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Pension in Deutschschweiz (Region)

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Advokatur Bülach

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Advokatur Bülach

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Das Unternehmen Büro 70 – die Lösungsarchitekten aus Leidenschaft. Kein Projekt zu komplex, keine Herausforderung zu gross: Die erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten von Büro 70 sind Ihre kompetenten Ansprechpartner rund um die Pensionskassensoftware. Büro 70 ist seit mehr als 50 Jahren als unabhängiges Softwareunternehmen am Schweizer Markt tätig. Es plant, entwickelt, vertreibt und betreut das eigene Produkt peka (Pensionskassensoftware). Der Kundenkreis umfasst rund 300 Pensionskassen in der Schweiz. Die Softwarelösungen für Pensionskassen von Büro 70 werden zu 100 Prozent auf dem Werkplatz Schweiz entwickelt. Dabei verknüpft das Unternehmen langjährige Erfahrung mit Innovationskraft. Die Kundinnen und Kunden profitieren von Produkten, die technologisch stets auf dem neuesten Stand sind. Auf Wunsch übernimmt Büro 70 die Funktion als Generalunternehmer und Systemintegrator. Bei Büro 70 arbeitet ein langjähriges Team erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten. Die Aktionäre sind aktiv im Unternehmen tätig. Alle Mitarbeitenden verfügen über ausgewiesene Fach- und Branchenkompetenz und sind ausgewiesene Projektmanager. Das ist Lösungsarchitektur vom Feinsten.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Das Unternehmen Büro 70 – die Lösungsarchitekten aus Leidenschaft. Kein Projekt zu komplex, keine Herausforderung zu gross: Die erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten von Büro 70 sind Ihre kompetenten Ansprechpartner rund um die Pensionskassensoftware. Büro 70 ist seit mehr als 50 Jahren als unabhängiges Softwareunternehmen am Schweizer Markt tätig. Es plant, entwickelt, vertreibt und betreut das eigene Produkt peka (Pensionskassensoftware). Der Kundenkreis umfasst rund 300 Pensionskassen in der Schweiz. Die Softwarelösungen für Pensionskassen von Büro 70 werden zu 100 Prozent auf dem Werkplatz Schweiz entwickelt. Dabei verknüpft das Unternehmen langjährige Erfahrung mit Innovationskraft. Die Kundinnen und Kunden profitieren von Produkten, die technologisch stets auf dem neuesten Stand sind. Auf Wunsch übernimmt Büro 70 die Funktion als Generalunternehmer und Systemintegrator. Bei Büro 70 arbeitet ein langjähriges Team erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten. Die Aktionäre sind aktiv im Unternehmen tätig. Alle Mitarbeitenden verfügen über ausgewiesene Fach- und Branchenkompetenz und sind ausgewiesene Projektmanager. Das ist Lösungsarchitektur vom Feinsten.

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