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GemeindeverwaltungGemeindeSchwimmbad
Gemeindeverwaltung Zumikon

Gemeindeverwaltung Zumikon

Dorfplatz 1, 8126 Zumikon
GemeindeverwaltungGemeindeSchwimmbad
Willkommen bei der Gemeinde Zumikon

Portrait • Herzlich willkommen • Geschichte • Gemeinde in Zahlen • Finanzielle Situation • Dorfzeitung • Amtliches Publikationsorgan • Ortsplan • Ortsplan GIS • Notfall-Treffpunkt • Notfallnummern • Fotoalbum Aktuelles • News • Schwerpunktthemen • Agenda Politik • Gemeinderat • Behörden und Kommissionen • Abstimmungen und Wahlen • Gemeindeversammlung • Parteien • Rechtssammlung • Mitwirkung Bevölkerung Verwaltung • Kontakt und Öffnungszeiten • Organisation • Abteilungen • Personenregister • Dienstleistungen • Online-Schalter • Publikationen • Offene Stellen Gesellschaft • Geburt, Zivilstand und Tod • Familie und Kinder • Jugend • Freiwilligenarbeit • Alter und Gesundheit Freizeit Kultur und Sport • SBB-Tageskarten • Bad Juch • Raumreservation • Freizeitanlagen • Sportanlagen • Vereine • Kunst und Kultur • Freizeitzentrum • Schule • Bibliothek Wohnen und Infrastruktur • Zuzug, Umzug, Wegzug • Bescheinigungen und Ausweise • Bewilligungen und Patente • Abfall und Recycling • Bauen in Zumikon • Gemeindewerke • Steuern • Einbürgerung • Gewerbe • Verkehr • Kirchen

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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