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Simplecare.ch AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 11 Bewertungen

Simplecare.ch AG

Lavaterstrasse 67, 8002 Zürich
Simplecare.ch AG

Die Simplecare.ch AG ist Ihr kompetenter Partner für Fragen im Bereich Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzlösungen. Wir bieten Ihnen eine individuelle und persönliche Beratung ohne Verpflichtung. Unser Team freut sich, Sie bei Fragen und Anliegen zu unterstützen. Privatpersonen • 3. Säule (3a und 3b) • Erwerbsunfähigkeitsrente • Gebäudeversicherung • Hausratversicherung • Hypotheken • Immobilienverkauf • Krankenkasse • Leasingangebote • Lebensversicherung • Mietkautionsversicherung • Motorfahrzeugversicherung • Pensionsplanung • Privathaftpflichtversicherung • Rechtsschutzversicherung • Reiseversicherung • Steuererklärung • Steuerersparnis • Unfallversicherung • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf • Wertsachenversicherung Firmenkunden • Unfallversicherung • Krankentaggeldversicherung • Betriebsinhaberversicherung • Haftpflichtversicherung • Inventarversicherung • Motorfahrzeugversicherung • Rechtsschutzversicherung • Mietkautionsversicherung • Pensionskasse (BVG) • Kaderlösungen • Buchhaltung • Steuern • Firmengründungen • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf • Leasingangebote Neu in der Schweiz Unsere Dienstleistungen für private Neuzuzüger: • Versicherungen • Private Vorsorge • Lebensversicherung • Immobilien • Steuern • Fahrzeuge Unsere Dienstleistungen für Firmen, die neu in der Schweiz sind: • Versicherungen • Berufliche Vorsorge • Finanzen • Gründungen • Fahrzeuge

VersicherungsberatungVorsorgeberatungKrankenkasse
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Die Simplecare.ch AG ist Ihr kompetenter Partner für Fragen im Bereich Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzlösungen. Wir bieten Ihnen eine individuelle und persönliche Beratung ohne Verpflichtung. Unser Team freut sich, Sie bei Fragen und Anliegen zu unterstützen. Privatpersonen • 3. Säule (3a und 3b) • Erwerbsunfähigkeitsrente • Gebäudeversicherung • Hausratversicherung • Hypotheken • Immobilienverkauf • Krankenkasse • Leasingangebote • Lebensversicherung • Mietkautionsversicherung • Motorfahrzeugversicherung • Pensionsplanung • Privathaftpflichtversicherung • Rechtsschutzversicherung • Reiseversicherung • Steuererklärung • Steuerersparnis • Unfallversicherung • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf • Wertsachenversicherung Firmenkunden • Unfallversicherung • Krankentaggeldversicherung • Betriebsinhaberversicherung • Haftpflichtversicherung • Inventarversicherung • Motorfahrzeugversicherung • Rechtsschutzversicherung • Mietkautionsversicherung • Pensionskasse (BVG) • Kaderlösungen • Buchhaltung • Steuern • Firmengründungen • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf • Leasingangebote Neu in der Schweiz Unsere Dienstleistungen für private Neuzuzüger: • Versicherungen • Private Vorsorge • Lebensversicherung • Immobilien • Steuern • Fahrzeuge Unsere Dienstleistungen für Firmen, die neu in der Schweiz sind: • Versicherungen • Berufliche Vorsorge • Finanzen • Gründungen • Fahrzeuge

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

GemeindeverwaltungGemeinde
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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