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Partei in Deutschschweiz (Region)

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Reha-Pflegeklinik Eden AG

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Reha-Pflegeklinik Eden AG

Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE
Bei uns sind Sie keine Nummer!

NEU: "EDEN Care" Anstellung von pflegenden Angehörigen. Daueraufenthalt, Familiäre Atmosphäre und individuelle Betreuung Rund die Hälfte der Betten unserer Klinik (ca. 25 Betten) sind normalerweise mit Daueraufenthaltern besetzt. Auf Grund unserer Betriebsgrösse sind wir in der Lage, unsere Bewohner und Gäste individuell zu betreuen und ihnen ein dementsprechend gemütliches neues Zuhause zu bieten. Schwer pflegebedürftige BewohnerInnen profitieren von unserer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur, die nur in ganz seltenen Fällen den Anforderungen nicht gewachsen ist und einen Übertritt ins Spital nach sich zieht. Unsere Cafeteria, die gemütlichen Aufenthaltsräume und (Jahreszeit entsprechend) die grosse Terrasse, laden zum Verweilen ein. Die Möglichkeit, in der Beschäftigungstherapie zu basteln, betreute Spaziergänge und individuelle Anlässe sorgen für einen abwechslungsreichen Aufenthalt in der Reha-Pflegeklinik EDEN. Ferien- und Übergangslösungen Gästen, die sich für Ferien im EDEN anmelden, ohne selber Pflegebedürftig zu sein, werden in unserem Haus als Kurgäste aufgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vom Hausarzt einen Kuraufenthalt verschreiben zu lassen, dies erlaubt eine Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Pflegebedürftige Gäste, die zur Entlastung von Pflegenden für eine definierte Zeit (maximal 56 Tage in einem Kalenderjahr, mehrere Aufenthalte möglich) eintreten, werden in unserem Haus als Kurzaufenthalter aufgenommen (Abrechnung nach BESA-Leistungsmodul). Übergangsaufenthalt Darunter verstehen wir die Aufnahme eines Gastes in unser Haus für eine nicht genau definierte Zeitspanne . Dafür kann es folgende Gründe geben: Ein Eintritt in die bevorzugte Institution ist noch nicht möglich. Nach Abschluss eines Kuraufenthaltes ist die nötige Selbständigkeit noch nicht gegeben, um sofort nach Hause zurückzukehren. Ärztlich verordneter Kuraufenthalt nach Unfall oder Krankheit Nach einem Akutspitalaufenthalt oder schwerer Krankheit zu Hause kann ein Kur-Erholungsaufenthalt durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Der Kuraufenthalt ist aus ärztlicher Sicht begründbar (Erholung unter ärztlicher Aufsicht, eventuell mit Pflege bzw. Therapie). Die Kur ist eine Alternative zur ambulanten medizinischen Versorgung zu Hause (eventuell mit Spitex / Therapie / Arztbesuche / Mahlzeitendienst / Haushalthilfe / Fahrdienst). Ein Kuraufenthalt kann unter Umständen günstiger sein als eine Kombination ambulanter Dienste zu Hause. Wenn Ihr Arzt einen Kur-/Erholungsaufenthalt unterstützt, lassen Sie sich von ihm eine Kurverordnung ausstellen, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse oder Versicherung weiterleiten. Wir benötigen spätestens am Anreisetag eine Kopie dieser Kurverordnung. Ärztliche und therapeutische Leistungen sind zu mindestens 90% durch die Grundversicherung gedeckt. Spezielle Regeln gelten für die Pflegekosten. Kurgäste mit Zusatzversicherung erhalten zwischen Fr. 20.-- und Fr. 120.-- pro Tag an die Hotelleriekosten im EDEN, welches auch als Kurhaus durch „santésuisse“ anerkannt ist. Um die Höhe der Beteiligung an den Pensionskosten zu erfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Therapieangebot Die Physiotherapie wird durch Therapeuten der REHA KLINIK EDEN in Oberried bei uns in Ringgenberg durchgeführt Diplomierte Physiotherapeuten behandeln ganzheitlich und individuell durch Krankengymnastik in der Orthopädie / Neurochirurgie / Rheumatologie / Neurologie und innere Medizin. Betreuung oder pflege von Angehörigen. Pflegen Sie Ihre Angehörigen? EDEN CARE bietet Ihnen: • Gute Entlöhnung für Ihre Arbeit zu Hause, inkl. Sozialleistungen, Ferienentschädigung • Kostenlose Beratungsgespräche • Analyse zu Hause durch erfahrene dipl. Pflegefachperson HF • Fachkundige Beratung und Unterstützung • Entlastungsangebote für Sie und Ihre Angehörigen Faire Entlöhnung für Ihre Pflege zu Hause «EDEN CARE» Eden Care hat sich auf die Unterstützung von Familien im Bereich der häuslichen Pflege im Berner Oberland spezialisiert. Übernehmen Sie täglich die liebevolle Pflege für Ihre Angehörigen? Das neue Konzept von «EDEN CARE» honoriert Ihre wichtige Arbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Arbeit eine angemessene Entlöhnung zu erhalten. Mit unserem Dienstleistungsangebot «Pflege durch Angehörige» möchte die Reha-Pflegeklinik Eden AG mit dem Projekt «EDEN CARE» dazu beitragen, dass pflegende Angehörige, die versicherte Grundpflegeleistungen erbringen, für ihren Einsatz die verdiente Entschädigung erhalten.

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HeimKlinikKurhaus
Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE
HeimKlinikKurhaus
Bei uns sind Sie keine Nummer!

NEU: "EDEN Care" Anstellung von pflegenden Angehörigen. Daueraufenthalt, Familiäre Atmosphäre und individuelle Betreuung Rund die Hälfte der Betten unserer Klinik (ca. 25 Betten) sind normalerweise mit Daueraufenthaltern besetzt. Auf Grund unserer Betriebsgrösse sind wir in der Lage, unsere Bewohner und Gäste individuell zu betreuen und ihnen ein dementsprechend gemütliches neues Zuhause zu bieten. Schwer pflegebedürftige BewohnerInnen profitieren von unserer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur, die nur in ganz seltenen Fällen den Anforderungen nicht gewachsen ist und einen Übertritt ins Spital nach sich zieht. Unsere Cafeteria, die gemütlichen Aufenthaltsräume und (Jahreszeit entsprechend) die grosse Terrasse, laden zum Verweilen ein. Die Möglichkeit, in der Beschäftigungstherapie zu basteln, betreute Spaziergänge und individuelle Anlässe sorgen für einen abwechslungsreichen Aufenthalt in der Reha-Pflegeklinik EDEN. Ferien- und Übergangslösungen Gästen, die sich für Ferien im EDEN anmelden, ohne selber Pflegebedürftig zu sein, werden in unserem Haus als Kurgäste aufgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vom Hausarzt einen Kuraufenthalt verschreiben zu lassen, dies erlaubt eine Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Pflegebedürftige Gäste, die zur Entlastung von Pflegenden für eine definierte Zeit (maximal 56 Tage in einem Kalenderjahr, mehrere Aufenthalte möglich) eintreten, werden in unserem Haus als Kurzaufenthalter aufgenommen (Abrechnung nach BESA-Leistungsmodul). Übergangsaufenthalt Darunter verstehen wir die Aufnahme eines Gastes in unser Haus für eine nicht genau definierte Zeitspanne . Dafür kann es folgende Gründe geben: Ein Eintritt in die bevorzugte Institution ist noch nicht möglich. Nach Abschluss eines Kuraufenthaltes ist die nötige Selbständigkeit noch nicht gegeben, um sofort nach Hause zurückzukehren. Ärztlich verordneter Kuraufenthalt nach Unfall oder Krankheit Nach einem Akutspitalaufenthalt oder schwerer Krankheit zu Hause kann ein Kur-Erholungsaufenthalt durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Der Kuraufenthalt ist aus ärztlicher Sicht begründbar (Erholung unter ärztlicher Aufsicht, eventuell mit Pflege bzw. Therapie). Die Kur ist eine Alternative zur ambulanten medizinischen Versorgung zu Hause (eventuell mit Spitex / Therapie / Arztbesuche / Mahlzeitendienst / Haushalthilfe / Fahrdienst). Ein Kuraufenthalt kann unter Umständen günstiger sein als eine Kombination ambulanter Dienste zu Hause. Wenn Ihr Arzt einen Kur-/Erholungsaufenthalt unterstützt, lassen Sie sich von ihm eine Kurverordnung ausstellen, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse oder Versicherung weiterleiten. Wir benötigen spätestens am Anreisetag eine Kopie dieser Kurverordnung. Ärztliche und therapeutische Leistungen sind zu mindestens 90% durch die Grundversicherung gedeckt. Spezielle Regeln gelten für die Pflegekosten. Kurgäste mit Zusatzversicherung erhalten zwischen Fr. 20.-- und Fr. 120.-- pro Tag an die Hotelleriekosten im EDEN, welches auch als Kurhaus durch „santésuisse“ anerkannt ist. Um die Höhe der Beteiligung an den Pensionskosten zu erfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Therapieangebot Die Physiotherapie wird durch Therapeuten der REHA KLINIK EDEN in Oberried bei uns in Ringgenberg durchgeführt Diplomierte Physiotherapeuten behandeln ganzheitlich und individuell durch Krankengymnastik in der Orthopädie / Neurochirurgie / Rheumatologie / Neurologie und innere Medizin. Betreuung oder pflege von Angehörigen. Pflegen Sie Ihre Angehörigen? EDEN CARE bietet Ihnen: • Gute Entlöhnung für Ihre Arbeit zu Hause, inkl. Sozialleistungen, Ferienentschädigung • Kostenlose Beratungsgespräche • Analyse zu Hause durch erfahrene dipl. Pflegefachperson HF • Fachkundige Beratung und Unterstützung • Entlastungsangebote für Sie und Ihre Angehörigen Faire Entlöhnung für Ihre Pflege zu Hause «EDEN CARE» Eden Care hat sich auf die Unterstützung von Familien im Bereich der häuslichen Pflege im Berner Oberland spezialisiert. Übernehmen Sie täglich die liebevolle Pflege für Ihre Angehörigen? Das neue Konzept von «EDEN CARE» honoriert Ihre wichtige Arbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Arbeit eine angemessene Entlöhnung zu erhalten. Mit unserem Dienstleistungsangebot «Pflege durch Angehörige» möchte die Reha-Pflegeklinik Eden AG mit dem Projekt «EDEN CARE» dazu beitragen, dass pflegende Angehörige, die versicherte Grundpflegeleistungen erbringen, für ihren Einsatz die verdiente Entschädigung erhalten.

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Dr. med. Schramm Holger

Dr. med. Schramm Holger

Schaffhauserstrasse 347, 8050 Zürich

Herzlich Willkommen im Augenzentrum Dr. Schramm und Partner Im Augenzentrum unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Holger Schramm arbeitet ein eingespieltes Team von Fachärzten mit langjähriger Erfahrung und gut ausgebildeten medizinischen Fachpersonen. Unser erfahrenes Ärzte- und Praxisteam nimmt sich Zeit für Sie. Denn wir wollen in unserem Augenzentrum eine Atmosphäre schaffen, in der Sie sich wohl und gut aufgehoben fühlen. Jede Problematik wird individuell angegangen. Ob für Fahrtüchtigkeitsabklärungen, Brillenproblemen, degenerativen Erbkrankheiten oder bei chirurgischen Eingriffen: Bei uns sind Sie in guten Händen. Unser Angebot: • Bestimmen der Sehschärfe und Verschreiben des Brillen- und Kontaktlinsenrezeptes • Umfassende Diagnostik, Beratung und Behandlung aller akuten und chronischen Augenerkrankungen • Check-up Vorsorgeuntersuchung • Abklärung des grauen Stars • Sehen ohne Brille – Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Linsenchirurgie • Augendruckmessung und Untersuchung der Sehnerven zur Früherkennung des Grünen Stars • Fotodokumentation der Sehnerven • Laserbehandlung des Nachstars • Hornhautdicken-Bestimmung • Topografie der Hornhaut • Diagnose der altersabhängigen Makuladegeneration • Untersuchung der Netzhaut bei Diabetes, Netzhautdegeneration, Netzhautablösung, Tumoren und Erbkrankheiten • Fotodokumentation der Netzhaut • Untersuchung des Tränenfilms und der Tränenwege, Betreuung von Patienten mit trockenen Augen • Abklärung von Farbsinnstörungen • Liderkrankungen, Lidrandentzündungen, Gerstenkorn, Hagelkorn, Tumore • Therapeutische Lidpflege durch die medizinische Praxisassistentin • Schlupflider, Tränensäcke und Lid-Fehlstellungen • Neuroophthalmologische Untersuchungen • Sehschule zur Diagnostik und Behandlung von Schielen bei Kindern und Erwachsenen sowie Sehschwäche bei Kindern • Augenärztliche Gutachten für Fahrtauglichkeit oder Führerschein • Behandlung von Notfällen und Arbeitsunfällen Ob für Fahrtüchtigkeitsabklärungen, Brillenproblemen, degenerativen Erbkrankheiten oder bei chirurgischen Eingriffen: Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

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OphthalmologieAugenarztAugenklinikÄrzte
Schaffhauserstrasse 347, 8050 Zürich
OphthalmologieAugenarztAugenklinikÄrzte

Herzlich Willkommen im Augenzentrum Dr. Schramm und Partner Im Augenzentrum unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Holger Schramm arbeitet ein eingespieltes Team von Fachärzten mit langjähriger Erfahrung und gut ausgebildeten medizinischen Fachpersonen. Unser erfahrenes Ärzte- und Praxisteam nimmt sich Zeit für Sie. Denn wir wollen in unserem Augenzentrum eine Atmosphäre schaffen, in der Sie sich wohl und gut aufgehoben fühlen. Jede Problematik wird individuell angegangen. Ob für Fahrtüchtigkeitsabklärungen, Brillenproblemen, degenerativen Erbkrankheiten oder bei chirurgischen Eingriffen: Bei uns sind Sie in guten Händen. Unser Angebot: • Bestimmen der Sehschärfe und Verschreiben des Brillen- und Kontaktlinsenrezeptes • Umfassende Diagnostik, Beratung und Behandlung aller akuten und chronischen Augenerkrankungen • Check-up Vorsorgeuntersuchung • Abklärung des grauen Stars • Sehen ohne Brille – Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Linsenchirurgie • Augendruckmessung und Untersuchung der Sehnerven zur Früherkennung des Grünen Stars • Fotodokumentation der Sehnerven • Laserbehandlung des Nachstars • Hornhautdicken-Bestimmung • Topografie der Hornhaut • Diagnose der altersabhängigen Makuladegeneration • Untersuchung der Netzhaut bei Diabetes, Netzhautdegeneration, Netzhautablösung, Tumoren und Erbkrankheiten • Fotodokumentation der Netzhaut • Untersuchung des Tränenfilms und der Tränenwege, Betreuung von Patienten mit trockenen Augen • Abklärung von Farbsinnstörungen • Liderkrankungen, Lidrandentzündungen, Gerstenkorn, Hagelkorn, Tumore • Therapeutische Lidpflege durch die medizinische Praxisassistentin • Schlupflider, Tränensäcke und Lid-Fehlstellungen • Neuroophthalmologische Untersuchungen • Sehschule zur Diagnostik und Behandlung von Schielen bei Kindern und Erwachsenen sowie Sehschwäche bei Kindern • Augenärztliche Gutachten für Fahrtauglichkeit oder Führerschein • Behandlung von Notfällen und Arbeitsunfällen Ob für Fahrtüchtigkeitsabklärungen, Brillenproblemen, degenerativen Erbkrankheiten oder bei chirurgischen Eingriffen: Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Worbstrasse 48, 3074 Muri b. Bern
Willkommen

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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VereinigungVerband
Worbstrasse 48, 3074 Muri b. Bern
VereinigungVerband
Willkommen

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Reha-Pflegeklinik Eden AG

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Reha-Pflegeklinik Eden AG

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NEU: "EDEN Care" Anstellung von pflegenden Angehörigen. Daueraufenthalt, Familiäre Atmosphäre und individuelle Betreuung Rund die Hälfte der Betten unserer Klinik (ca. 25 Betten) sind normalerweise mit Daueraufenthaltern besetzt. Auf Grund unserer Betriebsgrösse sind wir in der Lage, unsere Bewohner und Gäste individuell zu betreuen und ihnen ein dementsprechend gemütliches neues Zuhause zu bieten. Schwer pflegebedürftige BewohnerInnen profitieren von unserer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur, die nur in ganz seltenen Fällen den Anforderungen nicht gewachsen ist und einen Übertritt ins Spital nach sich zieht. Unsere Cafeteria, die gemütlichen Aufenthaltsräume und (Jahreszeit entsprechend) die grosse Terrasse, laden zum Verweilen ein. Die Möglichkeit, in der Beschäftigungstherapie zu basteln, betreute Spaziergänge und individuelle Anlässe sorgen für einen abwechslungsreichen Aufenthalt in der Reha-Pflegeklinik EDEN. Ferien- und Übergangslösungen Gästen, die sich für Ferien im EDEN anmelden, ohne selber Pflegebedürftig zu sein, werden in unserem Haus als Kurgäste aufgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vom Hausarzt einen Kuraufenthalt verschreiben zu lassen, dies erlaubt eine Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Pflegebedürftige Gäste, die zur Entlastung von Pflegenden für eine definierte Zeit (maximal 56 Tage in einem Kalenderjahr, mehrere Aufenthalte möglich) eintreten, werden in unserem Haus als Kurzaufenthalter aufgenommen (Abrechnung nach BESA-Leistungsmodul). Übergangsaufenthalt Darunter verstehen wir die Aufnahme eines Gastes in unser Haus für eine nicht genau definierte Zeitspanne . Dafür kann es folgende Gründe geben: Ein Eintritt in die bevorzugte Institution ist noch nicht möglich. Nach Abschluss eines Kuraufenthaltes ist die nötige Selbständigkeit noch nicht gegeben, um sofort nach Hause zurückzukehren. Ärztlich verordneter Kuraufenthalt nach Unfall oder Krankheit Nach einem Akutspitalaufenthalt oder schwerer Krankheit zu Hause kann ein Kur-Erholungsaufenthalt durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Der Kuraufenthalt ist aus ärztlicher Sicht begründbar (Erholung unter ärztlicher Aufsicht, eventuell mit Pflege bzw. Therapie). Die Kur ist eine Alternative zur ambulanten medizinischen Versorgung zu Hause (eventuell mit Spitex / Therapie / Arztbesuche / Mahlzeitendienst / Haushalthilfe / Fahrdienst). Ein Kuraufenthalt kann unter Umständen günstiger sein als eine Kombination ambulanter Dienste zu Hause. Wenn Ihr Arzt einen Kur-/Erholungsaufenthalt unterstützt, lassen Sie sich von ihm eine Kurverordnung ausstellen, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse oder Versicherung weiterleiten. Wir benötigen spätestens am Anreisetag eine Kopie dieser Kurverordnung. Ärztliche und therapeutische Leistungen sind zu mindestens 90% durch die Grundversicherung gedeckt. Spezielle Regeln gelten für die Pflegekosten. Kurgäste mit Zusatzversicherung erhalten zwischen Fr. 20.-- und Fr. 120.-- pro Tag an die Hotelleriekosten im EDEN, welches auch als Kurhaus durch „santésuisse“ anerkannt ist. Um die Höhe der Beteiligung an den Pensionskosten zu erfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Therapieangebot Die Physiotherapie wird durch Therapeuten der REHA KLINIK EDEN in Oberried bei uns in Ringgenberg durchgeführt Diplomierte Physiotherapeuten behandeln ganzheitlich und individuell durch Krankengymnastik in der Orthopädie / Neurochirurgie / Rheumatologie / Neurologie und innere Medizin. Betreuung oder pflege von Angehörigen. Pflegen Sie Ihre Angehörigen? EDEN CARE bietet Ihnen: • Gute Entlöhnung für Ihre Arbeit zu Hause, inkl. Sozialleistungen, Ferienentschädigung • Kostenlose Beratungsgespräche • Analyse zu Hause durch erfahrene dipl. Pflegefachperson HF • Fachkundige Beratung und Unterstützung • Entlastungsangebote für Sie und Ihre Angehörigen Faire Entlöhnung für Ihre Pflege zu Hause «EDEN CARE» Eden Care hat sich auf die Unterstützung von Familien im Bereich der häuslichen Pflege im Berner Oberland spezialisiert. Übernehmen Sie täglich die liebevolle Pflege für Ihre Angehörigen? Das neue Konzept von «EDEN CARE» honoriert Ihre wichtige Arbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Arbeit eine angemessene Entlöhnung zu erhalten. Mit unserem Dienstleistungsangebot «Pflege durch Angehörige» möchte die Reha-Pflegeklinik Eden AG mit dem Projekt «EDEN CARE» dazu beitragen, dass pflegende Angehörige, die versicherte Grundpflegeleistungen erbringen, für ihren Einsatz die verdiente Entschädigung erhalten.

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HeimKlinikKurhaus
Schulhausweg 11, 3852 Ringgenberg BE
HeimKlinikKurhaus
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NEU: "EDEN Care" Anstellung von pflegenden Angehörigen. Daueraufenthalt, Familiäre Atmosphäre und individuelle Betreuung Rund die Hälfte der Betten unserer Klinik (ca. 25 Betten) sind normalerweise mit Daueraufenthaltern besetzt. Auf Grund unserer Betriebsgrösse sind wir in der Lage, unsere Bewohner und Gäste individuell zu betreuen und ihnen ein dementsprechend gemütliches neues Zuhause zu bieten. Schwer pflegebedürftige BewohnerInnen profitieren von unserer gut ausgebauten medizinischen Infrastruktur, die nur in ganz seltenen Fällen den Anforderungen nicht gewachsen ist und einen Übertritt ins Spital nach sich zieht. Unsere Cafeteria, die gemütlichen Aufenthaltsräume und (Jahreszeit entsprechend) die grosse Terrasse, laden zum Verweilen ein. Die Möglichkeit, in der Beschäftigungstherapie zu basteln, betreute Spaziergänge und individuelle Anlässe sorgen für einen abwechslungsreichen Aufenthalt in der Reha-Pflegeklinik EDEN. Ferien- und Übergangslösungen Gästen, die sich für Ferien im EDEN anmelden, ohne selber Pflegebedürftig zu sein, werden in unserem Haus als Kurgäste aufgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vom Hausarzt einen Kuraufenthalt verschreiben zu lassen, dies erlaubt eine Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Pflegebedürftige Gäste, die zur Entlastung von Pflegenden für eine definierte Zeit (maximal 56 Tage in einem Kalenderjahr, mehrere Aufenthalte möglich) eintreten, werden in unserem Haus als Kurzaufenthalter aufgenommen (Abrechnung nach BESA-Leistungsmodul). Übergangsaufenthalt Darunter verstehen wir die Aufnahme eines Gastes in unser Haus für eine nicht genau definierte Zeitspanne . Dafür kann es folgende Gründe geben: Ein Eintritt in die bevorzugte Institution ist noch nicht möglich. Nach Abschluss eines Kuraufenthaltes ist die nötige Selbständigkeit noch nicht gegeben, um sofort nach Hause zurückzukehren. Ärztlich verordneter Kuraufenthalt nach Unfall oder Krankheit Nach einem Akutspitalaufenthalt oder schwerer Krankheit zu Hause kann ein Kur-Erholungsaufenthalt durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Der Kuraufenthalt ist aus ärztlicher Sicht begründbar (Erholung unter ärztlicher Aufsicht, eventuell mit Pflege bzw. Therapie). Die Kur ist eine Alternative zur ambulanten medizinischen Versorgung zu Hause (eventuell mit Spitex / Therapie / Arztbesuche / Mahlzeitendienst / Haushalthilfe / Fahrdienst). Ein Kuraufenthalt kann unter Umständen günstiger sein als eine Kombination ambulanter Dienste zu Hause. Wenn Ihr Arzt einen Kur-/Erholungsaufenthalt unterstützt, lassen Sie sich von ihm eine Kurverordnung ausstellen, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse oder Versicherung weiterleiten. Wir benötigen spätestens am Anreisetag eine Kopie dieser Kurverordnung. Ärztliche und therapeutische Leistungen sind zu mindestens 90% durch die Grundversicherung gedeckt. Spezielle Regeln gelten für die Pflegekosten. Kurgäste mit Zusatzversicherung erhalten zwischen Fr. 20.-- und Fr. 120.-- pro Tag an die Hotelleriekosten im EDEN, welches auch als Kurhaus durch „santésuisse“ anerkannt ist. Um die Höhe der Beteiligung an den Pensionskosten zu erfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Therapieangebot Die Physiotherapie wird durch Therapeuten der REHA KLINIK EDEN in Oberried bei uns in Ringgenberg durchgeführt Diplomierte Physiotherapeuten behandeln ganzheitlich und individuell durch Krankengymnastik in der Orthopädie / Neurochirurgie / Rheumatologie / Neurologie und innere Medizin. Betreuung oder pflege von Angehörigen. Pflegen Sie Ihre Angehörigen? EDEN CARE bietet Ihnen: • Gute Entlöhnung für Ihre Arbeit zu Hause, inkl. Sozialleistungen, Ferienentschädigung • Kostenlose Beratungsgespräche • Analyse zu Hause durch erfahrene dipl. Pflegefachperson HF • Fachkundige Beratung und Unterstützung • Entlastungsangebote für Sie und Ihre Angehörigen Faire Entlöhnung für Ihre Pflege zu Hause «EDEN CARE» Eden Care hat sich auf die Unterstützung von Familien im Bereich der häuslichen Pflege im Berner Oberland spezialisiert. Übernehmen Sie täglich die liebevolle Pflege für Ihre Angehörigen? Das neue Konzept von «EDEN CARE» honoriert Ihre wichtige Arbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Arbeit eine angemessene Entlöhnung zu erhalten. Mit unserem Dienstleistungsangebot «Pflege durch Angehörige» möchte die Reha-Pflegeklinik Eden AG mit dem Projekt «EDEN CARE» dazu beitragen, dass pflegende Angehörige, die versicherte Grundpflegeleistungen erbringen, für ihren Einsatz die verdiente Entschädigung erhalten.

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Dr. med. Schramm Holger

Dr. med. Schramm Holger

Schaffhauserstrasse 347, 8050 Zürich

Herzlich Willkommen im Augenzentrum Dr. Schramm und Partner Im Augenzentrum unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Holger Schramm arbeitet ein eingespieltes Team von Fachärzten mit langjähriger Erfahrung und gut ausgebildeten medizinischen Fachpersonen. Unser erfahrenes Ärzte- und Praxisteam nimmt sich Zeit für Sie. Denn wir wollen in unserem Augenzentrum eine Atmosphäre schaffen, in der Sie sich wohl und gut aufgehoben fühlen. Jede Problematik wird individuell angegangen. Ob für Fahrtüchtigkeitsabklärungen, Brillenproblemen, degenerativen Erbkrankheiten oder bei chirurgischen Eingriffen: Bei uns sind Sie in guten Händen. Unser Angebot: • Bestimmen der Sehschärfe und Verschreiben des Brillen- und Kontaktlinsenrezeptes • Umfassende Diagnostik, Beratung und Behandlung aller akuten und chronischen Augenerkrankungen • Check-up Vorsorgeuntersuchung • Abklärung des grauen Stars • Sehen ohne Brille – Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Linsenchirurgie • Augendruckmessung und Untersuchung der Sehnerven zur Früherkennung des Grünen Stars • Fotodokumentation der Sehnerven • Laserbehandlung des Nachstars • Hornhautdicken-Bestimmung • Topografie der Hornhaut • Diagnose der altersabhängigen Makuladegeneration • Untersuchung der Netzhaut bei Diabetes, Netzhautdegeneration, Netzhautablösung, Tumoren und Erbkrankheiten • Fotodokumentation der Netzhaut • Untersuchung des Tränenfilms und der Tränenwege, Betreuung von Patienten mit trockenen Augen • Abklärung von Farbsinnstörungen • Liderkrankungen, Lidrandentzündungen, Gerstenkorn, Hagelkorn, Tumore • Therapeutische Lidpflege durch die medizinische Praxisassistentin • Schlupflider, Tränensäcke und Lid-Fehlstellungen • Neuroophthalmologische Untersuchungen • Sehschule zur Diagnostik und Behandlung von Schielen bei Kindern und Erwachsenen sowie Sehschwäche bei Kindern • Augenärztliche Gutachten für Fahrtauglichkeit oder Führerschein • Behandlung von Notfällen und Arbeitsunfällen Ob für Fahrtüchtigkeitsabklärungen, Brillenproblemen, degenerativen Erbkrankheiten oder bei chirurgischen Eingriffen: Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

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OphthalmologieAugenarztAugenklinikÄrzte
Schaffhauserstrasse 347, 8050 Zürich
OphthalmologieAugenarztAugenklinikÄrzte

Herzlich Willkommen im Augenzentrum Dr. Schramm und Partner Im Augenzentrum unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Holger Schramm arbeitet ein eingespieltes Team von Fachärzten mit langjähriger Erfahrung und gut ausgebildeten medizinischen Fachpersonen. Unser erfahrenes Ärzte- und Praxisteam nimmt sich Zeit für Sie. Denn wir wollen in unserem Augenzentrum eine Atmosphäre schaffen, in der Sie sich wohl und gut aufgehoben fühlen. Jede Problematik wird individuell angegangen. Ob für Fahrtüchtigkeitsabklärungen, Brillenproblemen, degenerativen Erbkrankheiten oder bei chirurgischen Eingriffen: Bei uns sind Sie in guten Händen. Unser Angebot: • Bestimmen der Sehschärfe und Verschreiben des Brillen- und Kontaktlinsenrezeptes • Umfassende Diagnostik, Beratung und Behandlung aller akuten und chronischen Augenerkrankungen • Check-up Vorsorgeuntersuchung • Abklärung des grauen Stars • Sehen ohne Brille – Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Linsenchirurgie • Augendruckmessung und Untersuchung der Sehnerven zur Früherkennung des Grünen Stars • Fotodokumentation der Sehnerven • Laserbehandlung des Nachstars • Hornhautdicken-Bestimmung • Topografie der Hornhaut • Diagnose der altersabhängigen Makuladegeneration • Untersuchung der Netzhaut bei Diabetes, Netzhautdegeneration, Netzhautablösung, Tumoren und Erbkrankheiten • Fotodokumentation der Netzhaut • Untersuchung des Tränenfilms und der Tränenwege, Betreuung von Patienten mit trockenen Augen • Abklärung von Farbsinnstörungen • Liderkrankungen, Lidrandentzündungen, Gerstenkorn, Hagelkorn, Tumore • Therapeutische Lidpflege durch die medizinische Praxisassistentin • Schlupflider, Tränensäcke und Lid-Fehlstellungen • Neuroophthalmologische Untersuchungen • Sehschule zur Diagnostik und Behandlung von Schielen bei Kindern und Erwachsenen sowie Sehschwäche bei Kindern • Augenärztliche Gutachten für Fahrtauglichkeit oder Führerschein • Behandlung von Notfällen und Arbeitsunfällen Ob für Fahrtüchtigkeitsabklärungen, Brillenproblemen, degenerativen Erbkrankheiten oder bei chirurgischen Eingriffen: Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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