung damit zusammenhängender Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten. Die technische Kompetenz, die juristische Erfahrung und die internationale Perspektive machen PGA zu einem einzigartigen Bezugspunkt auf dem europäischen Markt für die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Fähigkeit, sich an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

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PatentanwaltPatenteMarkenschutzbüroDesignRechtsberatungLizenzenRechtsschutz
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PGA Intellectual Property ist ein etabliertes und renommiertes internationales Unternehmen, das eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums anbietet und insbesondere professionelle Beratung in den Bereichen Patenten, Marken und Designs durch ein hochspezialisiertes Team von 20 Fachleuten mit Erfahrung in verschiedenen Technologiebereichen und einem Team von insgesamt 40 Spezialisten anbietet. PGA ist in der Schweiz, vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) und in Italien, vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) sowie auf europäischer Ebene, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) präsent und tätig. PGA schützt auch die Patente, Marken und Designs seiner Kunden weltweit durch ein konsolidiertes Netzwerk von lokalen Vertretern mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Qualität. Das Unternehmen verfügt über eine einzigartige Kombination von Patent-, Marken- und Designberatern, die ein breites Leistungsspektrum abdecken können, wie z.B. die Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik, die Erstellung von technisch-rechtlichen Gutachten, die Definition von Schutzstrategien, die Einreichung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen, deren weltweite Verfolgung und die Bewältigung damit zusammenhängender Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten. Die technische Kompetenz, die juristische Erfahrung und die internationale Perspektive machen PGA zu einem einzigartigen Bezugspunkt auf dem europäischen Markt für die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Fähigkeit, sich an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

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