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Anwalt in Waadt (Region)

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Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte
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Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte

Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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AdvokaturbüroAnwalt
Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne
AdvokaturbüroAnwalt

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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Frôté & Partner AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Frôté & Partner AG

Westbahnhofstrasse 1, 4500 Solothurn
Die Frôté & Partner AG ist seit 1936 in allen wesentlichen Rechtsgebieten tätig.

Gegründet im Jahre 1936, hat sich die Frôté & Partner AG namentlich dank ihres breiten Spektrums an Tätigkeiten, ihrer Zweisprachigkeit, ihres Einzugsgebiets und der Eröffnung neuer Standorte zusätzlich zu jenem in Biel, namentlich im Jahr 2000 in Neuenburg und im Jahr 2009 in Solothurn, stark entwickelt. Sie beschäftigt heute rund 30 Personen, davon ungefähr 20 Juristen (Rechtsanwälte, Notare, Steuerexperte). Durch die Tätigkeit in allen wesentlichen Rechtsgebieten hat die Frôté & Partner AG im Laufe der Jahrzehnte eine grosse Erfahrung in der Unterstützung von KMU‘s entwickelt. Diese Entwicklung ermöglicht es ihr, qualitativ hochwertige Dienstleistungen in den folgenden Bereichen anzubieten: • Umfassende Rechtsberatung für KMU’s • Vertragsrecht, insbesondere Mietrecht, Arbeitsrecht und Auftragsrecht • Erbrecht • Sanierungen, Konkurs, Restrukturierungen • Prozessführung vor dem Handelsgericht • Internationale Projekte, einschliesslich des Gesellschafts- und Vertragsrechts • Schiedsgerichtsbarkeit Diese Dienstleistungen richten sich mehrheitlich an kleine oder grosse, regional oder international tätige Unternehmen und in einigen Fällen auch an natürliche Personen. Sie werden in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache angeboten. Weitere Informationen zu unserem Serviceangebot finden Sie in den folgenden Abschnitten…

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Anwalt
Westbahnhofstrasse 1, 4500 Solothurn
Anwalt
Die Frôté & Partner AG ist seit 1936 in allen wesentlichen Rechtsgebieten tätig.

Gegründet im Jahre 1936, hat sich die Frôté & Partner AG namentlich dank ihres breiten Spektrums an Tätigkeiten, ihrer Zweisprachigkeit, ihres Einzugsgebiets und der Eröffnung neuer Standorte zusätzlich zu jenem in Biel, namentlich im Jahr 2000 in Neuenburg und im Jahr 2009 in Solothurn, stark entwickelt. Sie beschäftigt heute rund 30 Personen, davon ungefähr 20 Juristen (Rechtsanwälte, Notare, Steuerexperte). Durch die Tätigkeit in allen wesentlichen Rechtsgebieten hat die Frôté & Partner AG im Laufe der Jahrzehnte eine grosse Erfahrung in der Unterstützung von KMU‘s entwickelt. Diese Entwicklung ermöglicht es ihr, qualitativ hochwertige Dienstleistungen in den folgenden Bereichen anzubieten: • Umfassende Rechtsberatung für KMU’s • Vertragsrecht, insbesondere Mietrecht, Arbeitsrecht und Auftragsrecht • Erbrecht • Sanierungen, Konkurs, Restrukturierungen • Prozessführung vor dem Handelsgericht • Internationale Projekte, einschliesslich des Gesellschafts- und Vertragsrechts • Schiedsgerichtsbarkeit Diese Dienstleistungen richten sich mehrheitlich an kleine oder grosse, regional oder international tätige Unternehmen und in einigen Fällen auch an natürliche Personen. Sie werden in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache angeboten. Weitere Informationen zu unserem Serviceangebot finden Sie in den folgenden Abschnitten…

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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notariatsdienste.ch
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Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!

Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

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NotarAdvokatur- und NotariatsbüroAnwalt
Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
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Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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Frôté & Partner AG

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Frôté & Partner AG

Westbahnhofstrasse 1, 4500 Solothurn
Die Frôté & Partner AG ist seit 1936 in allen wesentlichen Rechtsgebieten tätig.

Gegründet im Jahre 1936, hat sich die Frôté & Partner AG namentlich dank ihres breiten Spektrums an Tätigkeiten, ihrer Zweisprachigkeit, ihres Einzugsgebiets und der Eröffnung neuer Standorte zusätzlich zu jenem in Biel, namentlich im Jahr 2000 in Neuenburg und im Jahr 2009 in Solothurn, stark entwickelt. Sie beschäftigt heute rund 30 Personen, davon ungefähr 20 Juristen (Rechtsanwälte, Notare, Steuerexperte). Durch die Tätigkeit in allen wesentlichen Rechtsgebieten hat die Frôté & Partner AG im Laufe der Jahrzehnte eine grosse Erfahrung in der Unterstützung von KMU‘s entwickelt. Diese Entwicklung ermöglicht es ihr, qualitativ hochwertige Dienstleistungen in den folgenden Bereichen anzubieten: • Umfassende Rechtsberatung für KMU’s • Vertragsrecht, insbesondere Mietrecht, Arbeitsrecht und Auftragsrecht • Erbrecht • Sanierungen, Konkurs, Restrukturierungen • Prozessführung vor dem Handelsgericht • Internationale Projekte, einschliesslich des Gesellschafts- und Vertragsrechts • Schiedsgerichtsbarkeit Diese Dienstleistungen richten sich mehrheitlich an kleine oder grosse, regional oder international tätige Unternehmen und in einigen Fällen auch an natürliche Personen. Sie werden in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache angeboten. Weitere Informationen zu unserem Serviceangebot finden Sie in den folgenden Abschnitten…

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Die Frôté & Partner AG ist seit 1936 in allen wesentlichen Rechtsgebieten tätig.

Gegründet im Jahre 1936, hat sich die Frôté & Partner AG namentlich dank ihres breiten Spektrums an Tätigkeiten, ihrer Zweisprachigkeit, ihres Einzugsgebiets und der Eröffnung neuer Standorte zusätzlich zu jenem in Biel, namentlich im Jahr 2000 in Neuenburg und im Jahr 2009 in Solothurn, stark entwickelt. Sie beschäftigt heute rund 30 Personen, davon ungefähr 20 Juristen (Rechtsanwälte, Notare, Steuerexperte). Durch die Tätigkeit in allen wesentlichen Rechtsgebieten hat die Frôté & Partner AG im Laufe der Jahrzehnte eine grosse Erfahrung in der Unterstützung von KMU‘s entwickelt. Diese Entwicklung ermöglicht es ihr, qualitativ hochwertige Dienstleistungen in den folgenden Bereichen anzubieten: • Umfassende Rechtsberatung für KMU’s • Vertragsrecht, insbesondere Mietrecht, Arbeitsrecht und Auftragsrecht • Erbrecht • Sanierungen, Konkurs, Restrukturierungen • Prozessführung vor dem Handelsgericht • Internationale Projekte, einschliesslich des Gesellschafts- und Vertragsrechts • Schiedsgerichtsbarkeit Diese Dienstleistungen richten sich mehrheitlich an kleine oder grosse, regional oder international tätige Unternehmen und in einigen Fällen auch an natürliche Personen. Sie werden in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache angeboten. Weitere Informationen zu unserem Serviceangebot finden Sie in den folgenden Abschnitten…

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

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