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Mediation in Zimmerberg (Region)

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RA lic. iur. Katharina Stucki

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Weinbergstrasse 74, 8802 Kilchberg ZH
Rechtsanwältin, Mediatorin SAV

Rechtsanwältin, Mediatorin SAV und zertifizierte Kinderanwältin der Kinderanwaltschaft Schweiz Als Rechtsanwältin bin ich vorwiegend in den Rechtsgebieten Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Opferhilferecht und Ausländerrecht tätig. Ich berate und vertrete Privatpersonen sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor sämtlichen Behörden und Gerichten in der ganzen Region Zürich und den anliegenden Kantonen. Durch meine langjährige berufliche und ausserberufliche Tätigkeit und konstante Weiterbildung verfüge ich über ein grosses Netzwerk und kann Ihnen bei Bedarf auch weitere Fachpersonen oder Fachstellen empfehlen. Als Mediatorin begleite ich Sie als unabhängige und allparteiliche Drittperson bei der Bewältigung unterschiedlichster Konflikte, z.B. bei Konflikten in der Familie, bei Trennungen und Scheidungen, bei miet- und arbeitsvertraglichen sowie nachbarschaftlichen Konflikten und unterstütze Sie, einvernehmlich und eigenverantwortlich eine Lösung zu finden. Gerne berate ich Sie auch, wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Mediation oder eine Rechtsberatung benötigen. Ich berate Sie in den Sprachen Deutsch, Portugiesisch, Englisch und Französisch. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete: Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Opferhilferecht, Ausländerrecht

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Rechtsanwältin, Mediatorin SAV und zertifizierte Kinderanwältin der Kinderanwaltschaft Schweiz Als Rechtsanwältin bin ich vorwiegend in den Rechtsgebieten Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Opferhilferecht und Ausländerrecht tätig. Ich berate und vertrete Privatpersonen sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor sämtlichen Behörden und Gerichten in der ganzen Region Zürich und den anliegenden Kantonen. Durch meine langjährige berufliche und ausserberufliche Tätigkeit und konstante Weiterbildung verfüge ich über ein grosses Netzwerk und kann Ihnen bei Bedarf auch weitere Fachpersonen oder Fachstellen empfehlen. Als Mediatorin begleite ich Sie als unabhängige und allparteiliche Drittperson bei der Bewältigung unterschiedlichster Konflikte, z.B. bei Konflikten in der Familie, bei Trennungen und Scheidungen, bei miet- und arbeitsvertraglichen sowie nachbarschaftlichen Konflikten und unterstütze Sie, einvernehmlich und eigenverantwortlich eine Lösung zu finden. Gerne berate ich Sie auch, wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Mediation oder eine Rechtsberatung benötigen. Ich berate Sie in den Sprachen Deutsch, Portugiesisch, Englisch und Französisch. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete: Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Opferhilferecht, Ausländerrecht

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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