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Krankenkasse in Deutschschweiz (Region)

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Gemeindeverwaltung

Gemeindeverwaltung

Im Zentrum 4, 9542 Münchwilen

• AHV-Zweigstelle • Arbeitsamt Bau und Umwelt • Bestattungsdienste • Einwohnerdienste • Feuerwehrdepot • Finanzverwaltung • Gemeindepräsident • Gemeindekanzlei • Hauswart • Soziale Dienste • Steueramt Werkhof Münchwilen befindet sich mit rund 5800 Einwohnern zwischen Winterthur und St. Gallen im südlichen Teil des Thurgaus. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 776 ha. Durch den direkten Autobahnanschluss ist Münchwilen aussergewöhnlich gut erschlossen. Ebenso verfügen wir über ein halbstündlich, teilweise gar viertelstündlich verkehrendes Zugangebot in die Herzen der beiden Regionalzentren Wil und Frauenfeld. Münchwilen ist eine familienfreundliche Gemeinde. Lebenswerte Wohnquartiere, aktives Vereinsleben und das Bildungsangebot mit örtlichen Unter- und Oberstufe erwarten Sie. Mittel- und Berufsschulen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Von Bedeutung ist das vielfältige Freizeitangebot, das gerne auch regional genutzt wird. Unsere Infrastruktur ist top. Wir verfügen vor Ort über eine moderne Dreifach-Sporthalle mit grosszügigen Aussensportanlagen, ein erlebnisreiches Freibad , ein Pumptrack , Bibliothek und Ludothek mit weit reichendem Angebot. Das Naherholungsgebiet mit einem gepflegten Netz von Spazier- und Wanderwegen, bis ins Herz unseres Dorfes, sind unmittelbar am historischen Pilgerweg von Süddeutschland und Santiago de Compostela gelegen. Die Kapelle St. Margarethen ist geschichtlich ein hervorragender Zeitzeuge dieser Epoche. Der «Alfred Sutter Park» liegt zentral mitten in Münchwilen und ist mit seinen über 16'000 Quadratmetern bedeutend in der Region. Arbeitsplätze insbesondere in der Maschinen-, Textil- und chemischen Industrie, Elektrotechnik und Gewerbe sichern unserer Gemeinde eine breite Erwerbsstruktur. Diese ausgewogene und gesunde Mannigfaltigkeit in Münchwilen sowie den angrenzenden Regionen erleichtert es, berufliche Perspektiven und Vorstellungen nach individuellen Bedürfnissen umzusetzen. In unserem Dorf bestehen rund 2'200 Arbeitsplätze. Münchwilen bietet überdurchschnittliche Lebensqualität – überzeugen Sie sich selbst - wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Im Zentrum 4, 9542 Münchwilen
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• AHV-Zweigstelle • Arbeitsamt Bau und Umwelt • Bestattungsdienste • Einwohnerdienste • Feuerwehrdepot • Finanzverwaltung • Gemeindepräsident • Gemeindekanzlei • Hauswart • Soziale Dienste • Steueramt Werkhof Münchwilen befindet sich mit rund 5800 Einwohnern zwischen Winterthur und St. Gallen im südlichen Teil des Thurgaus. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 776 ha. Durch den direkten Autobahnanschluss ist Münchwilen aussergewöhnlich gut erschlossen. Ebenso verfügen wir über ein halbstündlich, teilweise gar viertelstündlich verkehrendes Zugangebot in die Herzen der beiden Regionalzentren Wil und Frauenfeld. Münchwilen ist eine familienfreundliche Gemeinde. Lebenswerte Wohnquartiere, aktives Vereinsleben und das Bildungsangebot mit örtlichen Unter- und Oberstufe erwarten Sie. Mittel- und Berufsschulen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Von Bedeutung ist das vielfältige Freizeitangebot, das gerne auch regional genutzt wird. Unsere Infrastruktur ist top. Wir verfügen vor Ort über eine moderne Dreifach-Sporthalle mit grosszügigen Aussensportanlagen, ein erlebnisreiches Freibad , ein Pumptrack , Bibliothek und Ludothek mit weit reichendem Angebot. Das Naherholungsgebiet mit einem gepflegten Netz von Spazier- und Wanderwegen, bis ins Herz unseres Dorfes, sind unmittelbar am historischen Pilgerweg von Süddeutschland und Santiago de Compostela gelegen. Die Kapelle St. Margarethen ist geschichtlich ein hervorragender Zeitzeuge dieser Epoche. Der «Alfred Sutter Park» liegt zentral mitten in Münchwilen und ist mit seinen über 16'000 Quadratmetern bedeutend in der Region. Arbeitsplätze insbesondere in der Maschinen-, Textil- und chemischen Industrie, Elektrotechnik und Gewerbe sichern unserer Gemeinde eine breite Erwerbsstruktur. Diese ausgewogene und gesunde Mannigfaltigkeit in Münchwilen sowie den angrenzenden Regionen erleichtert es, berufliche Perspektiven und Vorstellungen nach individuellen Bedürfnissen umzusetzen. In unserem Dorf bestehen rund 2'200 Arbeitsplätze. Münchwilen bietet überdurchschnittliche Lebensqualität – überzeugen Sie sich selbst - wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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Dr. med. Gassner Ines

Dr. med. Gassner Ines

Landstrasse 170, 9494 Schaan

Praxis Dr. med. Ines Gassner Fachärztin FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Behandlungs­angebot für Kinder und Jugendliche Das Angebot richtet sich an junge Menschen von 0 – 20 Jahren und ihre Eltern, Familien bzw. nächsten Bezugspersonen. Jede Entwicklungsphase bietet verschiedene, z.T. altersspezifische Herausforderungen und Problemstellungen, bei denen es manchmal notwendig sein kann, sich fachliche Unterstützung zu holen. Folgende Schwierigkeiten können beispielsweise Grund für eine Anmeldung in meiner Praxis sein: • Entwicklungsstörungen • Soziale und emotionale Verhaltensstörungen • Besondere Belastungen • Niedergeschlagenheit • Zwanghaftes Verhalten • Essstörungen • Ständige Unruhe • Schulprobleme • Aggressivität • Selbstverletzendes Verhalten • Selbstmordäusserungen • Psychisch kranke Eltern In der Regel folgt auf ein Erstgespräch eine Abklärungsphase mit Gesprächen über die bisherige Entwicklung , das Problemverhalten, die familiäre Situation und bei Bedarf über die Situation in Kindergarten, Schule oder am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Ergänzend dazu können psychologische Testverfahren sowie eine körperliche Abklärung notwendig sein. Sobald alle notwendigen Befunde vorliegen, wird in einem Ergebnisgespräch das weitere Vorgehen gemeinsam mit Eltern und betroffenem Kind/Jugendlichen besprochen. Wenn ein Behandlungsauftrag zustande kommt, wird ein gemeinsames Ziel erarbeitet und im weiteren Verlauf regelmässig überprüft und allenfalls angepasst. In der weiteren Behandlung kommen je nach Alter und Situation verschiedene psychotherapeutische Ansätze zum Einsatz wie z.B. Spieltherapie, Gesprächstherapie im Einzel- oder Familien-Setting, etc. Manchmal kann auch eine medikamentöse Therapie angezeigt sein um die Symptomatik besser behandeln zu können. Es werden keine forensischen Gutachten durchgeführt. Wichtige Infos Erreichbarkeit Tel: 00423 233 13 00 Fax: 00423 233 13 02 Mail: praxis@inesgassner.li Falls Ihr Anruf nicht direkt entgegen genommen werden kann, hinterlassen Sie bitte Name, Tel-Nr. und kurz Ihr Anliegen, ich rufe Sie sobald als möglich zurück. Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt, Hausarzt oder den zuständigen Notfallarzt der Region. Ärztlicher Notfalldienst in FL nachts und am Wochenende: 00423 230 30 30 oder Sanitätsnotruf: 144. Finanzierung Patienten mit Grundversicherung müssen sich von ihrem Kinderarzt oder Hausarzt überweisen lassen, Patienten mit Zusatzversicherung können sich direkt anmelden. Sie erhalten die Rechnung nach Hause geschickt, bekommen diese aber bei vorhandener Kostengutsprache (bis auf den von Ihnen vereinbarten Selbstbehalt) von der Krankenkasse rückvergütet. Laut Vertrag mit dem LKV übernimmt Ihre Krankenkasse die Therapiekosten von jährlich bis zu 40 Stunden .

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Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapiePsychiatrieKinder- und JugendtherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)Ärzte
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Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapiePsychiatrieKinder- und JugendtherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)Ärzte

Praxis Dr. med. Ines Gassner Fachärztin FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Behandlungs­angebot für Kinder und Jugendliche Das Angebot richtet sich an junge Menschen von 0 – 20 Jahren und ihre Eltern, Familien bzw. nächsten Bezugspersonen. Jede Entwicklungsphase bietet verschiedene, z.T. altersspezifische Herausforderungen und Problemstellungen, bei denen es manchmal notwendig sein kann, sich fachliche Unterstützung zu holen. Folgende Schwierigkeiten können beispielsweise Grund für eine Anmeldung in meiner Praxis sein: • Entwicklungsstörungen • Soziale und emotionale Verhaltensstörungen • Besondere Belastungen • Niedergeschlagenheit • Zwanghaftes Verhalten • Essstörungen • Ständige Unruhe • Schulprobleme • Aggressivität • Selbstverletzendes Verhalten • Selbstmordäusserungen • Psychisch kranke Eltern In der Regel folgt auf ein Erstgespräch eine Abklärungsphase mit Gesprächen über die bisherige Entwicklung , das Problemverhalten, die familiäre Situation und bei Bedarf über die Situation in Kindergarten, Schule oder am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Ergänzend dazu können psychologische Testverfahren sowie eine körperliche Abklärung notwendig sein. Sobald alle notwendigen Befunde vorliegen, wird in einem Ergebnisgespräch das weitere Vorgehen gemeinsam mit Eltern und betroffenem Kind/Jugendlichen besprochen. Wenn ein Behandlungsauftrag zustande kommt, wird ein gemeinsames Ziel erarbeitet und im weiteren Verlauf regelmässig überprüft und allenfalls angepasst. In der weiteren Behandlung kommen je nach Alter und Situation verschiedene psychotherapeutische Ansätze zum Einsatz wie z.B. Spieltherapie, Gesprächstherapie im Einzel- oder Familien-Setting, etc. Manchmal kann auch eine medikamentöse Therapie angezeigt sein um die Symptomatik besser behandeln zu können. Es werden keine forensischen Gutachten durchgeführt. Wichtige Infos Erreichbarkeit Tel: 00423 233 13 00 Fax: 00423 233 13 02 Mail: praxis@inesgassner.li Falls Ihr Anruf nicht direkt entgegen genommen werden kann, hinterlassen Sie bitte Name, Tel-Nr. und kurz Ihr Anliegen, ich rufe Sie sobald als möglich zurück. Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt, Hausarzt oder den zuständigen Notfallarzt der Region. Ärztlicher Notfalldienst in FL nachts und am Wochenende: 00423 230 30 30 oder Sanitätsnotruf: 144. Finanzierung Patienten mit Grundversicherung müssen sich von ihrem Kinderarzt oder Hausarzt überweisen lassen, Patienten mit Zusatzversicherung können sich direkt anmelden. Sie erhalten die Rechnung nach Hause geschickt, bekommen diese aber bei vorhandener Kostengutsprache (bis auf den von Ihnen vereinbarten Selbstbehalt) von der Krankenkasse rückvergütet. Laut Vertrag mit dem LKV übernimmt Ihre Krankenkasse die Therapiekosten von jährlich bis zu 40 Stunden .

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Im Zentrum 4, 9542 Münchwilen

• AHV-Zweigstelle • Arbeitsamt Bau und Umwelt • Bestattungsdienste • Einwohnerdienste • Feuerwehrdepot • Finanzverwaltung • Gemeindepräsident • Gemeindekanzlei • Hauswart • Soziale Dienste • Steueramt Werkhof Münchwilen befindet sich mit rund 5800 Einwohnern zwischen Winterthur und St. Gallen im südlichen Teil des Thurgaus. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 776 ha. Durch den direkten Autobahnanschluss ist Münchwilen aussergewöhnlich gut erschlossen. Ebenso verfügen wir über ein halbstündlich, teilweise gar viertelstündlich verkehrendes Zugangebot in die Herzen der beiden Regionalzentren Wil und Frauenfeld. Münchwilen ist eine familienfreundliche Gemeinde. Lebenswerte Wohnquartiere, aktives Vereinsleben und das Bildungsangebot mit örtlichen Unter- und Oberstufe erwarten Sie. Mittel- und Berufsschulen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Von Bedeutung ist das vielfältige Freizeitangebot, das gerne auch regional genutzt wird. Unsere Infrastruktur ist top. Wir verfügen vor Ort über eine moderne Dreifach-Sporthalle mit grosszügigen Aussensportanlagen, ein erlebnisreiches Freibad , ein Pumptrack , Bibliothek und Ludothek mit weit reichendem Angebot. Das Naherholungsgebiet mit einem gepflegten Netz von Spazier- und Wanderwegen, bis ins Herz unseres Dorfes, sind unmittelbar am historischen Pilgerweg von Süddeutschland und Santiago de Compostela gelegen. Die Kapelle St. Margarethen ist geschichtlich ein hervorragender Zeitzeuge dieser Epoche. Der «Alfred Sutter Park» liegt zentral mitten in Münchwilen und ist mit seinen über 16'000 Quadratmetern bedeutend in der Region. Arbeitsplätze insbesondere in der Maschinen-, Textil- und chemischen Industrie, Elektrotechnik und Gewerbe sichern unserer Gemeinde eine breite Erwerbsstruktur. Diese ausgewogene und gesunde Mannigfaltigkeit in Münchwilen sowie den angrenzenden Regionen erleichtert es, berufliche Perspektiven und Vorstellungen nach individuellen Bedürfnissen umzusetzen. In unserem Dorf bestehen rund 2'200 Arbeitsplätze. Münchwilen bietet überdurchschnittliche Lebensqualität – überzeugen Sie sich selbst - wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Im Zentrum 4, 9542 Münchwilen
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• AHV-Zweigstelle • Arbeitsamt Bau und Umwelt • Bestattungsdienste • Einwohnerdienste • Feuerwehrdepot • Finanzverwaltung • Gemeindepräsident • Gemeindekanzlei • Hauswart • Soziale Dienste • Steueramt Werkhof Münchwilen befindet sich mit rund 5800 Einwohnern zwischen Winterthur und St. Gallen im südlichen Teil des Thurgaus. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 776 ha. Durch den direkten Autobahnanschluss ist Münchwilen aussergewöhnlich gut erschlossen. Ebenso verfügen wir über ein halbstündlich, teilweise gar viertelstündlich verkehrendes Zugangebot in die Herzen der beiden Regionalzentren Wil und Frauenfeld. Münchwilen ist eine familienfreundliche Gemeinde. Lebenswerte Wohnquartiere, aktives Vereinsleben und das Bildungsangebot mit örtlichen Unter- und Oberstufe erwarten Sie. Mittel- und Berufsschulen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Von Bedeutung ist das vielfältige Freizeitangebot, das gerne auch regional genutzt wird. Unsere Infrastruktur ist top. Wir verfügen vor Ort über eine moderne Dreifach-Sporthalle mit grosszügigen Aussensportanlagen, ein erlebnisreiches Freibad , ein Pumptrack , Bibliothek und Ludothek mit weit reichendem Angebot. Das Naherholungsgebiet mit einem gepflegten Netz von Spazier- und Wanderwegen, bis ins Herz unseres Dorfes, sind unmittelbar am historischen Pilgerweg von Süddeutschland und Santiago de Compostela gelegen. Die Kapelle St. Margarethen ist geschichtlich ein hervorragender Zeitzeuge dieser Epoche. Der «Alfred Sutter Park» liegt zentral mitten in Münchwilen und ist mit seinen über 16'000 Quadratmetern bedeutend in der Region. Arbeitsplätze insbesondere in der Maschinen-, Textil- und chemischen Industrie, Elektrotechnik und Gewerbe sichern unserer Gemeinde eine breite Erwerbsstruktur. Diese ausgewogene und gesunde Mannigfaltigkeit in Münchwilen sowie den angrenzenden Regionen erleichtert es, berufliche Perspektiven und Vorstellungen nach individuellen Bedürfnissen umzusetzen. In unserem Dorf bestehen rund 2'200 Arbeitsplätze. Münchwilen bietet überdurchschnittliche Lebensqualität – überzeugen Sie sich selbst - wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

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Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Via Nouva 3, 7503 Samedan
SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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Dr. med. Gassner Ines

Dr. med. Gassner Ines

Landstrasse 170, 9494 Schaan

Praxis Dr. med. Ines Gassner Fachärztin FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Behandlungs­angebot für Kinder und Jugendliche Das Angebot richtet sich an junge Menschen von 0 – 20 Jahren und ihre Eltern, Familien bzw. nächsten Bezugspersonen. Jede Entwicklungsphase bietet verschiedene, z.T. altersspezifische Herausforderungen und Problemstellungen, bei denen es manchmal notwendig sein kann, sich fachliche Unterstützung zu holen. Folgende Schwierigkeiten können beispielsweise Grund für eine Anmeldung in meiner Praxis sein: • Entwicklungsstörungen • Soziale und emotionale Verhaltensstörungen • Besondere Belastungen • Niedergeschlagenheit • Zwanghaftes Verhalten • Essstörungen • Ständige Unruhe • Schulprobleme • Aggressivität • Selbstverletzendes Verhalten • Selbstmordäusserungen • Psychisch kranke Eltern In der Regel folgt auf ein Erstgespräch eine Abklärungsphase mit Gesprächen über die bisherige Entwicklung , das Problemverhalten, die familiäre Situation und bei Bedarf über die Situation in Kindergarten, Schule oder am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Ergänzend dazu können psychologische Testverfahren sowie eine körperliche Abklärung notwendig sein. Sobald alle notwendigen Befunde vorliegen, wird in einem Ergebnisgespräch das weitere Vorgehen gemeinsam mit Eltern und betroffenem Kind/Jugendlichen besprochen. Wenn ein Behandlungsauftrag zustande kommt, wird ein gemeinsames Ziel erarbeitet und im weiteren Verlauf regelmässig überprüft und allenfalls angepasst. In der weiteren Behandlung kommen je nach Alter und Situation verschiedene psychotherapeutische Ansätze zum Einsatz wie z.B. Spieltherapie, Gesprächstherapie im Einzel- oder Familien-Setting, etc. Manchmal kann auch eine medikamentöse Therapie angezeigt sein um die Symptomatik besser behandeln zu können. Es werden keine forensischen Gutachten durchgeführt. Wichtige Infos Erreichbarkeit Tel: 00423 233 13 00 Fax: 00423 233 13 02 Mail: praxis@inesgassner.li Falls Ihr Anruf nicht direkt entgegen genommen werden kann, hinterlassen Sie bitte Name, Tel-Nr. und kurz Ihr Anliegen, ich rufe Sie sobald als möglich zurück. Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt, Hausarzt oder den zuständigen Notfallarzt der Region. Ärztlicher Notfalldienst in FL nachts und am Wochenende: 00423 230 30 30 oder Sanitätsnotruf: 144. Finanzierung Patienten mit Grundversicherung müssen sich von ihrem Kinderarzt oder Hausarzt überweisen lassen, Patienten mit Zusatzversicherung können sich direkt anmelden. Sie erhalten die Rechnung nach Hause geschickt, bekommen diese aber bei vorhandener Kostengutsprache (bis auf den von Ihnen vereinbarten Selbstbehalt) von der Krankenkasse rückvergütet. Laut Vertrag mit dem LKV übernimmt Ihre Krankenkasse die Therapiekosten von jährlich bis zu 40 Stunden .

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Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapiePsychiatrieKinder- und JugendtherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)Ärzte

Praxis Dr. med. Ines Gassner Fachärztin FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Behandlungs­angebot für Kinder und Jugendliche Das Angebot richtet sich an junge Menschen von 0 – 20 Jahren und ihre Eltern, Familien bzw. nächsten Bezugspersonen. Jede Entwicklungsphase bietet verschiedene, z.T. altersspezifische Herausforderungen und Problemstellungen, bei denen es manchmal notwendig sein kann, sich fachliche Unterstützung zu holen. Folgende Schwierigkeiten können beispielsweise Grund für eine Anmeldung in meiner Praxis sein: • Entwicklungsstörungen • Soziale und emotionale Verhaltensstörungen • Besondere Belastungen • Niedergeschlagenheit • Zwanghaftes Verhalten • Essstörungen • Ständige Unruhe • Schulprobleme • Aggressivität • Selbstverletzendes Verhalten • Selbstmordäusserungen • Psychisch kranke Eltern In der Regel folgt auf ein Erstgespräch eine Abklärungsphase mit Gesprächen über die bisherige Entwicklung , das Problemverhalten, die familiäre Situation und bei Bedarf über die Situation in Kindergarten, Schule oder am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Ergänzend dazu können psychologische Testverfahren sowie eine körperliche Abklärung notwendig sein. Sobald alle notwendigen Befunde vorliegen, wird in einem Ergebnisgespräch das weitere Vorgehen gemeinsam mit Eltern und betroffenem Kind/Jugendlichen besprochen. Wenn ein Behandlungsauftrag zustande kommt, wird ein gemeinsames Ziel erarbeitet und im weiteren Verlauf regelmässig überprüft und allenfalls angepasst. In der weiteren Behandlung kommen je nach Alter und Situation verschiedene psychotherapeutische Ansätze zum Einsatz wie z.B. Spieltherapie, Gesprächstherapie im Einzel- oder Familien-Setting, etc. Manchmal kann auch eine medikamentöse Therapie angezeigt sein um die Symptomatik besser behandeln zu können. Es werden keine forensischen Gutachten durchgeführt. Wichtige Infos Erreichbarkeit Tel: 00423 233 13 00 Fax: 00423 233 13 02 Mail: praxis@inesgassner.li Falls Ihr Anruf nicht direkt entgegen genommen werden kann, hinterlassen Sie bitte Name, Tel-Nr. und kurz Ihr Anliegen, ich rufe Sie sobald als möglich zurück. Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt, Hausarzt oder den zuständigen Notfallarzt der Region. Ärztlicher Notfalldienst in FL nachts und am Wochenende: 00423 230 30 30 oder Sanitätsnotruf: 144. Finanzierung Patienten mit Grundversicherung müssen sich von ihrem Kinderarzt oder Hausarzt überweisen lassen, Patienten mit Zusatzversicherung können sich direkt anmelden. Sie erhalten die Rechnung nach Hause geschickt, bekommen diese aber bei vorhandener Kostengutsprache (bis auf den von Ihnen vereinbarten Selbstbehalt) von der Krankenkasse rückvergütet. Laut Vertrag mit dem LKV übernimmt Ihre Krankenkasse die Therapiekosten von jährlich bis zu 40 Stunden .

 Geschlossen – Öffnet demain à 10:00
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