Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile

Notar in Espace Mittelland (Region)

: 897 Einträge
 Geschlossen bis 1:30 PM
Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

PremiumPremium Eintrag
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung
Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis 1:30 PM
 Geschlossen bis 1:30 PM
PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokaturbüroRechtsauskunftErbschaftsberatung NachlassplanungAnwalt
Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
NotarAdvokaturbüroRechtsauskunftErbschaftsberatung NachlassplanungAnwalt
Ihr Notariatsbüro - von der Beurkundung bis zur Rechtsberatung

Der Notar und Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Branche und legt grossen Wert auf einen persönlichen Kontakt mit den Kunden. Wir bedienen hauptsächlich notarielle Anliegen, verfügen jedoch auch über ein breites Wissen im Zivilrecht und stehen Ihnen gerne zur Seite. Zu unseren Kunden gehören Privatpersonen und Firmen im Saanenland und Gstaad sowie im Rraum Spiez, Kandertal und Krattigen. Wir erstellen und beurkunden für Sie insbesondere folgende Verträge: • Kauf-, Schenkungs- und Abtretungsverträge über Liegenschaften • Dienstbarkeitsverträge (wie Näher- und Grenzbaurechte, Weg und Leitungsrechte, Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht, etc.) • Schuldbrieferrichtungen • Begründung von Stockwerkeigentum mit dazugehörenden Reglementen und Parzellierungen • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Erbverträge • Testamente • Steuerinventare • Erbenscheine • Erbteilungen • Vorsorgeaufträge • Gründungen von Gesellschaften aller Art, insbesondere AG und GmbH • sämtliche Verträge im Gesellschaftsrecht (wie Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, etc.) • weitere massgeschneiderte Verträge gemäss Ihren Bedürfnissen

 Geschlossen bis 1:30 PM
 Geschlossen bis 1:30 PM
Haussener und Partner Notare AG

Haussener und Partner Notare AG

Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

PremiumPremium Eintrag
NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

 Geschlossen bis 1:30 PM
 Geöffnet bis 5:00 PM
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 5:00 PM
 Geschlossen bis 1:30 PM
BH

Brunner Hans Georg

Schauplatzgasse 23, 3011 Bern
PremiumPremium Eintrag
NotarRechtsberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
 Geschlossen bis 1:30 PM
Gubler & Küffer KlG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Gubler & Küffer KlG

Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

PremiumPremium Eintrag
RechtsberatungMediationNotar
Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
RechtsberatungMediationNotar
Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis 1:30 PM
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

Notar in Espace Mittelland (Region)

: 897 Einträge
 Geschlossen bis 1:30 PM
Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

PremiumPremium Eintrag
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung
Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis 1:30 PM
 Geschlossen bis 1:30 PM
PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokaturbüroRechtsauskunftErbschaftsberatung NachlassplanungAnwalt
Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
NotarAdvokaturbüroRechtsauskunftErbschaftsberatung NachlassplanungAnwalt
Ihr Notariatsbüro - von der Beurkundung bis zur Rechtsberatung

Der Notar und Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Branche und legt grossen Wert auf einen persönlichen Kontakt mit den Kunden. Wir bedienen hauptsächlich notarielle Anliegen, verfügen jedoch auch über ein breites Wissen im Zivilrecht und stehen Ihnen gerne zur Seite. Zu unseren Kunden gehören Privatpersonen und Firmen im Saanenland und Gstaad sowie im Rraum Spiez, Kandertal und Krattigen. Wir erstellen und beurkunden für Sie insbesondere folgende Verträge: • Kauf-, Schenkungs- und Abtretungsverträge über Liegenschaften • Dienstbarkeitsverträge (wie Näher- und Grenzbaurechte, Weg und Leitungsrechte, Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht, etc.) • Schuldbrieferrichtungen • Begründung von Stockwerkeigentum mit dazugehörenden Reglementen und Parzellierungen • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Erbverträge • Testamente • Steuerinventare • Erbenscheine • Erbteilungen • Vorsorgeaufträge • Gründungen von Gesellschaften aller Art, insbesondere AG und GmbH • sämtliche Verträge im Gesellschaftsrecht (wie Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, etc.) • weitere massgeschneiderte Verträge gemäss Ihren Bedürfnissen

 Geschlossen bis 1:30 PM
 Geschlossen bis 1:30 PM
Haussener und Partner Notare AG

Haussener und Partner Notare AG

Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

PremiumPremium Eintrag
NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

 Geschlossen bis 1:30 PM
 Geöffnet bis 5:00 PM
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 5:00 PM
 Geschlossen bis 1:30 PM
BH

Brunner Hans Georg

Schauplatzgasse 23, 3011 Bern
PremiumPremium Eintrag
NotarRechtsberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
 Geschlossen bis 1:30 PM
Gubler & Küffer KlG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Gubler & Küffer KlG

Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

PremiumPremium Eintrag
RechtsberatungMediationNotar
Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
RechtsberatungMediationNotar
Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis 1:30 PM
* Wünscht keine Werbung