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Anwalt in Espace Mittelland (Region)

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HEK Treuhand AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEK Treuhand AG

Bahnhofstrasse 2, 3210 Kerzers

Ihr kompetenter Partner für Treuhand und Immobilien Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Treuhand und Immobilien und entdecken Sie unser ganzheitliches Angebot – von der Buchhaltung, Unternehmens- und Steuerberatung bis hin zur Liegenschaftsverwaltung und dem Kauf/Verkauf von Immobilien. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Anfrage, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sie hier unser übergreifendes Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine Anfrage: Buchhaltung • Führen von Buchhaltungen • Erstellen von Jahresabschlüssen • Erstellen von Zwischenabschlüssen (kurzfristige Erfolgsrechnung) • Beratung bei der Budgeterstellung sowie bei der Finanz und Liquiditätsplanung • Führen von Lohnbuchhaltungen inkl. Sozialversicherungsabrechnungen • Führen von Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen Steuerberatung • Ausfüllen von Steuererklärungen (juristische sowie natürliche Personen) • Steuerberatung in Bezug auf steuerliche Auswirkungen beim Geschäftsabschluss • Beratung in allen Steuerangelegenheiten • Mehrwertsteuerberatungen • Vertretung vor Steuerbehörden Allgemeine Treuhandarbeiten • Übernahme von Sekretariatsarbeiten • Beratung in Rechtsfragen (z.T. in Zusammenarbeit mit Notar / Anwalt) • Beratung in Versicherungsfragen Unternehmungsberatung • Mithilfe bei Unternehmungsgründungen • Beratung in Finanzierungsfragen • Mithilfe / Organisation Rechnungswesen (FIBU) • Beratung / ev. Mithilfe beim Führen und Organisieren einer Unternehmung • Beratung bei Nachfolgefragen Revisionen • Übernahme von Revisionsmandaten • Unternehmungswertberechnungen Inkasso • Allgemeine Inkassoarbeiten • Vertretung in Betreibungs- und Konkursangelegenheiten

TreuhandSteuerberatungLiegenschaften
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TreuhandSteuerberatungLiegenschaften

Ihr kompetenter Partner für Treuhand und Immobilien Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Treuhand und Immobilien und entdecken Sie unser ganzheitliches Angebot – von der Buchhaltung, Unternehmens- und Steuerberatung bis hin zur Liegenschaftsverwaltung und dem Kauf/Verkauf von Immobilien. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Anfrage, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sie hier unser übergreifendes Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine Anfrage: Buchhaltung • Führen von Buchhaltungen • Erstellen von Jahresabschlüssen • Erstellen von Zwischenabschlüssen (kurzfristige Erfolgsrechnung) • Beratung bei der Budgeterstellung sowie bei der Finanz und Liquiditätsplanung • Führen von Lohnbuchhaltungen inkl. Sozialversicherungsabrechnungen • Führen von Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen Steuerberatung • Ausfüllen von Steuererklärungen (juristische sowie natürliche Personen) • Steuerberatung in Bezug auf steuerliche Auswirkungen beim Geschäftsabschluss • Beratung in allen Steuerangelegenheiten • Mehrwertsteuerberatungen • Vertretung vor Steuerbehörden Allgemeine Treuhandarbeiten • Übernahme von Sekretariatsarbeiten • Beratung in Rechtsfragen (z.T. in Zusammenarbeit mit Notar / Anwalt) • Beratung in Versicherungsfragen Unternehmungsberatung • Mithilfe bei Unternehmungsgründungen • Beratung in Finanzierungsfragen • Mithilfe / Organisation Rechnungswesen (FIBU) • Beratung / ev. Mithilfe beim Führen und Organisieren einer Unternehmung • Beratung bei Nachfolgefragen Revisionen • Übernahme von Revisionsmandaten • Unternehmungswertberechnungen Inkasso • Allgemeine Inkassoarbeiten • Vertretung in Betreibungs- und Konkursangelegenheiten

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung
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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

VertretungenInstitutFamilienberatung
Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

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Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Ihr kompetenter Partner für Treuhand und Immobilien Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Treuhand und Immobilien und entdecken Sie unser ganzheitliches Angebot – von der Buchhaltung, Unternehmens- und Steuerberatung bis hin zur Liegenschaftsverwaltung und dem Kauf/Verkauf von Immobilien. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Anfrage, wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sie hier unser übergreifendes Angebot oder kontaktieren Sie uns für eine Anfrage: Buchhaltung • Führen von Buchhaltungen • Erstellen von Jahresabschlüssen • Erstellen von Zwischenabschlüssen (kurzfristige Erfolgsrechnung) • Beratung bei der Budgeterstellung sowie bei der Finanz und Liquiditätsplanung • Führen von Lohnbuchhaltungen inkl. Sozialversicherungsabrechnungen • Führen von Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen Steuerberatung • Ausfüllen von Steuererklärungen (juristische sowie natürliche Personen) • Steuerberatung in Bezug auf steuerliche Auswirkungen beim Geschäftsabschluss • Beratung in allen Steuerangelegenheiten • Mehrwertsteuerberatungen • Vertretung vor Steuerbehörden Allgemeine Treuhandarbeiten • Übernahme von Sekretariatsarbeiten • Beratung in Rechtsfragen (z.T. in Zusammenarbeit mit Notar / Anwalt) • Beratung in Versicherungsfragen Unternehmungsberatung • Mithilfe bei Unternehmungsgründungen • Beratung in Finanzierungsfragen • Mithilfe / Organisation Rechnungswesen (FIBU) • Beratung / ev. Mithilfe beim Führen und Organisieren einer Unternehmung • Beratung bei Nachfolgefragen Revisionen • Übernahme von Revisionsmandaten • Unternehmungswertberechnungen Inkasso • Allgemeine Inkassoarbeiten • Vertretung in Betreibungs- und Konkursangelegenheiten

TreuhandSteuerberatungLiegenschaften
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Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

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Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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