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Verein in Zürich

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Kinderkrippe Windrädli
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Kinderkrippe Windrädli

Regina-Kägi-Hof 3, 8050 Zürich
Wer wir sind...

Herzlich Willkommen Mit der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ist ein Kind oft zum ersten Mal mit einer neuen Umgebung ohne seine Eltern oder Bezugspersonen konfrontiert. Das Kind verbringt künftig einen bedeutsamen Teil seines Alltags in der «fremden» Einrichtung und für Sie als Eltern ist dies vielleicht der erste Kontakt mit einer solchen Institution. Es ist ein bedeutsamer Schritt, Ihr Kind loszulassen. Das Sie Ihr Wertvollstes uns anvertrauen ist uns bewusst! Umso mehr ist es uns ein grosses Anliegen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen, mit dem Ziel, Ihren Schützling behutsam und liebevoll zu begleiten. Über uns Eröffnet wurde die Kinderkrippe Windrädli in Zürich-Oerlikon am 1. Dezember 2000. Unser Haus mit 34 Plätzen bietet Ganztages- und Teilzeit-Betreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt an. Die Kleinsten werden bis zum zweiten Lebensjahr von einem erfahrenen Team auf einer Säuglingsgruppe betreut. Auf zwei altersgemischten Gruppen begleiten wir Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Pädagogische Prinzipien • Unsere Kinderkrippe bietet allen Kindern – unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status – einen Platz sowie individuelle Lern- und Entwicklungschancen. • Kinder haben das Recht auf Anerkennung ihrer Individualität. • Kinder sind aktive Lerner. • Kinder lernen in sozialen Zusammenhängen. • Kinder werden ohne Zwang zu selbst- verantwortlichem Handeln angespornt. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern, die Mitarbeitenden und die Kindergruppe ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Während zwei bis drei Wochen begleitet ein Elternteil oder eine Bezugsperson das Kind teilweise durch den Tagesablauf. Die Zeiten werden in Absprache mit der Gruppenleiterin festgelegt. Erste Schritte Interessierte Eltern erhalten auf Anfrage (oder zum Download) die Anmeldung zur Warteliste. Sobald eine Platzierung möglich ist, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Sie für ein ausführliches Erstgespräch einzuladen. Im Anschluss an das Gespräch haben Sie die Möglichkeit, unsere Einrichtung zu besichtigen. Nach einer festgelegten Bedenkzeit erfolgt die Aufnahme Ihres Kindes mit der Unterzeichnung von Betreuungsvertrag und Betriebsreglement. Bei subventionierten Plätzen sind der SBU (Subventionierter Betreuungsumfang) und die BF(Beitragsfaktorbestätigung) Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Beide sind unter www.stadt-zuerich.ch/meinkonto zu beziehen.

KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKinderhort
Kinderkrippe Windrädli

Kinderkrippe Windrädli

Regina-Kägi-Hof 3, 8050 Zürich
KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKinderhort
Wer wir sind...

Herzlich Willkommen Mit der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ist ein Kind oft zum ersten Mal mit einer neuen Umgebung ohne seine Eltern oder Bezugspersonen konfrontiert. Das Kind verbringt künftig einen bedeutsamen Teil seines Alltags in der «fremden» Einrichtung und für Sie als Eltern ist dies vielleicht der erste Kontakt mit einer solchen Institution. Es ist ein bedeutsamer Schritt, Ihr Kind loszulassen. Das Sie Ihr Wertvollstes uns anvertrauen ist uns bewusst! Umso mehr ist es uns ein grosses Anliegen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen, mit dem Ziel, Ihren Schützling behutsam und liebevoll zu begleiten. Über uns Eröffnet wurde die Kinderkrippe Windrädli in Zürich-Oerlikon am 1. Dezember 2000. Unser Haus mit 34 Plätzen bietet Ganztages- und Teilzeit-Betreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt an. Die Kleinsten werden bis zum zweiten Lebensjahr von einem erfahrenen Team auf einer Säuglingsgruppe betreut. Auf zwei altersgemischten Gruppen begleiten wir Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Pädagogische Prinzipien • Unsere Kinderkrippe bietet allen Kindern – unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status – einen Platz sowie individuelle Lern- und Entwicklungschancen. • Kinder haben das Recht auf Anerkennung ihrer Individualität. • Kinder sind aktive Lerner. • Kinder lernen in sozialen Zusammenhängen. • Kinder werden ohne Zwang zu selbst- verantwortlichem Handeln angespornt. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern, die Mitarbeitenden und die Kindergruppe ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Während zwei bis drei Wochen begleitet ein Elternteil oder eine Bezugsperson das Kind teilweise durch den Tagesablauf. Die Zeiten werden in Absprache mit der Gruppenleiterin festgelegt. Erste Schritte Interessierte Eltern erhalten auf Anfrage (oder zum Download) die Anmeldung zur Warteliste. Sobald eine Platzierung möglich ist, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Sie für ein ausführliches Erstgespräch einzuladen. Im Anschluss an das Gespräch haben Sie die Möglichkeit, unsere Einrichtung zu besichtigen. Nach einer festgelegten Bedenkzeit erfolgt die Aufnahme Ihres Kindes mit der Unterzeichnung von Betreuungsvertrag und Betriebsreglement. Bei subventionierten Plätzen sind der SBU (Subventionierter Betreuungsumfang) und die BF(Beitragsfaktorbestätigung) Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Beide sind unter www.stadt-zuerich.ch/meinkonto zu beziehen.

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 Geschlossen bis 8:00 AM
HEV Zürich

Bewertung 4,8 von 5 Sternen bei 607 Bewertungen

HEV Zürich

Albisstrasse 28, 8038 Zürich
Der Hauseigentümerverband Zürich blickt auf eine 125-jährige Geschichte

Langjährige Erfahrung, ausgewiesenes Fachwissen, ständige Weiterbildung und motivierte Mitarbeitende: Das zeichnet den Hauseigentümerverband Zürich aus. Der Hauseigentümerverband Zürich beschäftigt rund 80 Mitarbeitende und ist als Verein organisiert. Der HEV Zürich setzt sich politisch für die Interessen der Hauseigentümer ein. Zudem bietet er Immobilien-Dienstleistungen an. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich ist ein unabhängiger Verein, dem sowohl private als auch institutionelle Haus- und Grundbesitzer in der Agglomeration und der Stadt Zürich angeschlossen sind. Der HEV Zürich zählt zu den führenden Immobilien-Dienstleistungen an in der Verwaltung, im Verkauf, in der Bewertung und im Baumanagement von Liegenschaften sowie in der juristischen Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften. Der Hauseigentümerverband Zürich ist auch politisch tätig und bietet für Mitglieder verschiedene Vorteile. • Vermietung • Stockwerkeigentum • Beratungsmandate • Verkauf/Vermittlung • Bauberatung • Objektanalyse • Kostenvoranschlag • Bauausführung • Energieeffizienz • Verkehrswertgutachten • Mietwertgutachten • Hauswartung • Reinigung und Entsorgung • Garten- und Umgebungsarbeiten • Sanitärarbeiten • Malerei • Schreinerarbeiten • Elektroarbeiten • Schlosserarbeiten

ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungSchatzungenGeneralunternehmungRechtsberatungMakler
HEV Zürich

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Albisstrasse 28, 8038 Zürich
ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungSchatzungenGeneralunternehmungRechtsberatungMakler
Der Hauseigentümerverband Zürich blickt auf eine 125-jährige Geschichte

Langjährige Erfahrung, ausgewiesenes Fachwissen, ständige Weiterbildung und motivierte Mitarbeitende: Das zeichnet den Hauseigentümerverband Zürich aus. Der Hauseigentümerverband Zürich beschäftigt rund 80 Mitarbeitende und ist als Verein organisiert. Der HEV Zürich setzt sich politisch für die Interessen der Hauseigentümer ein. Zudem bietet er Immobilien-Dienstleistungen an. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich ist ein unabhängiger Verein, dem sowohl private als auch institutionelle Haus- und Grundbesitzer in der Agglomeration und der Stadt Zürich angeschlossen sind. Der HEV Zürich zählt zu den führenden Immobilien-Dienstleistungen an in der Verwaltung, im Verkauf, in der Bewertung und im Baumanagement von Liegenschaften sowie in der juristischen Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften. Der Hauseigentümerverband Zürich ist auch politisch tätig und bietet für Mitglieder verschiedene Vorteile. • Vermietung • Stockwerkeigentum • Beratungsmandate • Verkauf/Vermittlung • Bauberatung • Objektanalyse • Kostenvoranschlag • Bauausführung • Energieeffizienz • Verkehrswertgutachten • Mietwertgutachten • Hauswartung • Reinigung und Entsorgung • Garten- und Umgebungsarbeiten • Sanitärarbeiten • Malerei • Schreinerarbeiten • Elektroarbeiten • Schlosserarbeiten

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Krause Peter M.
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Krause Peter M.

Usteristrasse 17, 8001 Zürich
Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

AnwaltAnwaltsbüro
Krause Peter M.

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Usteristrasse 17, 8001 Zürich
AnwaltAnwaltsbüro
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Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

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Verein in Zürich

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Kinderkrippe Windrädli
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Kinderkrippe Windrädli

Regina-Kägi-Hof 3, 8050 Zürich
Wer wir sind...

Herzlich Willkommen Mit der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ist ein Kind oft zum ersten Mal mit einer neuen Umgebung ohne seine Eltern oder Bezugspersonen konfrontiert. Das Kind verbringt künftig einen bedeutsamen Teil seines Alltags in der «fremden» Einrichtung und für Sie als Eltern ist dies vielleicht der erste Kontakt mit einer solchen Institution. Es ist ein bedeutsamer Schritt, Ihr Kind loszulassen. Das Sie Ihr Wertvollstes uns anvertrauen ist uns bewusst! Umso mehr ist es uns ein grosses Anliegen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen, mit dem Ziel, Ihren Schützling behutsam und liebevoll zu begleiten. Über uns Eröffnet wurde die Kinderkrippe Windrädli in Zürich-Oerlikon am 1. Dezember 2000. Unser Haus mit 34 Plätzen bietet Ganztages- und Teilzeit-Betreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt an. Die Kleinsten werden bis zum zweiten Lebensjahr von einem erfahrenen Team auf einer Säuglingsgruppe betreut. Auf zwei altersgemischten Gruppen begleiten wir Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Pädagogische Prinzipien • Unsere Kinderkrippe bietet allen Kindern – unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status – einen Platz sowie individuelle Lern- und Entwicklungschancen. • Kinder haben das Recht auf Anerkennung ihrer Individualität. • Kinder sind aktive Lerner. • Kinder lernen in sozialen Zusammenhängen. • Kinder werden ohne Zwang zu selbst- verantwortlichem Handeln angespornt. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern, die Mitarbeitenden und die Kindergruppe ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Während zwei bis drei Wochen begleitet ein Elternteil oder eine Bezugsperson das Kind teilweise durch den Tagesablauf. Die Zeiten werden in Absprache mit der Gruppenleiterin festgelegt. Erste Schritte Interessierte Eltern erhalten auf Anfrage (oder zum Download) die Anmeldung zur Warteliste. Sobald eine Platzierung möglich ist, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Sie für ein ausführliches Erstgespräch einzuladen. Im Anschluss an das Gespräch haben Sie die Möglichkeit, unsere Einrichtung zu besichtigen. Nach einer festgelegten Bedenkzeit erfolgt die Aufnahme Ihres Kindes mit der Unterzeichnung von Betreuungsvertrag und Betriebsreglement. Bei subventionierten Plätzen sind der SBU (Subventionierter Betreuungsumfang) und die BF(Beitragsfaktorbestätigung) Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Beide sind unter www.stadt-zuerich.ch/meinkonto zu beziehen.

KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKinderhort
Kinderkrippe Windrädli

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Regina-Kägi-Hof 3, 8050 Zürich
KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKinderhort
Wer wir sind...

Herzlich Willkommen Mit der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ist ein Kind oft zum ersten Mal mit einer neuen Umgebung ohne seine Eltern oder Bezugspersonen konfrontiert. Das Kind verbringt künftig einen bedeutsamen Teil seines Alltags in der «fremden» Einrichtung und für Sie als Eltern ist dies vielleicht der erste Kontakt mit einer solchen Institution. Es ist ein bedeutsamer Schritt, Ihr Kind loszulassen. Das Sie Ihr Wertvollstes uns anvertrauen ist uns bewusst! Umso mehr ist es uns ein grosses Anliegen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen, mit dem Ziel, Ihren Schützling behutsam und liebevoll zu begleiten. Über uns Eröffnet wurde die Kinderkrippe Windrädli in Zürich-Oerlikon am 1. Dezember 2000. Unser Haus mit 34 Plätzen bietet Ganztages- und Teilzeit-Betreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt an. Die Kleinsten werden bis zum zweiten Lebensjahr von einem erfahrenen Team auf einer Säuglingsgruppe betreut. Auf zwei altersgemischten Gruppen begleiten wir Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Pädagogische Prinzipien • Unsere Kinderkrippe bietet allen Kindern – unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status – einen Platz sowie individuelle Lern- und Entwicklungschancen. • Kinder haben das Recht auf Anerkennung ihrer Individualität. • Kinder sind aktive Lerner. • Kinder lernen in sozialen Zusammenhängen. • Kinder werden ohne Zwang zu selbst- verantwortlichem Handeln angespornt. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern, die Mitarbeitenden und die Kindergruppe ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Während zwei bis drei Wochen begleitet ein Elternteil oder eine Bezugsperson das Kind teilweise durch den Tagesablauf. Die Zeiten werden in Absprache mit der Gruppenleiterin festgelegt. Erste Schritte Interessierte Eltern erhalten auf Anfrage (oder zum Download) die Anmeldung zur Warteliste. Sobald eine Platzierung möglich ist, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Sie für ein ausführliches Erstgespräch einzuladen. Im Anschluss an das Gespräch haben Sie die Möglichkeit, unsere Einrichtung zu besichtigen. Nach einer festgelegten Bedenkzeit erfolgt die Aufnahme Ihres Kindes mit der Unterzeichnung von Betreuungsvertrag und Betriebsreglement. Bei subventionierten Plätzen sind der SBU (Subventionierter Betreuungsumfang) und die BF(Beitragsfaktorbestätigung) Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Beide sind unter www.stadt-zuerich.ch/meinkonto zu beziehen.

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HEV Zürich

Bewertung 4,8 von 5 Sternen bei 607 Bewertungen

HEV Zürich

Albisstrasse 28, 8038 Zürich
Der Hauseigentümerverband Zürich blickt auf eine 125-jährige Geschichte

Langjährige Erfahrung, ausgewiesenes Fachwissen, ständige Weiterbildung und motivierte Mitarbeitende: Das zeichnet den Hauseigentümerverband Zürich aus. Der Hauseigentümerverband Zürich beschäftigt rund 80 Mitarbeitende und ist als Verein organisiert. Der HEV Zürich setzt sich politisch für die Interessen der Hauseigentümer ein. Zudem bietet er Immobilien-Dienstleistungen an. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich ist ein unabhängiger Verein, dem sowohl private als auch institutionelle Haus- und Grundbesitzer in der Agglomeration und der Stadt Zürich angeschlossen sind. Der HEV Zürich zählt zu den führenden Immobilien-Dienstleistungen an in der Verwaltung, im Verkauf, in der Bewertung und im Baumanagement von Liegenschaften sowie in der juristischen Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften. Der Hauseigentümerverband Zürich ist auch politisch tätig und bietet für Mitglieder verschiedene Vorteile. • Vermietung • Stockwerkeigentum • Beratungsmandate • Verkauf/Vermittlung • Bauberatung • Objektanalyse • Kostenvoranschlag • Bauausführung • Energieeffizienz • Verkehrswertgutachten • Mietwertgutachten • Hauswartung • Reinigung und Entsorgung • Garten- und Umgebungsarbeiten • Sanitärarbeiten • Malerei • Schreinerarbeiten • Elektroarbeiten • Schlosserarbeiten

ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungSchatzungenGeneralunternehmungRechtsberatungMakler
HEV Zürich

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Albisstrasse 28, 8038 Zürich
ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungSchatzungenGeneralunternehmungRechtsberatungMakler
Der Hauseigentümerverband Zürich blickt auf eine 125-jährige Geschichte

Langjährige Erfahrung, ausgewiesenes Fachwissen, ständige Weiterbildung und motivierte Mitarbeitende: Das zeichnet den Hauseigentümerverband Zürich aus. Der Hauseigentümerverband Zürich beschäftigt rund 80 Mitarbeitende und ist als Verein organisiert. Der HEV Zürich setzt sich politisch für die Interessen der Hauseigentümer ein. Zudem bietet er Immobilien-Dienstleistungen an. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich ist ein unabhängiger Verein, dem sowohl private als auch institutionelle Haus- und Grundbesitzer in der Agglomeration und der Stadt Zürich angeschlossen sind. Der HEV Zürich zählt zu den führenden Immobilien-Dienstleistungen an in der Verwaltung, im Verkauf, in der Bewertung und im Baumanagement von Liegenschaften sowie in der juristischen Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften. Der Hauseigentümerverband Zürich ist auch politisch tätig und bietet für Mitglieder verschiedene Vorteile. • Vermietung • Stockwerkeigentum • Beratungsmandate • Verkauf/Vermittlung • Bauberatung • Objektanalyse • Kostenvoranschlag • Bauausführung • Energieeffizienz • Verkehrswertgutachten • Mietwertgutachten • Hauswartung • Reinigung und Entsorgung • Garten- und Umgebungsarbeiten • Sanitärarbeiten • Malerei • Schreinerarbeiten • Elektroarbeiten • Schlosserarbeiten

Bewertung 4,8 von 5 Sternen bei 607 Bewertungen

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Krause Peter M.
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Krause Peter M.

Usteristrasse 17, 8001 Zürich
Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

AnwaltAnwaltsbüro
Krause Peter M.

Krause Peter M.

Usteristrasse 17, 8001 Zürich
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Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

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