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Rechtsberatung in Deutschschweiz (Region)

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 Geschlossen bis 13:30 Uhr
HEV Region Thun

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
Marktgasse 18, 3600 Thun
VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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 Geschlossen bis 13:30 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Aeschenvorstadt 71, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Der Power-Partner, wenn es um Ihr Wohneigentum geht Als über 100-jährige, unabhängige Genossenschaft wahrt und fördert der Hauseigentümerverband Basel-Stadt die Interessen der Eigentümer von Immobilien in der Öffentlichkeit und auf gesetzgeberischer Stufe. Zu diesem Zweck unterstützt er auf der einen Seite alle Bestrebungen, die der Erhaltung des Privateigentums und der breiten Streuung des Haus-, Grund- und Stockwerkeigentums dienen. Auf der anderen Seite erbringt der HEV Basel-Stadt auf seiner Geschäftsstelle Dienstleistungen in der Bewertung von Liegenschaften sowie in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien. Beim HEV Basel-Stadt können auch entsprechende Formulare und Drucksachen bezogen werden. Dank seinen rund 6000 Mitgliedern nimmt der HEV Basel-Stadt mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit gewichtigen Einfluss auf Legislative, Verwaltung und Wirtschaft: • Interessenvertretung auf kantonaler Ebene im Grossen Rat • Offizieller Ansprechpartner der Behörden für Fragen des Wohneigentums • Vertretung in der staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Vertretung in der kantonalen Baumschutzkommission, der kantonalen Naturschutzkommission wie auch in der Verwaltungskommission und der Schatzungskommission der Gebäudeversicherung Basel-Stadt, • Herausgabe der eigenen, 10 mal pro Jahr erscheinenden Verbandszeitung «der Hausbesitzer», • Lancierung von politischen Vorlagen, z.B.: baselstädtische Volksinitiative «Für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer». Die politische Interessenvertretung der Hausbesitzer auf eidgenössischer Ebene erfolgt durch den Hauseigentümerverband Schweiz mit rund 300’000 Mitgliedern (Beispiel: Lancierung der Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Sicheres Wohnen im Alter»). Testen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt hat das Ohr am Markt. Dank seiner langjährigen Tätigkeit und institutionellen Verankerung ist er mit der regionalen Strukturen und Gefügen bestens vertraut. Der HEV BS ist deshalb Ihr kompetenter Gesprächspartner, wenn es um die Bewertung Ihrer Liegenschaft(en) geht. Darüber hinaus erbringt die Geschäftsstelle nützliche Dienstleistungen in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Wohneigentum und/oder Ihren Immobilien - in den Bereichen der Liegenschaftsverwaltung, der Rechtsberatung und der Bauberatung. Überdies bietet der HEV BS folgende Dienstleistungen an: • Verwaltung von Stockwerkeigentum • Ausfüllen von Steuererklärungen • Erstellen von Liegenschaftsabrechnungen • Teil- und Zwischenverwaltungen (z. B. Bei Erbengemeinschaften) Als Mitglied des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt profitieren Sie gleich mehrfach Nebst der Interessenvertretung in allen Bereichen des Wohneigentums und der kompetenten Beratung auf der Geschäftsstelle, stehen Ihnen als Mitglied folgende Leistungen gratis bzw. vergünstigt zur Verfügung: • kostenlose telefonische Beratung • zeitlich beschränkte Gratisberatung auf der HEV-Geschäftsstelle • Rabatt von 5% auf Schatzungsaufträgen • Formularverkauf zu vergünstigten Preisen • kostenlose Zustellung von «der Hausbesitzer» • Teilnahme an Vergünstigungen und Aktionen des Hauseigentümerverbands Schweiz, z. B. Hypotheken-, Öl- und/oder Strompooling • Erdbeben- und Rechtsschutzversicherung Ausserdem: • Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung • Inserierung leer stehender Mietobjekte im Internet

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RechtsberatungSchatzungenLiegenschaften
Aeschenvorstadt 71, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
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Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Der Power-Partner, wenn es um Ihr Wohneigentum geht Als über 100-jährige, unabhängige Genossenschaft wahrt und fördert der Hauseigentümerverband Basel-Stadt die Interessen der Eigentümer von Immobilien in der Öffentlichkeit und auf gesetzgeberischer Stufe. Zu diesem Zweck unterstützt er auf der einen Seite alle Bestrebungen, die der Erhaltung des Privateigentums und der breiten Streuung des Haus-, Grund- und Stockwerkeigentums dienen. Auf der anderen Seite erbringt der HEV Basel-Stadt auf seiner Geschäftsstelle Dienstleistungen in der Bewertung von Liegenschaften sowie in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien. Beim HEV Basel-Stadt können auch entsprechende Formulare und Drucksachen bezogen werden. Dank seinen rund 6000 Mitgliedern nimmt der HEV Basel-Stadt mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit gewichtigen Einfluss auf Legislative, Verwaltung und Wirtschaft: • Interessenvertretung auf kantonaler Ebene im Grossen Rat • Offizieller Ansprechpartner der Behörden für Fragen des Wohneigentums • Vertretung in der staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Vertretung in der kantonalen Baumschutzkommission, der kantonalen Naturschutzkommission wie auch in der Verwaltungskommission und der Schatzungskommission der Gebäudeversicherung Basel-Stadt, • Herausgabe der eigenen, 10 mal pro Jahr erscheinenden Verbandszeitung «der Hausbesitzer», • Lancierung von politischen Vorlagen, z.B.: baselstädtische Volksinitiative «Für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer». Die politische Interessenvertretung der Hausbesitzer auf eidgenössischer Ebene erfolgt durch den Hauseigentümerverband Schweiz mit rund 300’000 Mitgliedern (Beispiel: Lancierung der Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Sicheres Wohnen im Alter»). Testen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt hat das Ohr am Markt. Dank seiner langjährigen Tätigkeit und institutionellen Verankerung ist er mit der regionalen Strukturen und Gefügen bestens vertraut. Der HEV BS ist deshalb Ihr kompetenter Gesprächspartner, wenn es um die Bewertung Ihrer Liegenschaft(en) geht. Darüber hinaus erbringt die Geschäftsstelle nützliche Dienstleistungen in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Wohneigentum und/oder Ihren Immobilien - in den Bereichen der Liegenschaftsverwaltung, der Rechtsberatung und der Bauberatung. Überdies bietet der HEV BS folgende Dienstleistungen an: • Verwaltung von Stockwerkeigentum • Ausfüllen von Steuererklärungen • Erstellen von Liegenschaftsabrechnungen • Teil- und Zwischenverwaltungen (z. B. Bei Erbengemeinschaften) Als Mitglied des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt profitieren Sie gleich mehrfach Nebst der Interessenvertretung in allen Bereichen des Wohneigentums und der kompetenten Beratung auf der Geschäftsstelle, stehen Ihnen als Mitglied folgende Leistungen gratis bzw. vergünstigt zur Verfügung: • kostenlose telefonische Beratung • zeitlich beschränkte Gratisberatung auf der HEV-Geschäftsstelle • Rabatt von 5% auf Schatzungsaufträgen • Formularverkauf zu vergünstigten Preisen • kostenlose Zustellung von «der Hausbesitzer» • Teilnahme an Vergünstigungen und Aktionen des Hauseigentümerverbands Schweiz, z. B. Hypotheken-, Öl- und/oder Strompooling • Erdbeben- und Rechtsschutzversicherung Ausserdem: • Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung • Inserierung leer stehender Mietobjekte im Internet

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 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
Stadelmann Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
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Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung
Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

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 Geöffnet bis 12:00 Uhr
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Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

Bewertung 2.8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun
Die Kanzlei - Berger Iseli Mani Neuenschwander Walther

Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

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NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsberatungAnwaltsbüroMediation
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Die Kanzlei - Berger Iseli Mani Neuenschwander Walther

Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung
Laurenzenvorstadt 11, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung

Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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Haltiner Rechtsanwälte
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Haltiner Rechtsanwälte

Stapferstrasse 2, 5200 Brugg AG
Willkommen bei Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

PremiumPremium Eintrag
AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunft
Stapferstrasse 2, 5200 Brugg AG
AnwaltsbüroAnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunft
Willkommen bei Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

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Advokatur Bülach AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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HEV Region Thun

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HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
Marktgasse 18, 3600 Thun
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Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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Hauseigentümerverband Basel-Stadt

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Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Aeschenvorstadt 71, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Der Power-Partner, wenn es um Ihr Wohneigentum geht Als über 100-jährige, unabhängige Genossenschaft wahrt und fördert der Hauseigentümerverband Basel-Stadt die Interessen der Eigentümer von Immobilien in der Öffentlichkeit und auf gesetzgeberischer Stufe. Zu diesem Zweck unterstützt er auf der einen Seite alle Bestrebungen, die der Erhaltung des Privateigentums und der breiten Streuung des Haus-, Grund- und Stockwerkeigentums dienen. Auf der anderen Seite erbringt der HEV Basel-Stadt auf seiner Geschäftsstelle Dienstleistungen in der Bewertung von Liegenschaften sowie in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien. Beim HEV Basel-Stadt können auch entsprechende Formulare und Drucksachen bezogen werden. Dank seinen rund 6000 Mitgliedern nimmt der HEV Basel-Stadt mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit gewichtigen Einfluss auf Legislative, Verwaltung und Wirtschaft: • Interessenvertretung auf kantonaler Ebene im Grossen Rat • Offizieller Ansprechpartner der Behörden für Fragen des Wohneigentums • Vertretung in der staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Vertretung in der kantonalen Baumschutzkommission, der kantonalen Naturschutzkommission wie auch in der Verwaltungskommission und der Schatzungskommission der Gebäudeversicherung Basel-Stadt, • Herausgabe der eigenen, 10 mal pro Jahr erscheinenden Verbandszeitung «der Hausbesitzer», • Lancierung von politischen Vorlagen, z.B.: baselstädtische Volksinitiative «Für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer». Die politische Interessenvertretung der Hausbesitzer auf eidgenössischer Ebene erfolgt durch den Hauseigentümerverband Schweiz mit rund 300’000 Mitgliedern (Beispiel: Lancierung der Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Sicheres Wohnen im Alter»). Testen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt hat das Ohr am Markt. Dank seiner langjährigen Tätigkeit und institutionellen Verankerung ist er mit der regionalen Strukturen und Gefügen bestens vertraut. Der HEV BS ist deshalb Ihr kompetenter Gesprächspartner, wenn es um die Bewertung Ihrer Liegenschaft(en) geht. Darüber hinaus erbringt die Geschäftsstelle nützliche Dienstleistungen in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Wohneigentum und/oder Ihren Immobilien - in den Bereichen der Liegenschaftsverwaltung, der Rechtsberatung und der Bauberatung. Überdies bietet der HEV BS folgende Dienstleistungen an: • Verwaltung von Stockwerkeigentum • Ausfüllen von Steuererklärungen • Erstellen von Liegenschaftsabrechnungen • Teil- und Zwischenverwaltungen (z. B. Bei Erbengemeinschaften) Als Mitglied des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt profitieren Sie gleich mehrfach Nebst der Interessenvertretung in allen Bereichen des Wohneigentums und der kompetenten Beratung auf der Geschäftsstelle, stehen Ihnen als Mitglied folgende Leistungen gratis bzw. vergünstigt zur Verfügung: • kostenlose telefonische Beratung • zeitlich beschränkte Gratisberatung auf der HEV-Geschäftsstelle • Rabatt von 5% auf Schatzungsaufträgen • Formularverkauf zu vergünstigten Preisen • kostenlose Zustellung von «der Hausbesitzer» • Teilnahme an Vergünstigungen und Aktionen des Hauseigentümerverbands Schweiz, z. B. Hypotheken-, Öl- und/oder Strompooling • Erdbeben- und Rechtsschutzversicherung Ausserdem: • Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung • Inserierung leer stehender Mietobjekte im Internet

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RechtsberatungSchatzungenLiegenschaften
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RechtsberatungSchatzungenLiegenschaften
Hauseigentümerverband Basel-Stadt

Der Power-Partner, wenn es um Ihr Wohneigentum geht Als über 100-jährige, unabhängige Genossenschaft wahrt und fördert der Hauseigentümerverband Basel-Stadt die Interessen der Eigentümer von Immobilien in der Öffentlichkeit und auf gesetzgeberischer Stufe. Zu diesem Zweck unterstützt er auf der einen Seite alle Bestrebungen, die der Erhaltung des Privateigentums und der breiten Streuung des Haus-, Grund- und Stockwerkeigentums dienen. Auf der anderen Seite erbringt der HEV Basel-Stadt auf seiner Geschäftsstelle Dienstleistungen in der Bewertung von Liegenschaften sowie in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien. Beim HEV Basel-Stadt können auch entsprechende Formulare und Drucksachen bezogen werden. Dank seinen rund 6000 Mitgliedern nimmt der HEV Basel-Stadt mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit gewichtigen Einfluss auf Legislative, Verwaltung und Wirtschaft: • Interessenvertretung auf kantonaler Ebene im Grossen Rat • Offizieller Ansprechpartner der Behörden für Fragen des Wohneigentums • Vertretung in der staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Vertretung in der kantonalen Baumschutzkommission, der kantonalen Naturschutzkommission wie auch in der Verwaltungskommission und der Schatzungskommission der Gebäudeversicherung Basel-Stadt, • Herausgabe der eigenen, 10 mal pro Jahr erscheinenden Verbandszeitung «der Hausbesitzer», • Lancierung von politischen Vorlagen, z.B.: baselstädtische Volksinitiative «Für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer». Die politische Interessenvertretung der Hausbesitzer auf eidgenössischer Ebene erfolgt durch den Hauseigentümerverband Schweiz mit rund 300’000 Mitgliedern (Beispiel: Lancierung der Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Sicheres Wohnen im Alter»). Testen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt hat das Ohr am Markt. Dank seiner langjährigen Tätigkeit und institutionellen Verankerung ist er mit der regionalen Strukturen und Gefügen bestens vertraut. Der HEV BS ist deshalb Ihr kompetenter Gesprächspartner, wenn es um die Bewertung Ihrer Liegenschaft(en) geht. Darüber hinaus erbringt die Geschäftsstelle nützliche Dienstleistungen in der Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Wohneigentum und/oder Ihren Immobilien - in den Bereichen der Liegenschaftsverwaltung, der Rechtsberatung und der Bauberatung. Überdies bietet der HEV BS folgende Dienstleistungen an: • Verwaltung von Stockwerkeigentum • Ausfüllen von Steuererklärungen • Erstellen von Liegenschaftsabrechnungen • Teil- und Zwischenverwaltungen (z. B. Bei Erbengemeinschaften) Als Mitglied des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt profitieren Sie gleich mehrfach Nebst der Interessenvertretung in allen Bereichen des Wohneigentums und der kompetenten Beratung auf der Geschäftsstelle, stehen Ihnen als Mitglied folgende Leistungen gratis bzw. vergünstigt zur Verfügung: • kostenlose telefonische Beratung • zeitlich beschränkte Gratisberatung auf der HEV-Geschäftsstelle • Rabatt von 5% auf Schatzungsaufträgen • Formularverkauf zu vergünstigten Preisen • kostenlose Zustellung von «der Hausbesitzer» • Teilnahme an Vergünstigungen und Aktionen des Hauseigentümerverbands Schweiz, z. B. Hypotheken-, Öl- und/oder Strompooling • Erdbeben- und Rechtsschutzversicherung Ausserdem: • Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung • Inserierung leer stehender Mietobjekte im Internet

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 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
Stadelmann Rechtsanwälte

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Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

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Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung
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• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

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 Geöffnet bis 12:00 Uhr
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Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

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Die Kanzlei - Iseli Mani Neuenschwander Walther

Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun
Die Kanzlei - Berger Iseli Mani Neuenschwander Walther

Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

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NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroAnwaltRechtsberatungAnwaltsbüroMediation
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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung
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Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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Haltiner Rechtsanwälte
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Haltiner Rechtsanwälte

Stapferstrasse 2, 5200 Brugg AG
Willkommen bei Haltiner Rechtsanwälte

Haltiner Rechtsanwälte – Ihre Experten für umfassende Rechtsberatung Die Rechtsanwälte MLaw Raphael Haltiner und Rechtsanwältin MLaw Melany Haltiner-Zimmerli stehen Ihnen zur Verfügung für Rechtsberatung , aussergerichtliche Interessenvertretung und Prozessführung für Private, Unternehmen und Behörden. Unsere Rechtsgebiete im Überblick: Baurecht und Enteignungsrecht: Unsere Expertise umfasst Baubewilligungen, Einwendungen, Einsprachen, Beschwerden, Enteignung, Erschliessung, Submission, Umweltrecht, Gemeinderecht, Planer- und Architektenverträge, Werkvertragsrecht, Gebühren und Abgaben. Eherecht, Konkubinatsrecht, Trennungsrecht und Scheidungsrecht: Wir beraten und vertreten Sie bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, Eheschutz, Trennung, Ehescheidung (einvernehmlich oder strittig), Scheidungskonventionen, Kindsrecht, Sorgerecht und Obhut, Güterrecht, Unterhaltsfragen, Vorsorgeausgleich und versicherungsrechtlichen Fragen. Haftpflichtrecht und Versicherungsrecht: Unsere Leistungen beinhalten die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen bei Unfällen, mutwilligen Beschädigungen, unerlaubten Handlungen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte und Rechte gegenüber Sozialversicherungen. Handelsrecht: Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Organisation juristischer Personen, Strukturierung, Rechten und Pflichten sowie Haftungsfragen. Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht: Unser Team hilft Ihnen beim Inkasso von Forderungen und Unterhaltsansprüchen. Schulrecht: Wir beraten zu Laufbahnentscheidungen, Rechten und Pflichten von Eltern und Kindern sowie bei schulbezogenen Konflikten. Strafrecht, Strafprozessrecht und Strassenverkehrsrecht: Wir bieten Verteidigung im Strafverfahren, Interessenwahrung im Administrativmassnahmeverfahren (Führerausweis und Fahreignung), Opferhilfe und Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen. Vertragsrecht: Unsere Dienstleistungen umfassen Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitszeugnisse, versicherungsrechtliche Fragen, Arbeitszeit), Mietrecht (Kündigung, Mängel, Vertragsfragen, Mietzinsherabsetzung), Auftragsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Beförderungsverträge, Dienstleistungsverträge und allgemeines Vertragsrecht. Verwaltungsrecht: Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Behörden, behördlichen Verfügungen, Realakten, Steuerrecht, Ausländerrecht, Migrationsrecht, Gebühren, Abgaben, Administrativmassnahmen und Führerausweisentzug. Zivilrecht und Zivilprozessrecht: Unsere Fachgebiete umfassen Kindes- und Erwachsenenschutz, Erbrecht (Testament, letztwillige Verfügung, Erbteilung), Nachbarrecht und allgemeine vertragliche Fragestellungen. Kontaktieren Sie uns: Wenden Sie sich bitte telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail an uns .

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Advokatur Bülach AG

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Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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