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Organisation in Waadt (Region)

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BR
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Beat Rütimann (Viehhändler)

5637 Beinwil (Freiamt)
Viehhandel in Beinwil (Freiamt)

Viehhandel Rütimann – Ihr zuverlässiger Partner für hochwertigen Viehhandel in Beinwil (Freiamt) Der Viehhandel Rütimann in Beinwil im Freiamt steht für Tradition, Qualität und Vertrauen in der Viehbranche. Seit vielen Jahren sind wir ein regional führender Anbieter für den An- und Verkauf von Rindern, Kälbern, und anderen Nutztieren. Unser Familienbetrieb legt großen Wert auf faire Konditionen, fachkundige Beratung und eine professionelle, tiergerechte Abwicklung. Qualität und Vertrauen im Fokus Der Viehhandel Rütimann zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und ein tiefes Verständnis der Bedürfnisse unserer landwirtschaftlichen Partner im Freiamt und den umliegenden Regionen aus. Von der Auswahl der Tiere über die Organisation des Transports bis zur Abwicklung aller Formalitäten – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Engagement. Dabei ist unser Hauptziel, unseren Kunden Vieh in bester Gesundheit und Qualität zur Verfügung zu stellen und somit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft zu schaffen. Unsere Leistungen im Viehhandel Unser Viehhandel umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden angepasst werden. Dazu gehören: • Ankauf und Verkauf von Vieh : Wir bieten Ihnen eine sorgfältige Auswahl an gesunden und leistungsstarken Tieren, die für verschiedene landwirtschaftliche Anforderungen geeignet sind. Unsere Auswahl richtet sich nach höchsten Standards, sodass Sie stets auf die Qualität und Herkunft der Tiere vertrauen können. • Transparente Beratung und Abwicklung : Bei jedem Handel legen wir größten Wert auf Offenheit und Ehrlichkeit. Unsere Experten nehmen sich Zeit, um Sie ausführlich zu beraten und Ihnen bei der Wahl der passenden Tiere für Ihren Betrieb zu helfen. • Zuverlässiger Transportservice : Damit Ihre Tiere stressfrei und sicher ankommen, bieten wir einen spezialisierten Tiertransport an. Dieser wird unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Richtlinien durchgeführt, um das Wohl der Tiere während des Transports zu gewährleisten. Regional verwurzelt, überregional bekannt Der Viehhandel Rütimann ist tief mit der Region Freiamt und dem Kanton Aargau verwurzelt, bedient jedoch Kunden aus der gesamten Schweiz. Unsere langjährigen Partnerschaften mit Bauern und landwirtschaftlichen Betrieben beruhen auf gegenseitigem Vertrauen und einem gemeinsamen Ziel: eine nachhaltige und erfolgreiche Landwirtschaft zu fördern. Durch unser fundiertes Wissen im Viehhandel sind wir auch für überregionale Kunden ein kompetenter Ansprechpartner. Warum Viehhandel Rütimann? • Langjährige Erfahrung im Viehhandel und persönliche Kundenbetreuung. • Höchste Qualitätsstandards bei Auswahl, Kauf und Verkauf von Nutztieren. • Tiergerechter Transport und flexible Lösungen für individuelle Anforderungen. • Faires Preis-Leistungs-Verhältnis und vertrauenswürdige Partnerschaften. Entscheiden Sie sich für Viehhandel Rütimann in Beinwil (Freiamt) und profitieren Sie von einem erfahrenen Partner, der Ihre Bedürfnisse als Landwirt versteht und unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung oder einen Termin – wir freuen uns auf Sie und Ihre Tiere!

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ViehhandelLandwirtschaftlicher BetriebLandwirtschaft
5637 Beinwil (Freiamt)
ViehhandelLandwirtschaftlicher BetriebLandwirtschaft
Viehhandel in Beinwil (Freiamt)

Viehhandel Rütimann – Ihr zuverlässiger Partner für hochwertigen Viehhandel in Beinwil (Freiamt) Der Viehhandel Rütimann in Beinwil im Freiamt steht für Tradition, Qualität und Vertrauen in der Viehbranche. Seit vielen Jahren sind wir ein regional führender Anbieter für den An- und Verkauf von Rindern, Kälbern, und anderen Nutztieren. Unser Familienbetrieb legt großen Wert auf faire Konditionen, fachkundige Beratung und eine professionelle, tiergerechte Abwicklung. Qualität und Vertrauen im Fokus Der Viehhandel Rütimann zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und ein tiefes Verständnis der Bedürfnisse unserer landwirtschaftlichen Partner im Freiamt und den umliegenden Regionen aus. Von der Auswahl der Tiere über die Organisation des Transports bis zur Abwicklung aller Formalitäten – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Engagement. Dabei ist unser Hauptziel, unseren Kunden Vieh in bester Gesundheit und Qualität zur Verfügung zu stellen und somit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft zu schaffen. Unsere Leistungen im Viehhandel Unser Viehhandel umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden angepasst werden. Dazu gehören: • Ankauf und Verkauf von Vieh : Wir bieten Ihnen eine sorgfältige Auswahl an gesunden und leistungsstarken Tieren, die für verschiedene landwirtschaftliche Anforderungen geeignet sind. Unsere Auswahl richtet sich nach höchsten Standards, sodass Sie stets auf die Qualität und Herkunft der Tiere vertrauen können. • Transparente Beratung und Abwicklung : Bei jedem Handel legen wir größten Wert auf Offenheit und Ehrlichkeit. Unsere Experten nehmen sich Zeit, um Sie ausführlich zu beraten und Ihnen bei der Wahl der passenden Tiere für Ihren Betrieb zu helfen. • Zuverlässiger Transportservice : Damit Ihre Tiere stressfrei und sicher ankommen, bieten wir einen spezialisierten Tiertransport an. Dieser wird unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Richtlinien durchgeführt, um das Wohl der Tiere während des Transports zu gewährleisten. Regional verwurzelt, überregional bekannt Der Viehhandel Rütimann ist tief mit der Region Freiamt und dem Kanton Aargau verwurzelt, bedient jedoch Kunden aus der gesamten Schweiz. Unsere langjährigen Partnerschaften mit Bauern und landwirtschaftlichen Betrieben beruhen auf gegenseitigem Vertrauen und einem gemeinsamen Ziel: eine nachhaltige und erfolgreiche Landwirtschaft zu fördern. Durch unser fundiertes Wissen im Viehhandel sind wir auch für überregionale Kunden ein kompetenter Ansprechpartner. Warum Viehhandel Rütimann? • Langjährige Erfahrung im Viehhandel und persönliche Kundenbetreuung. • Höchste Qualitätsstandards bei Auswahl, Kauf und Verkauf von Nutztieren. • Tiergerechter Transport und flexible Lösungen für individuelle Anforderungen. • Faires Preis-Leistungs-Verhältnis und vertrauenswürdige Partnerschaften. Entscheiden Sie sich für Viehhandel Rütimann in Beinwil (Freiamt) und profitieren Sie von einem erfahrenen Partner, der Ihre Bedürfnisse als Landwirt versteht und unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung oder einen Termin – wir freuen uns auf Sie und Ihre Tiere!

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Schuler Philipp

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Schuler Philipp

Unterschönenbuch 17, 6440 Brunnen
Über uns

e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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AutofahrschuleFahrschuleVerkehrsschule
Unterschönenbuch 17, 6440 Brunnen
AutofahrschuleFahrschuleVerkehrsschule
Über uns

e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt
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Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

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KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

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Spitex am Rhein

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Spitex am Rhein

Obergass 1, 8193 Eglisau
Spitex am Rhein

Der Verein Spitex am Rhein ist eine gemeinnützige Organisation. Die Politischen Gemeinden Eglisau, Wil, Hüntwangen und Wasterkingen haben dem Verein Spitex am Rhein einen Leistungsauftrag erteilt. Dadurch erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner Zugang zum Standardangebot für Hilfe und Pflege zu Hause. Unsere Kernkompetenzen sind professionelle Pflege und Behandlung auf ärztliche Anordnung, Hilfe im Haushalt, Betreuung und Anleitung der Kundinnen und Kunden unter Einbezug ihrer persönlichen Ressourcen. Wir bieten ergänzende Dienstleistungen an, wenn das Standardangebot nicht ausreicht. Wenn es die Situation erfordert, vermitteln wir auf Wunsch Adressen für erweiterte Hilfestellungen. Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel so ein, dass wir bestmögliche Resultate erzielen. Grundangebot für Pflege und Hauswirtschaft Leistungen • Abklärung und Beratung • Behandlung • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Hauswirtschaft SpitexKomfort – das umfassende Angebot für professionelle Hilfe bei Ihnen zuhause SpitexKomfort bedeutet... • Kompetente Betreuung • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten • Mahlzeitendienst • Rufsystem mit Intervention für zuhause SpitexKomfort Rufsystem – Sicherheit rund um die Uhr, auch bei Ihnen zuhause Unser Angebot • Anschluss an unsere Notrufzentrale während 24 Std (roter Knopf) • Hilfe- und Pflegeintervention in Notlage durch unsere Mitarbeitenden • Service-Ruf-Dienstleistungen (gelber Knopf) für die Organisation von Fahrdienst, Mahlzeiten-Dienst, Gartenpflege, etc. während den Bürozeiten • Erweiterte Einsatzmöglichkeiten unseres Rufsystems, wie z.B. Sturzsender, Klingelmatte oder Rauchsensor jederzeit möglich

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SpitexGemeindeverwaltung
Obergass 1, 8193 Eglisau
SpitexGemeindeverwaltung
Spitex am Rhein

Der Verein Spitex am Rhein ist eine gemeinnützige Organisation. Die Politischen Gemeinden Eglisau, Wil, Hüntwangen und Wasterkingen haben dem Verein Spitex am Rhein einen Leistungsauftrag erteilt. Dadurch erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner Zugang zum Standardangebot für Hilfe und Pflege zu Hause. Unsere Kernkompetenzen sind professionelle Pflege und Behandlung auf ärztliche Anordnung, Hilfe im Haushalt, Betreuung und Anleitung der Kundinnen und Kunden unter Einbezug ihrer persönlichen Ressourcen. Wir bieten ergänzende Dienstleistungen an, wenn das Standardangebot nicht ausreicht. Wenn es die Situation erfordert, vermitteln wir auf Wunsch Adressen für erweiterte Hilfestellungen. Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel so ein, dass wir bestmögliche Resultate erzielen. Grundangebot für Pflege und Hauswirtschaft Leistungen • Abklärung und Beratung • Behandlung • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Hauswirtschaft SpitexKomfort – das umfassende Angebot für professionelle Hilfe bei Ihnen zuhause SpitexKomfort bedeutet... • Kompetente Betreuung • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten • Mahlzeitendienst • Rufsystem mit Intervention für zuhause SpitexKomfort Rufsystem – Sicherheit rund um die Uhr, auch bei Ihnen zuhause Unser Angebot • Anschluss an unsere Notrufzentrale während 24 Std (roter Knopf) • Hilfe- und Pflegeintervention in Notlage durch unsere Mitarbeitenden • Service-Ruf-Dienstleistungen (gelber Knopf) für die Organisation von Fahrdienst, Mahlzeiten-Dienst, Gartenpflege, etc. während den Bürozeiten • Erweiterte Einsatzmöglichkeiten unseres Rufsystems, wie z.B. Sturzsender, Klingelmatte oder Rauchsensor jederzeit möglich

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
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Gemeindepolizei Horgen

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Gemeindepolizei Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Gemeindepolizei Horgen

Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 Rettungsdienst: 144 Aktuelle Meldungen sowie Informationen der kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich finden Sie unter: Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich . Weitere Informationen zu Kriminalitätsgeschehen und die Verkehrsunfälle im ganzen Kantonsgebiet finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Zürich: Zahlen und Fakten . Gehört zum Bereich Gesellschaft Allgemeine Aufgaben der Gemeindepolizei, im Rahmen des generellen Auftrags des Gemeinderats, insbesondere: • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Beseitigung von Störungen • Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verzeigung strafbarer Handlungen • Verwaltungspolizei • Erledigung polizeilicher Aufträge der Gemeindebehörden und interner Amtsstellen • Erledigung von auswärtigen Rechtshilfegesuchen • Führung des Fundbüros • Ahndung von Polizeiübertretungen • Ordnungsbussenverarbeitung • Ausstellung von Waffenerwerbsbewilligungen • Taxiwesen • Verkehrspolizei • Überwachung und Kontrolle des fliessenden und ruhenden Strassenverkehrs • Kontrolle und Umsetzung der Nachtparkverordnung • Erteilung von Verkehrsunterricht an der Volksschule • Organisation und Leitung des Verkehrsdienstes bei öffentlichen Anlässen • Kriminalpolizei • Erledigung von Delikten im Übertretungsstrafrecht • Unterstützung der Kantonspolizei • Raumbelegung Dorfplatz/Piazza

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PolizeiFundbüroGemeindeverwaltung
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Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 Rettungsdienst: 144 Aktuelle Meldungen sowie Informationen der kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich finden Sie unter: Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich . Weitere Informationen zu Kriminalitätsgeschehen und die Verkehrsunfälle im ganzen Kantonsgebiet finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Zürich: Zahlen und Fakten . Gehört zum Bereich Gesellschaft Allgemeine Aufgaben der Gemeindepolizei, im Rahmen des generellen Auftrags des Gemeinderats, insbesondere: • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Beseitigung von Störungen • Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verzeigung strafbarer Handlungen • Verwaltungspolizei • Erledigung polizeilicher Aufträge der Gemeindebehörden und interner Amtsstellen • Erledigung von auswärtigen Rechtshilfegesuchen • Führung des Fundbüros • Ahndung von Polizeiübertretungen • Ordnungsbussenverarbeitung • Ausstellung von Waffenerwerbsbewilligungen • Taxiwesen • Verkehrspolizei • Überwachung und Kontrolle des fliessenden und ruhenden Strassenverkehrs • Kontrolle und Umsetzung der Nachtparkverordnung • Erteilung von Verkehrsunterricht an der Volksschule • Organisation und Leitung des Verkehrsdienstes bei öffentlichen Anlässen • Kriminalpolizei • Erledigung von Delikten im Übertretungsstrafrecht • Unterstützung der Kantonspolizei • Raumbelegung Dorfplatz/Piazza

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Beat Rütimann (Viehhändler)

5637 Beinwil (Freiamt)
Viehhandel in Beinwil (Freiamt)

Viehhandel Rütimann – Ihr zuverlässiger Partner für hochwertigen Viehhandel in Beinwil (Freiamt) Der Viehhandel Rütimann in Beinwil im Freiamt steht für Tradition, Qualität und Vertrauen in der Viehbranche. Seit vielen Jahren sind wir ein regional führender Anbieter für den An- und Verkauf von Rindern, Kälbern, und anderen Nutztieren. Unser Familienbetrieb legt großen Wert auf faire Konditionen, fachkundige Beratung und eine professionelle, tiergerechte Abwicklung. Qualität und Vertrauen im Fokus Der Viehhandel Rütimann zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und ein tiefes Verständnis der Bedürfnisse unserer landwirtschaftlichen Partner im Freiamt und den umliegenden Regionen aus. Von der Auswahl der Tiere über die Organisation des Transports bis zur Abwicklung aller Formalitäten – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Engagement. Dabei ist unser Hauptziel, unseren Kunden Vieh in bester Gesundheit und Qualität zur Verfügung zu stellen und somit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft zu schaffen. Unsere Leistungen im Viehhandel Unser Viehhandel umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden angepasst werden. Dazu gehören: • Ankauf und Verkauf von Vieh : Wir bieten Ihnen eine sorgfältige Auswahl an gesunden und leistungsstarken Tieren, die für verschiedene landwirtschaftliche Anforderungen geeignet sind. Unsere Auswahl richtet sich nach höchsten Standards, sodass Sie stets auf die Qualität und Herkunft der Tiere vertrauen können. • Transparente Beratung und Abwicklung : Bei jedem Handel legen wir größten Wert auf Offenheit und Ehrlichkeit. Unsere Experten nehmen sich Zeit, um Sie ausführlich zu beraten und Ihnen bei der Wahl der passenden Tiere für Ihren Betrieb zu helfen. • Zuverlässiger Transportservice : Damit Ihre Tiere stressfrei und sicher ankommen, bieten wir einen spezialisierten Tiertransport an. Dieser wird unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Richtlinien durchgeführt, um das Wohl der Tiere während des Transports zu gewährleisten. Regional verwurzelt, überregional bekannt Der Viehhandel Rütimann ist tief mit der Region Freiamt und dem Kanton Aargau verwurzelt, bedient jedoch Kunden aus der gesamten Schweiz. Unsere langjährigen Partnerschaften mit Bauern und landwirtschaftlichen Betrieben beruhen auf gegenseitigem Vertrauen und einem gemeinsamen Ziel: eine nachhaltige und erfolgreiche Landwirtschaft zu fördern. Durch unser fundiertes Wissen im Viehhandel sind wir auch für überregionale Kunden ein kompetenter Ansprechpartner. Warum Viehhandel Rütimann? • Langjährige Erfahrung im Viehhandel und persönliche Kundenbetreuung. • Höchste Qualitätsstandards bei Auswahl, Kauf und Verkauf von Nutztieren. • Tiergerechter Transport und flexible Lösungen für individuelle Anforderungen. • Faires Preis-Leistungs-Verhältnis und vertrauenswürdige Partnerschaften. Entscheiden Sie sich für Viehhandel Rütimann in Beinwil (Freiamt) und profitieren Sie von einem erfahrenen Partner, der Ihre Bedürfnisse als Landwirt versteht und unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung oder einen Termin – wir freuen uns auf Sie und Ihre Tiere!

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ViehhandelLandwirtschaftlicher BetriebLandwirtschaft
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Viehhandel in Beinwil (Freiamt)

Viehhandel Rütimann – Ihr zuverlässiger Partner für hochwertigen Viehhandel in Beinwil (Freiamt) Der Viehhandel Rütimann in Beinwil im Freiamt steht für Tradition, Qualität und Vertrauen in der Viehbranche. Seit vielen Jahren sind wir ein regional führender Anbieter für den An- und Verkauf von Rindern, Kälbern, und anderen Nutztieren. Unser Familienbetrieb legt großen Wert auf faire Konditionen, fachkundige Beratung und eine professionelle, tiergerechte Abwicklung. Qualität und Vertrauen im Fokus Der Viehhandel Rütimann zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und ein tiefes Verständnis der Bedürfnisse unserer landwirtschaftlichen Partner im Freiamt und den umliegenden Regionen aus. Von der Auswahl der Tiere über die Organisation des Transports bis zur Abwicklung aller Formalitäten – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Engagement. Dabei ist unser Hauptziel, unseren Kunden Vieh in bester Gesundheit und Qualität zur Verfügung zu stellen und somit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft zu schaffen. Unsere Leistungen im Viehhandel Unser Viehhandel umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden angepasst werden. Dazu gehören: • Ankauf und Verkauf von Vieh : Wir bieten Ihnen eine sorgfältige Auswahl an gesunden und leistungsstarken Tieren, die für verschiedene landwirtschaftliche Anforderungen geeignet sind. Unsere Auswahl richtet sich nach höchsten Standards, sodass Sie stets auf die Qualität und Herkunft der Tiere vertrauen können. • Transparente Beratung und Abwicklung : Bei jedem Handel legen wir größten Wert auf Offenheit und Ehrlichkeit. Unsere Experten nehmen sich Zeit, um Sie ausführlich zu beraten und Ihnen bei der Wahl der passenden Tiere für Ihren Betrieb zu helfen. • Zuverlässiger Transportservice : Damit Ihre Tiere stressfrei und sicher ankommen, bieten wir einen spezialisierten Tiertransport an. Dieser wird unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Richtlinien durchgeführt, um das Wohl der Tiere während des Transports zu gewährleisten. Regional verwurzelt, überregional bekannt Der Viehhandel Rütimann ist tief mit der Region Freiamt und dem Kanton Aargau verwurzelt, bedient jedoch Kunden aus der gesamten Schweiz. Unsere langjährigen Partnerschaften mit Bauern und landwirtschaftlichen Betrieben beruhen auf gegenseitigem Vertrauen und einem gemeinsamen Ziel: eine nachhaltige und erfolgreiche Landwirtschaft zu fördern. Durch unser fundiertes Wissen im Viehhandel sind wir auch für überregionale Kunden ein kompetenter Ansprechpartner. Warum Viehhandel Rütimann? • Langjährige Erfahrung im Viehhandel und persönliche Kundenbetreuung. • Höchste Qualitätsstandards bei Auswahl, Kauf und Verkauf von Nutztieren. • Tiergerechter Transport und flexible Lösungen für individuelle Anforderungen. • Faires Preis-Leistungs-Verhältnis und vertrauenswürdige Partnerschaften. Entscheiden Sie sich für Viehhandel Rütimann in Beinwil (Freiamt) und profitieren Sie von einem erfahrenen Partner, der Ihre Bedürfnisse als Landwirt versteht und unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung oder einen Termin – wir freuen uns auf Sie und Ihre Tiere!

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Schuler Philipp

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Schuler Philipp

Unterschönenbuch 17, 6440 Brunnen
Über uns

e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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AutofahrschuleFahrschuleVerkehrsschule
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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt
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Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

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KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
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Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

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Spitex am Rhein

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Obergass 1, 8193 Eglisau
Spitex am Rhein

Der Verein Spitex am Rhein ist eine gemeinnützige Organisation. Die Politischen Gemeinden Eglisau, Wil, Hüntwangen und Wasterkingen haben dem Verein Spitex am Rhein einen Leistungsauftrag erteilt. Dadurch erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner Zugang zum Standardangebot für Hilfe und Pflege zu Hause. Unsere Kernkompetenzen sind professionelle Pflege und Behandlung auf ärztliche Anordnung, Hilfe im Haushalt, Betreuung und Anleitung der Kundinnen und Kunden unter Einbezug ihrer persönlichen Ressourcen. Wir bieten ergänzende Dienstleistungen an, wenn das Standardangebot nicht ausreicht. Wenn es die Situation erfordert, vermitteln wir auf Wunsch Adressen für erweiterte Hilfestellungen. Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel so ein, dass wir bestmögliche Resultate erzielen. Grundangebot für Pflege und Hauswirtschaft Leistungen • Abklärung und Beratung • Behandlung • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Hauswirtschaft SpitexKomfort – das umfassende Angebot für professionelle Hilfe bei Ihnen zuhause SpitexKomfort bedeutet... • Kompetente Betreuung • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten • Mahlzeitendienst • Rufsystem mit Intervention für zuhause SpitexKomfort Rufsystem – Sicherheit rund um die Uhr, auch bei Ihnen zuhause Unser Angebot • Anschluss an unsere Notrufzentrale während 24 Std (roter Knopf) • Hilfe- und Pflegeintervention in Notlage durch unsere Mitarbeitenden • Service-Ruf-Dienstleistungen (gelber Knopf) für die Organisation von Fahrdienst, Mahlzeiten-Dienst, Gartenpflege, etc. während den Bürozeiten • Erweiterte Einsatzmöglichkeiten unseres Rufsystems, wie z.B. Sturzsender, Klingelmatte oder Rauchsensor jederzeit möglich

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SpitexGemeindeverwaltung
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Der Verein Spitex am Rhein ist eine gemeinnützige Organisation. Die Politischen Gemeinden Eglisau, Wil, Hüntwangen und Wasterkingen haben dem Verein Spitex am Rhein einen Leistungsauftrag erteilt. Dadurch erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner Zugang zum Standardangebot für Hilfe und Pflege zu Hause. Unsere Kernkompetenzen sind professionelle Pflege und Behandlung auf ärztliche Anordnung, Hilfe im Haushalt, Betreuung und Anleitung der Kundinnen und Kunden unter Einbezug ihrer persönlichen Ressourcen. Wir bieten ergänzende Dienstleistungen an, wenn das Standardangebot nicht ausreicht. Wenn es die Situation erfordert, vermitteln wir auf Wunsch Adressen für erweiterte Hilfestellungen. Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel so ein, dass wir bestmögliche Resultate erzielen. Grundangebot für Pflege und Hauswirtschaft Leistungen • Abklärung und Beratung • Behandlung • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Hauswirtschaft SpitexKomfort – das umfassende Angebot für professionelle Hilfe bei Ihnen zuhause SpitexKomfort bedeutet... • Kompetente Betreuung • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten • Mahlzeitendienst • Rufsystem mit Intervention für zuhause SpitexKomfort Rufsystem – Sicherheit rund um die Uhr, auch bei Ihnen zuhause Unser Angebot • Anschluss an unsere Notrufzentrale während 24 Std (roter Knopf) • Hilfe- und Pflegeintervention in Notlage durch unsere Mitarbeitenden • Service-Ruf-Dienstleistungen (gelber Knopf) für die Organisation von Fahrdienst, Mahlzeiten-Dienst, Gartenpflege, etc. während den Bürozeiten • Erweiterte Einsatzmöglichkeiten unseres Rufsystems, wie z.B. Sturzsender, Klingelmatte oder Rauchsensor jederzeit möglich

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
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Gemeindepolizei Horgen

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Gemeindepolizei Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Gemeindepolizei Horgen

Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 Rettungsdienst: 144 Aktuelle Meldungen sowie Informationen der kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich finden Sie unter: Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich . Weitere Informationen zu Kriminalitätsgeschehen und die Verkehrsunfälle im ganzen Kantonsgebiet finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Zürich: Zahlen und Fakten . Gehört zum Bereich Gesellschaft Allgemeine Aufgaben der Gemeindepolizei, im Rahmen des generellen Auftrags des Gemeinderats, insbesondere: • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Beseitigung von Störungen • Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verzeigung strafbarer Handlungen • Verwaltungspolizei • Erledigung polizeilicher Aufträge der Gemeindebehörden und interner Amtsstellen • Erledigung von auswärtigen Rechtshilfegesuchen • Führung des Fundbüros • Ahndung von Polizeiübertretungen • Ordnungsbussenverarbeitung • Ausstellung von Waffenerwerbsbewilligungen • Taxiwesen • Verkehrspolizei • Überwachung und Kontrolle des fliessenden und ruhenden Strassenverkehrs • Kontrolle und Umsetzung der Nachtparkverordnung • Erteilung von Verkehrsunterricht an der Volksschule • Organisation und Leitung des Verkehrsdienstes bei öffentlichen Anlässen • Kriminalpolizei • Erledigung von Delikten im Übertretungsstrafrecht • Unterstützung der Kantonspolizei • Raumbelegung Dorfplatz/Piazza

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PolizeiFundbüroGemeindeverwaltung
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