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Rechtsberatung in Zürich

: 190 Einträge
Burkhalter Rechtsanwälte AG

Burkhalter Rechtsanwälte AG

Seefeldstrasse 45, 8008 Zürich
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwalt
Seefeldstrasse 45, 8008 Zürich
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Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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ECOVIS ws&p

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

ECOVIS ws&p

Mühlebachstrasse 2, 8008 ZürichPostfach, 8024 Zürich
Alles unter einem Dach

Leistungsspektrum Wir sind in den folgenden Bereichen tätig: Finanz- und Rechnungswesen / Buchführung • Finanzbuchhaltungen, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagebuchhaltungen • Lohnbuchhaltungen • Wertschriftenbuchhaltungen • Betriebsbuchhaltungen (betriebliches Rechnungswesen, interne Berichterstattung) • Abschlussberatung und Abschlusserstellung • Umsetzung qualifizierter Rechnungslegungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER, IFRS) • Bilanz- und Erfolgsanalysen, Mittelflussrechnung, Budget • Beurteilung von Investitionsvorhaben • Bewertungen und Gutachten Wirtschaftsprüfung • Revisionsstelle / Revisionsexperte • Ordentliche und eingeschränkte Prüfungen / Revisionen von Jahresrechnungen und Konzernrechnungen • Prüfung von Konsolidierungspackages mit Berichterstattung an den Konzernprüfer • Gesetzliche Spezialprüfungen, insbesondere bei qualifizierten Gründungen (Sacheinlagen, Sachübernahmen), Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen Steuern • Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen • Gewinn- und Kapitalsteuern • Einkommens- und Vermögenssteuern • Grundsteuern • Mehrwertsteuern • Verrechnungssteuern • Stempelabgaben • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Steuerberatung bei Umstrukturierungen, Liquidationen, Finanzierungen • Steuervertretung (Fiskalvertretung) in der Schweiz (MWST) Rechtsberatung • Firmengründungen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht • Miet- und Arbeitsrecht • Familien-, Ehe-, Konkubinats- und Erbrecht • Straf- und Strafprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Medienrecht Organisation & Administration • Beratung in allen Fragen der Organisation und Unternehmensführung • Temporäre Stellvertretung in Administration, Finanz- und Rechnungswesen • Personaladministration, Administration der Sozialversicherungen (Beiträge/Leistungen) • Beratung und Implementierung von internen Kontrollsystemen (IKS) • Beratung zu Altersvorsorge und Pensionierung • Nachfolgeplanung / Nachfolgeregelungen

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TreuhandSteuerberatungUnternehmensberatung
Mühlebachstrasse 2, 8008 ZürichPostfach, 8024 Zürich
TreuhandSteuerberatungUnternehmensberatung
Alles unter einem Dach

Leistungsspektrum Wir sind in den folgenden Bereichen tätig: Finanz- und Rechnungswesen / Buchführung • Finanzbuchhaltungen, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagebuchhaltungen • Lohnbuchhaltungen • Wertschriftenbuchhaltungen • Betriebsbuchhaltungen (betriebliches Rechnungswesen, interne Berichterstattung) • Abschlussberatung und Abschlusserstellung • Umsetzung qualifizierter Rechnungslegungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER, IFRS) • Bilanz- und Erfolgsanalysen, Mittelflussrechnung, Budget • Beurteilung von Investitionsvorhaben • Bewertungen und Gutachten Wirtschaftsprüfung • Revisionsstelle / Revisionsexperte • Ordentliche und eingeschränkte Prüfungen / Revisionen von Jahresrechnungen und Konzernrechnungen • Prüfung von Konsolidierungspackages mit Berichterstattung an den Konzernprüfer • Gesetzliche Spezialprüfungen, insbesondere bei qualifizierten Gründungen (Sacheinlagen, Sachübernahmen), Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen Steuern • Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen • Gewinn- und Kapitalsteuern • Einkommens- und Vermögenssteuern • Grundsteuern • Mehrwertsteuern • Verrechnungssteuern • Stempelabgaben • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Steuerberatung bei Umstrukturierungen, Liquidationen, Finanzierungen • Steuervertretung (Fiskalvertretung) in der Schweiz (MWST) Rechtsberatung • Firmengründungen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht • Miet- und Arbeitsrecht • Familien-, Ehe-, Konkubinats- und Erbrecht • Straf- und Strafprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Medienrecht Organisation & Administration • Beratung in allen Fragen der Organisation und Unternehmensführung • Temporäre Stellvertretung in Administration, Finanz- und Rechnungswesen • Personaladministration, Administration der Sozialversicherungen (Beiträge/Leistungen) • Beratung und Implementierung von internen Kontrollsystemen (IKS) • Beratung zu Altersvorsorge und Pensionierung • Nachfolgeplanung / Nachfolgeregelungen

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 Offen – Schliesst heute um 18:30
Kellerhals Carrard Lugano SA

Bewertung 3.9 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen

Kellerhals Carrard Lugano SA

Via Canova 15, 6900 LuganoPostfach, 6901 Lugano
Anwaltskanzlei

Mit derzeit über 220 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, Of Counsels, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen, Sion, Shanghai und Tokyo zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Bau und Immobilien • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport, Energie, Immobilien/Bau sowie Handel und Retail.

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AnwaltAnwaltsbüroNotarSteuerberatungRechtsberatungScheidungsberatung TrennungsberatungMarkenschutzbüro
Via Canova 15, 6900 LuganoPostfach, 6901 Lugano
AnwaltAnwaltsbüroNotarSteuerberatungRechtsberatungScheidungsberatung TrennungsberatungMarkenschutzbüro
Anwaltskanzlei

Mit derzeit über 220 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, Of Counsels, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen, Sion, Shanghai und Tokyo zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Bau und Immobilien • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport, Energie, Immobilien/Bau sowie Handel und Retail.

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatung
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MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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MG Services AG

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MG Services AG

Josefstrasse 92, 8005 ZürichPostfach, 8031 Zürich
Massgeschneiderte Treuhandlösungen

Wir stellen Ihnen hier unseren Service und unsere Dienstleistungen rund um den Treuhandbereich vor. Wir bringen das nötige Fachwissen und langjährige Erfahrung mit, um Sie bei der Optimierung Ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgreich zu unterstützen. Unser wichtigster Unternehmensgrundsatz Wir setzen uns zum Ziel, unsere Kunden über einen langen Zeitraum persönlich und individuell zu betreuen. Angebot Wir betätigen uns als Treuhänder mit breitem Fachwissen in allen Gebieten der kaufmännischen Administration. Unsere Dienstleistungen sollen insbesonders für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen eine Hilfe sein. Geografische Ausrichtung Unsere Dienstleistungen werden insbesondere in der Region Zürich und Umgebung sowie im Kanton Zug angeboten. Verhaltensgrundsätze Wir wollen uns durch eine hohe Dienstleistungsbereitschaft gegenüber unseren Kunden auszeichnen und mit diesen zusammen flexible Lösungen erarbeiten. Als kleines Treuhandunternehmen achten wir sehr auf die praktische Seite eines Betriebes. Wir legen grossen Wert auf persönlichen Kontakt, pflegen und betreuen unsere Kunden engagiert und möglichst unbürokratisch. Im weiteren liegt uns viel daran, sich mit unseren Kunden zu loyalisieren. Dienstleistungen: • Rechnungswesen/Buchhaltung • Liegenschaften • Rechtsberatung • Steuern • Firmengründungen • Unternehmensberatung • Wirtschaftsprüfung

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UnternehmensberatungTreuhandSteuerberatungBuchhaltungsbüro
Josefstrasse 92, 8005 ZürichPostfach, 8031 Zürich
UnternehmensberatungTreuhandSteuerberatungBuchhaltungsbüro
Massgeschneiderte Treuhandlösungen

Wir stellen Ihnen hier unseren Service und unsere Dienstleistungen rund um den Treuhandbereich vor. Wir bringen das nötige Fachwissen und langjährige Erfahrung mit, um Sie bei der Optimierung Ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgreich zu unterstützen. Unser wichtigster Unternehmensgrundsatz Wir setzen uns zum Ziel, unsere Kunden über einen langen Zeitraum persönlich und individuell zu betreuen. Angebot Wir betätigen uns als Treuhänder mit breitem Fachwissen in allen Gebieten der kaufmännischen Administration. Unsere Dienstleistungen sollen insbesonders für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen eine Hilfe sein. Geografische Ausrichtung Unsere Dienstleistungen werden insbesondere in der Region Zürich und Umgebung sowie im Kanton Zug angeboten. Verhaltensgrundsätze Wir wollen uns durch eine hohe Dienstleistungsbereitschaft gegenüber unseren Kunden auszeichnen und mit diesen zusammen flexible Lösungen erarbeiten. Als kleines Treuhandunternehmen achten wir sehr auf die praktische Seite eines Betriebes. Wir legen grossen Wert auf persönlichen Kontakt, pflegen und betreuen unsere Kunden engagiert und möglichst unbürokratisch. Im weiteren liegt uns viel daran, sich mit unseren Kunden zu loyalisieren. Dienstleistungen: • Rechnungswesen/Buchhaltung • Liegenschaften • Rechtsberatung • Steuern • Firmengründungen • Unternehmensberatung • Wirtschaftsprüfung

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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

Lindstrasse 6, 8400 WinterthurPostfach, 8401 Winterthur
Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. ​ • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

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AnwaltMediationAdvokaturbüroKanzleiRechtsberatung
Lindstrasse 6, 8400 WinterthurPostfach, 8401 Winterthur
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Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. ​ • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

 Offen – Schliesst heute um 12:00
 Offen nach Vereinbarung – Schliesst heute um 18:00
trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Krause Peter M.

Krause Peter M.

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Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

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AnwaltAnwaltsbüro
Usteristrasse 17, 8001 Zürich
AnwaltAnwaltsbüro
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Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

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Advokatur- und Notariatsbüro

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
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Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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Rechtsberatung in Zürich

: 190 Einträge
Burkhalter Rechtsanwälte AG

Burkhalter Rechtsanwälte AG

Seefeldstrasse 45, 8008 Zürich
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwalt
Seefeldstrasse 45, 8008 Zürich
AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwalt
Die Kanzlei

Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1922 zurück. An unserem Standort haben konstant aussergewöhnliche Anwaltspersönlichkeiten praktiziert. Die Schwerpunkte der anwaltschaftlichen Tätigkeiten lagen schon damals in der Rechts- und Wirtschaftsberatung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dr. iur. Peter Burkhalter praktiziert seit dem 1. Juni 2002 am Standort Elfenstrasse als Partner und tritt ab 1. Januar 2016 unter eigenem Namen auf. Seither sind mehrere Anwälte der Kanzlei als Partner beigetreten. Seit dem Jahr 2004 verfügt unsere Kanzlei nebst dem angestammten Sitz in Bern auch über einen Kanzlei-Standort in Zürich. Die wichtigsten Fachgebiete sind die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Fragen des Gesellschafts- und Handelsrechts, der Ansiedlung und Restrukturierungen, des Banken- und Versicherungsrechts, des Bau- und Immobilienrechts, der Unternehmens- und Immobilientransaktionen, des Telekommunikations- und Medienrechts, des Wettbewerbsrecht, sowie die forensische Tätigkeit. PHILOSOPHIE Unser dynamisches, multidisziplinäres Team vereint erfahrene Spezialisten mit einem breiten Leistungsausweis mit jungen, aufstrebenden Kräften. Wir erbringen hochklassige Fachexpertise verbunden mit individuellen und passgenauen Lösungen. Dabei stehen die Interessen unserer Klienten stets im Vordergrund. Unseren Klienten bieten wir eine lösungsorientierte und persönliche Beratung an, indem wir in die rechtlichen Abklärungen auch wirtschaftliche, steuerliche und persönliche Umstände einbeziehen. Wir zeichnen uns durch unsere effiziente, zielgerichtete Arbeitsweise und durch ein hohes Mass an persönlichem Engagement aus. Dabei können wir auf unser ausgeprägtes und vielschichtiges Netzwerk zurückgreifen. Unsere Rechtsberatung orientiert sich an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerischem Denken.

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ECOVIS ws&p

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

ECOVIS ws&p

Mühlebachstrasse 2, 8008 ZürichPostfach, 8024 Zürich
Alles unter einem Dach

Leistungsspektrum Wir sind in den folgenden Bereichen tätig: Finanz- und Rechnungswesen / Buchführung • Finanzbuchhaltungen, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagebuchhaltungen • Lohnbuchhaltungen • Wertschriftenbuchhaltungen • Betriebsbuchhaltungen (betriebliches Rechnungswesen, interne Berichterstattung) • Abschlussberatung und Abschlusserstellung • Umsetzung qualifizierter Rechnungslegungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER, IFRS) • Bilanz- und Erfolgsanalysen, Mittelflussrechnung, Budget • Beurteilung von Investitionsvorhaben • Bewertungen und Gutachten Wirtschaftsprüfung • Revisionsstelle / Revisionsexperte • Ordentliche und eingeschränkte Prüfungen / Revisionen von Jahresrechnungen und Konzernrechnungen • Prüfung von Konsolidierungspackages mit Berichterstattung an den Konzernprüfer • Gesetzliche Spezialprüfungen, insbesondere bei qualifizierten Gründungen (Sacheinlagen, Sachübernahmen), Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen Steuern • Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen • Gewinn- und Kapitalsteuern • Einkommens- und Vermögenssteuern • Grundsteuern • Mehrwertsteuern • Verrechnungssteuern • Stempelabgaben • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Steuerberatung bei Umstrukturierungen, Liquidationen, Finanzierungen • Steuervertretung (Fiskalvertretung) in der Schweiz (MWST) Rechtsberatung • Firmengründungen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht • Miet- und Arbeitsrecht • Familien-, Ehe-, Konkubinats- und Erbrecht • Straf- und Strafprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Medienrecht Organisation & Administration • Beratung in allen Fragen der Organisation und Unternehmensführung • Temporäre Stellvertretung in Administration, Finanz- und Rechnungswesen • Personaladministration, Administration der Sozialversicherungen (Beiträge/Leistungen) • Beratung und Implementierung von internen Kontrollsystemen (IKS) • Beratung zu Altersvorsorge und Pensionierung • Nachfolgeplanung / Nachfolgeregelungen

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TreuhandSteuerberatungUnternehmensberatung
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TreuhandSteuerberatungUnternehmensberatung
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Leistungsspektrum Wir sind in den folgenden Bereichen tätig: Finanz- und Rechnungswesen / Buchführung • Finanzbuchhaltungen, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagebuchhaltungen • Lohnbuchhaltungen • Wertschriftenbuchhaltungen • Betriebsbuchhaltungen (betriebliches Rechnungswesen, interne Berichterstattung) • Abschlussberatung und Abschlusserstellung • Umsetzung qualifizierter Rechnungslegungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER, IFRS) • Bilanz- und Erfolgsanalysen, Mittelflussrechnung, Budget • Beurteilung von Investitionsvorhaben • Bewertungen und Gutachten Wirtschaftsprüfung • Revisionsstelle / Revisionsexperte • Ordentliche und eingeschränkte Prüfungen / Revisionen von Jahresrechnungen und Konzernrechnungen • Prüfung von Konsolidierungspackages mit Berichterstattung an den Konzernprüfer • Gesetzliche Spezialprüfungen, insbesondere bei qualifizierten Gründungen (Sacheinlagen, Sachübernahmen), Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen Steuern • Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen • Gewinn- und Kapitalsteuern • Einkommens- und Vermögenssteuern • Grundsteuern • Mehrwertsteuern • Verrechnungssteuern • Stempelabgaben • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Steuerberatung bei Umstrukturierungen, Liquidationen, Finanzierungen • Steuervertretung (Fiskalvertretung) in der Schweiz (MWST) Rechtsberatung • Firmengründungen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Vertragsrecht • Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht • Miet- und Arbeitsrecht • Familien-, Ehe-, Konkubinats- und Erbrecht • Straf- und Strafprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Medienrecht Organisation & Administration • Beratung in allen Fragen der Organisation und Unternehmensführung • Temporäre Stellvertretung in Administration, Finanz- und Rechnungswesen • Personaladministration, Administration der Sozialversicherungen (Beiträge/Leistungen) • Beratung und Implementierung von internen Kontrollsystemen (IKS) • Beratung zu Altersvorsorge und Pensionierung • Nachfolgeplanung / Nachfolgeregelungen

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Kellerhals Carrard Lugano SA

Bewertung 3.9 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen

Kellerhals Carrard Lugano SA

Via Canova 15, 6900 LuganoPostfach, 6901 Lugano
Anwaltskanzlei

Mit derzeit über 220 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, Of Counsels, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen, Sion, Shanghai und Tokyo zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Bau und Immobilien • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport, Energie, Immobilien/Bau sowie Handel und Retail.

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AnwaltAnwaltsbüroNotarSteuerberatungRechtsberatungScheidungsberatung TrennungsberatungMarkenschutzbüro
Via Canova 15, 6900 LuganoPostfach, 6901 Lugano
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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatung
Rittergasse 12, 4051 Basel
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MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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MG Services AG

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MG Services AG

Josefstrasse 92, 8005 ZürichPostfach, 8031 Zürich
Massgeschneiderte Treuhandlösungen

Wir stellen Ihnen hier unseren Service und unsere Dienstleistungen rund um den Treuhandbereich vor. Wir bringen das nötige Fachwissen und langjährige Erfahrung mit, um Sie bei der Optimierung Ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgreich zu unterstützen. Unser wichtigster Unternehmensgrundsatz Wir setzen uns zum Ziel, unsere Kunden über einen langen Zeitraum persönlich und individuell zu betreuen. Angebot Wir betätigen uns als Treuhänder mit breitem Fachwissen in allen Gebieten der kaufmännischen Administration. Unsere Dienstleistungen sollen insbesonders für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen eine Hilfe sein. Geografische Ausrichtung Unsere Dienstleistungen werden insbesondere in der Region Zürich und Umgebung sowie im Kanton Zug angeboten. Verhaltensgrundsätze Wir wollen uns durch eine hohe Dienstleistungsbereitschaft gegenüber unseren Kunden auszeichnen und mit diesen zusammen flexible Lösungen erarbeiten. Als kleines Treuhandunternehmen achten wir sehr auf die praktische Seite eines Betriebes. Wir legen grossen Wert auf persönlichen Kontakt, pflegen und betreuen unsere Kunden engagiert und möglichst unbürokratisch. Im weiteren liegt uns viel daran, sich mit unseren Kunden zu loyalisieren. Dienstleistungen: • Rechnungswesen/Buchhaltung • Liegenschaften • Rechtsberatung • Steuern • Firmengründungen • Unternehmensberatung • Wirtschaftsprüfung

PremiumPremium Eintrag
UnternehmensberatungTreuhandSteuerberatungBuchhaltungsbüro
Josefstrasse 92, 8005 ZürichPostfach, 8031 Zürich
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Wir stellen Ihnen hier unseren Service und unsere Dienstleistungen rund um den Treuhandbereich vor. Wir bringen das nötige Fachwissen und langjährige Erfahrung mit, um Sie bei der Optimierung Ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgreich zu unterstützen. Unser wichtigster Unternehmensgrundsatz Wir setzen uns zum Ziel, unsere Kunden über einen langen Zeitraum persönlich und individuell zu betreuen. Angebot Wir betätigen uns als Treuhänder mit breitem Fachwissen in allen Gebieten der kaufmännischen Administration. Unsere Dienstleistungen sollen insbesonders für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen eine Hilfe sein. Geografische Ausrichtung Unsere Dienstleistungen werden insbesondere in der Region Zürich und Umgebung sowie im Kanton Zug angeboten. Verhaltensgrundsätze Wir wollen uns durch eine hohe Dienstleistungsbereitschaft gegenüber unseren Kunden auszeichnen und mit diesen zusammen flexible Lösungen erarbeiten. Als kleines Treuhandunternehmen achten wir sehr auf die praktische Seite eines Betriebes. Wir legen grossen Wert auf persönlichen Kontakt, pflegen und betreuen unsere Kunden engagiert und möglichst unbürokratisch. Im weiteren liegt uns viel daran, sich mit unseren Kunden zu loyalisieren. Dienstleistungen: • Rechnungswesen/Buchhaltung • Liegenschaften • Rechtsberatung • Steuern • Firmengründungen • Unternehmensberatung • Wirtschaftsprüfung

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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

Lindstrasse 6, 8400 WinterthurPostfach, 8401 Winterthur
Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. ​ • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

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AnwaltMediationAdvokaturbüroKanzleiRechtsberatung
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Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. ​ • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

 Offen – Schliesst heute um 12:00
 Offen nach Vereinbarung – Schliesst heute um 18:00
trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Usteristrasse 17, 8001 Zürich
Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

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Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. 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Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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