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Bielstrasse 32, 4500 Solothurn
Herzlich Willkommen bei BrunnerAebiPartner

Schwergewichtig beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen von Privatpersonen, kleineren und mittleren Unternehmungen (KMU), von Verbänden, Interessenorganisationen und Behörden. Für unsere fachlich kompetente, kostengünstige und speditive Dienstleistung bestimmt die Fragestellung den verantwortlichen Ansprechpartner, der zur optimalen Mandatsführung kanzleiintern den Spezialisten/die Spezialistin kostenneutral beizieht. Durch Nutzung einer modernen Infrastruktur ist der schnelle Zugriff und Austausch rechtlicher und wirtschaftlicher Informationen jederzeit gewährleistet. Advokatur Nicht ausschliesslich, wohl aber schwergewichtig sind wir in folgenden Rechtsgebieten tätig: • Handels- und Vertragsrecht • Werkvertrags- und Auftragsrecht • Bau- und Planungsrecht • Familienrecht (Ehe-, Scheidungs- und Konkubinatsrecht) • Erbrecht • Straf- und Wirtschaftsstrafrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Arbeitsrecht • Informatikrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sportrecht Notariat Beratungen und Beurkundungen im Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Obligationenrecht, insbesondere • Stiftungen • Eheverträge • Aufnahme güterrechtlicher Inventare • Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) • Vorverträge zu Liegenschaftskäufen • Bürgschaften • Gesellschaftsgründungen • Fusionen/Umwandlungen • Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen • Erbschaftsverwaltungen • Erbschaftsliquidationen • Willensvollstreckung • Erbteilungen Wirtschaftsberatung Klärung der rechtlichen Aspekte, Erarbeitung der Szenarien und Alternativen, Führen und Begleitung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden, Banken etc., Prüfung und Redaktion von Absichtserklärungen und Verträgen bei • Firmengründungen inkl. Standortevaluation • Aufbau/Expansion von Unternehmen • Nachfolgeregelungen familienintern, Management Buy-in und Management Buy-out • Finanzierungen, Beteiligungsmodelle • Sanierungen • Liquidationen Unsere Dienste erbringen wir im Team mit assoziierten Experten (Steuer- und Finanzfachleute, Betriebsingenieure etc.) oder zusammen mit der angestammten Beratercrew (Treuhänder, Steuer- und Unternehmensberater) unserer Klienten. Fabian Brunner, Marc Aebi • Home • Dienstleistungen • Team • Kontakt Advokatur

AnwaltAnwaltsbüroNotar
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Nota-Tax KlG

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Nota-Tax KlG

Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

NotarSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Schwergewichtig beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen von Privatpersonen, kleineren und mittleren Unternehmungen (KMU), von Verbänden, Interessenorganisationen und Behörden. Für unsere fachlich kompetente, kostengünstige und speditive Dienstleistung bestimmt die Fragestellung den verantwortlichen Ansprechpartner, der zur optimalen Mandatsführung kanzleiintern den Spezialisten/die Spezialistin kostenneutral beizieht. Durch Nutzung einer modernen Infrastruktur ist der schnelle Zugriff und Austausch rechtlicher und wirtschaftlicher Informationen jederzeit gewährleistet. Advokatur Nicht ausschliesslich, wohl aber schwergewichtig sind wir in folgenden Rechtsgebieten tätig: • Handels- und Vertragsrecht • Werkvertrags- und Auftragsrecht • Bau- und Planungsrecht • Familienrecht (Ehe-, Scheidungs- und Konkubinatsrecht) • Erbrecht • Straf- und Wirtschaftsstrafrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Arbeitsrecht • Informatikrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sportrecht Notariat Beratungen und Beurkundungen im Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Obligationenrecht, insbesondere • Stiftungen • Eheverträge • Aufnahme güterrechtlicher Inventare • Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) • Vorverträge zu Liegenschaftskäufen • Bürgschaften • Gesellschaftsgründungen • Fusionen/Umwandlungen • Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen • Erbschaftsverwaltungen • Erbschaftsliquidationen • Willensvollstreckung • Erbteilungen Wirtschaftsberatung Klärung der rechtlichen Aspekte, Erarbeitung der Szenarien und Alternativen, Führen und Begleitung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden, Banken etc., Prüfung und Redaktion von Absichtserklärungen und Verträgen bei • Firmengründungen inkl. Standortevaluation • Aufbau/Expansion von Unternehmen • Nachfolgeregelungen familienintern, Management Buy-in und Management Buy-out • Finanzierungen, Beteiligungsmodelle • Sanierungen • Liquidationen Unsere Dienste erbringen wir im Team mit assoziierten Experten (Steuer- und Finanzfachleute, Betriebsingenieure etc.) oder zusammen mit der angestammten Beratercrew (Treuhänder, Steuer- und Unternehmensberater) unserer Klienten. Fabian Brunner, Marc Aebi • Home • Dienstleistungen • Team • Kontakt Advokatur

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Nota-Tax KlG

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Nota-Tax KlG

Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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