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Ärzte in Zug

: 280 Einträge
 Geschlossen – Öffnet heute um 07:45
N|Dent Zahnarztpraxis

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

N|Dent Zahnarztpraxis

Lagerstrasse 14, 3360 Herzogenbuchsee

Unser Team bemüht sich, Sie als ganzen Menschen wahrzunehmen. Wir sind bestrebt, uns stetig breit weiterzubilden, damit wir Ihnen eine hochqualitative und individuelle Zahnbehandlung bieten können. Angst ist oft ein Grund, erst im Notfall zum Zahnarzt zu gehen. Diese Angst zu reduzieren ist eine unserer Stärken im Praxis-Team. Wir benützen nach Absprache Lachgas, Dormicum, Hypnose oder führen die Behandlung auch in Vollnarkose durch. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder via unser Kontaktformular für ein unverbindliches Gespräch Die Praxis N|Dent ist sehr modern eingerichtet. Wir verfügen über digitales Röntgen mit Diagnostikunterstützung durch künstliche Intelligenz, ein Operationsmikroskop, vier verschiedene Laser, CEREC und arbeiten weitgehend computergestützt. Wir erhalten Überweisungen für schwierige Wurzelbehandlung, für Kinderbehandlungen oder für Seltene Erkrankungen (insbesondere "Schmetterlingskinder"). Komplexe chirurgische Behandlungen führt unsere Fachzahnärztin für Oralchirurgie schonend durch. Unsere Praxis liegt sehr zentral, im Postgebäude am Bahnhofplatz in Herzogenbuchsee . Sie erreichen uns bequem, sowohl mit dem öffentlichen Verkehr (Zug und Bus) als auch mit dem Auto; blaue Zone und Bahnhofparkplätze (gebührenpflichtig) direkt vor der Tür. Eingang beim Postomat in der Bitziusstrasse, wir befinden uns im ersten Stock, leicht zugänglich mit dem Lift. Unser Behandlungskonzept ist ein Erfolg! Seit 2001 arbeitet unser Praxis-Team nach einem strukturierten Behandlungskonzept nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir heissen neue Patienten willkommen! Neu Unsere Praxis ist von der Dachorganisation SSO als Weiterbildungspraxis für allgemeine Zahnmedizin anerkannt. Wir führen strukturierte Weiterbildungen für AssistentzahnärztInnen aus. Wir sind ausserdem Lehrpraxis für die Studierenden der ZMK Bern. Neu Vier verschiedene LASER Systeme werden in unserer Praxis eingesetzt: der CO2-Laser für die schonende Chirurgie ohne Blutung , der Er:YAG-Laser für's Bohren ohne Bohrer nur mit Licht , der Diodenlaser für die schonende Parodontalbehandlung, und ein Laser zur erweiterten Kariesdiagnostik. Neu Die AI Software N ostic unterstützt uns bei der Kariesdiagnostik. Neu Optische Zahnabdrücke nur mit einem Scanner, ohne lästige Abdruckmasse im Mund (perfekt geeignet für Personen mit erhöhtem Würgereiz) Ein Operationsmikroskop unterstützt uns bei schonender und präziser Behandlung, insbesondere bei Wurzelbehandlungen. CEREC Schöne Zähne durch keramische Zahnrestaurationen mit modernster CAD/CAM Technologie. Alles in einer Sitzung. Schleimhautuntersuchung Untersuchung der Mundhöhlenschleimhaut zur Früherkennung und Prävention von bösartigen Veränderungen. Unsere Öffnungszeiten Abends und über den Mittag, zwei Tage in der Woche! Um Ihnen den Zahnarztbesuch auch neben den Arbeitszeiten zu ermöglichen, haben wir am Montag und Dienstag u von 07.45 bis 20.00 durchgehend geöffnet. Selbstverständlich behandeln wir Sie auch über Mittag und am Abend zum normalen Tarif.

PremiumPremium Eintrag
ZahnarztDentalhygieneImplantologieOralchirurgieParodontologieRekonstruktive ZahnmedizinKinderzahnmedizin
Lagerstrasse 14, 3360 Herzogenbuchsee
ZahnarztDentalhygieneImplantologieOralchirurgieParodontologieRekonstruktive ZahnmedizinKinderzahnmedizin

Unser Team bemüht sich, Sie als ganzen Menschen wahrzunehmen. Wir sind bestrebt, uns stetig breit weiterzubilden, damit wir Ihnen eine hochqualitative und individuelle Zahnbehandlung bieten können. Angst ist oft ein Grund, erst im Notfall zum Zahnarzt zu gehen. Diese Angst zu reduzieren ist eine unserer Stärken im Praxis-Team. Wir benützen nach Absprache Lachgas, Dormicum, Hypnose oder führen die Behandlung auch in Vollnarkose durch. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder via unser Kontaktformular für ein unverbindliches Gespräch Die Praxis N|Dent ist sehr modern eingerichtet. Wir verfügen über digitales Röntgen mit Diagnostikunterstützung durch künstliche Intelligenz, ein Operationsmikroskop, vier verschiedene Laser, CEREC und arbeiten weitgehend computergestützt. Wir erhalten Überweisungen für schwierige Wurzelbehandlung, für Kinderbehandlungen oder für Seltene Erkrankungen (insbesondere "Schmetterlingskinder"). Komplexe chirurgische Behandlungen führt unsere Fachzahnärztin für Oralchirurgie schonend durch. Unsere Praxis liegt sehr zentral, im Postgebäude am Bahnhofplatz in Herzogenbuchsee . Sie erreichen uns bequem, sowohl mit dem öffentlichen Verkehr (Zug und Bus) als auch mit dem Auto; blaue Zone und Bahnhofparkplätze (gebührenpflichtig) direkt vor der Tür. Eingang beim Postomat in der Bitziusstrasse, wir befinden uns im ersten Stock, leicht zugänglich mit dem Lift. Unser Behandlungskonzept ist ein Erfolg! Seit 2001 arbeitet unser Praxis-Team nach einem strukturierten Behandlungskonzept nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir heissen neue Patienten willkommen! Neu Unsere Praxis ist von der Dachorganisation SSO als Weiterbildungspraxis für allgemeine Zahnmedizin anerkannt. Wir führen strukturierte Weiterbildungen für AssistentzahnärztInnen aus. Wir sind ausserdem Lehrpraxis für die Studierenden der ZMK Bern. Neu Vier verschiedene LASER Systeme werden in unserer Praxis eingesetzt: der CO2-Laser für die schonende Chirurgie ohne Blutung , der Er:YAG-Laser für's Bohren ohne Bohrer nur mit Licht , der Diodenlaser für die schonende Parodontalbehandlung, und ein Laser zur erweiterten Kariesdiagnostik. Neu Die AI Software N ostic unterstützt uns bei der Kariesdiagnostik. Neu Optische Zahnabdrücke nur mit einem Scanner, ohne lästige Abdruckmasse im Mund (perfekt geeignet für Personen mit erhöhtem Würgereiz) Ein Operationsmikroskop unterstützt uns bei schonender und präziser Behandlung, insbesondere bei Wurzelbehandlungen. CEREC Schöne Zähne durch keramische Zahnrestaurationen mit modernster CAD/CAM Technologie. Alles in einer Sitzung. Schleimhautuntersuchung Untersuchung der Mundhöhlenschleimhaut zur Früherkennung und Prävention von bösartigen Veränderungen. Unsere Öffnungszeiten Abends und über den Mittag, zwei Tage in der Woche! Um Ihnen den Zahnarztbesuch auch neben den Arbeitszeiten zu ermöglichen, haben wir am Montag und Dienstag u von 07.45 bis 20.00 durchgehend geöffnet. Selbstverständlich behandeln wir Sie auch über Mittag und am Abend zum normalen Tarif.

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet heute um 07:45
 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
Harry Frey Zahnärztecenter

Harry Frey Zahnärztecenter

Löwenstrasse 2, 6004 Luzern
High Tech Laser Dentistry

Der eidgenössisch diplomierte Zahnarzt Harry Frey bietet in seiner Luzerner Praxis hochmoderne Cerec Porzellan-Füllungen an, arbeitet mit preiswerten modernen Hightech-Implantanten und setzt moderne Laserzahntechnologie ein, um Zahnfleischentzündungen und Knochenschwund zu entfernen. Schweizer Qualität und Professionalität wird in der Praxis gross geschrieben, und dies zu einem fairen Preis. Vereinbaren Sie heute Ihren Termin. Nach Studium der Zahnmedizin an der Universität ... Zahnarztpraxis Harry Frey in Luzern Zahngesundheit in Schweizer Qualität Der eidgenössisch diplomierte Zahnarzt Harry Frey bietet in seiner Luzerner Praxis hochmoderne Cerec Porzellan-Füllungen an, arbeitet mit preiswerten modernen Hightech-Implantanten und setzt moderne Laserzahntechnologie ein, um Zahnfleischentzündungen und Knochenschwund zu entfernen. Schweizer Qualität und Professionalität wird in der Praxis gross geschrieben, und dies zu einem fairen Preis. Vereinbaren Sie heute Ihren Termin . Ihr Zahnarzt stellt sich vor: Nach Studium der Zahnmedizin an der Universität Basel war der Zahnarzt Harry Frey seit über zwanzig Jahren in seiner Privatpraxis in der Luzerner Altstadt selbstständig schaffend. Im Februar 2013 ist er in die neue Praxis mit wunderschöner Sicht auf den Pilatus sowie einem traumhaften Seepanorama an der Löwenstrasse 2 gezogen.

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ZahnarztImplantologieLaserbehandlung medizinischeParodontologieOralchirurgie
Löwenstrasse 2, 6004 Luzern
ZahnarztImplantologieLaserbehandlung medizinischeParodontologieOralchirurgie
High Tech Laser Dentistry

Der eidgenössisch diplomierte Zahnarzt Harry Frey bietet in seiner Luzerner Praxis hochmoderne Cerec Porzellan-Füllungen an, arbeitet mit preiswerten modernen Hightech-Implantanten und setzt moderne Laserzahntechnologie ein, um Zahnfleischentzündungen und Knochenschwund zu entfernen. Schweizer Qualität und Professionalität wird in der Praxis gross geschrieben, und dies zu einem fairen Preis. Vereinbaren Sie heute Ihren Termin. Nach Studium der Zahnmedizin an der Universität ... Zahnarztpraxis Harry Frey in Luzern Zahngesundheit in Schweizer Qualität Der eidgenössisch diplomierte Zahnarzt Harry Frey bietet in seiner Luzerner Praxis hochmoderne Cerec Porzellan-Füllungen an, arbeitet mit preiswerten modernen Hightech-Implantanten und setzt moderne Laserzahntechnologie ein, um Zahnfleischentzündungen und Knochenschwund zu entfernen. Schweizer Qualität und Professionalität wird in der Praxis gross geschrieben, und dies zu einem fairen Preis. Vereinbaren Sie heute Ihren Termin . Ihr Zahnarzt stellt sich vor: Nach Studium der Zahnmedizin an der Universität Basel war der Zahnarzt Harry Frey seit über zwanzig Jahren in seiner Privatpraxis in der Luzerner Altstadt selbstständig schaffend. Im Februar 2013 ist er in die neue Praxis mit wunderschöner Sicht auf den Pilatus sowie einem traumhaften Seepanorama an der Löwenstrasse 2 gezogen.

 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
 Geschlossen – Öffnet heute um 07:30
Praxis am Pilatusplatz

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Praxis am Pilatusplatz

Pilatusstrasse 39, 6003 Luzern

Im Herzen von Luzern bietet Ihnen unsere Gemeinschaftspraxis das vollumfängliche Spektrum der modernen Zahnmedizin. Bei uns sind Sie rundum gut aufgehoben, denn wir bieten Ihnen nebst einem motivierten Team noch viel mehr... ... breites Angebot: Allgemeine Zahnmedizin, Abdruck ohne Silikon, All on 4, Ästhetik, Angstpatienten, Bleaching, Brücken, Dentalhygiene, Füllungen, Implantate, Invisalign, Keramikfüllung, Krone, Laser-Therapie, Notfalldienst, Paradontitis, Prophylaxe, Prothesen, Schienen gegen Zähneknirschen, Schnarchschiene, Wurzelbehandlung, ... ... innovative Lösungen: Die Zahnmedizin hat sich in den letzten 15 Jahren rasant weiter entwickelt. Sie als Patient profitieren davon, dass in der Praxis am Pilatusplatz jeder Zahnarzt jene Fachgebiete betreut, in denen er sich kontinuierlich und spezifisch weiterbildet. ... individueller Ansprechpartner : Sie als Patient haben immer einen persönlichen Ansprechpartner. Um ein möglichst optimales Ergebnis zu erreichen, betreuen wir Sie aber als Team. ... moderne Dentalhygiene : Auch unsere sympathischen Dentalhygienikerinnen und Prophylaxeassistentinnen besuchen kontinuierlich Schulungen. Dadurch können sie Sie dabei unterstützen, Ihre Mundgesundheit stetig hoch zu halten. ... Zahntechniker im Haus : Auf unser praxis-integriertes Labor 'Dental Art' sind wir besonders stolz. Die Zahntechniker sind so bereits bei der Besprechung dabei, wodurch wir noch präziser auf Ihre Wünsche eingehen können. Zudem spart es für Sie Zeit, da kleinere Arbeiten noch am selben Tag eingesetzt werden können. ... zentrale Lage : 7 Gehminuten vom Bahnhof Luzern. 3 Gehminuten von den Parkhäusern Kesselturm, Kantonalbank, Hirzenmatt. Bushaltestellen: Pilatusplatz (Linien 1, 2, 9, 10, 11, 18, 20)

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DentalhygieneImplantologie
Pilatusstrasse 39, 6003 Luzern
DentalhygieneImplantologie

Im Herzen von Luzern bietet Ihnen unsere Gemeinschaftspraxis das vollumfängliche Spektrum der modernen Zahnmedizin. Bei uns sind Sie rundum gut aufgehoben, denn wir bieten Ihnen nebst einem motivierten Team noch viel mehr... ... breites Angebot: Allgemeine Zahnmedizin, Abdruck ohne Silikon, All on 4, Ästhetik, Angstpatienten, Bleaching, Brücken, Dentalhygiene, Füllungen, Implantate, Invisalign, Keramikfüllung, Krone, Laser-Therapie, Notfalldienst, Paradontitis, Prophylaxe, Prothesen, Schienen gegen Zähneknirschen, Schnarchschiene, Wurzelbehandlung, ... ... innovative Lösungen: Die Zahnmedizin hat sich in den letzten 15 Jahren rasant weiter entwickelt. Sie als Patient profitieren davon, dass in der Praxis am Pilatusplatz jeder Zahnarzt jene Fachgebiete betreut, in denen er sich kontinuierlich und spezifisch weiterbildet. ... individueller Ansprechpartner : Sie als Patient haben immer einen persönlichen Ansprechpartner. Um ein möglichst optimales Ergebnis zu erreichen, betreuen wir Sie aber als Team. ... moderne Dentalhygiene : Auch unsere sympathischen Dentalhygienikerinnen und Prophylaxeassistentinnen besuchen kontinuierlich Schulungen. Dadurch können sie Sie dabei unterstützen, Ihre Mundgesundheit stetig hoch zu halten. ... Zahntechniker im Haus : Auf unser praxis-integriertes Labor 'Dental Art' sind wir besonders stolz. Die Zahntechniker sind so bereits bei der Besprechung dabei, wodurch wir noch präziser auf Ihre Wünsche eingehen können. Zudem spart es für Sie Zeit, da kleinere Arbeiten noch am selben Tag eingesetzt werden können. ... zentrale Lage : 7 Gehminuten vom Bahnhof Luzern. 3 Gehminuten von den Parkhäusern Kesselturm, Kantonalbank, Hirzenmatt. Bushaltestellen: Pilatusplatz (Linien 1, 2, 9, 10, 11, 18, 20)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet heute um 07:30
 Geschlossen – Öffnet heute um 07:00
B&L Schlauri AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

B&L Schlauri AG

Hauptstrasse 190, 8272 Ermatingen
Laden- und Innenausbau

Seit 1974 planen und produzieren wir einzigartige Schreinerarbeiten im öffentlichen und privaten Bereich in unserer Manufaktur im Thurgau. Schnelle Reaktionszeit und termingerechte Montage unterstreichen unsere hohe Schweizer Qualität. • Individuelle Schreinerarbeiten Einzigartiges Design und solides Handwerk sind unsere Stärken, von der Entwurfskizze bis zur Montage. In Form, Farbe und Material sind uns keine Grenzen gesetzt. Durch persönliche Beratung, ausgefeilter Lösungsfindung und perfekter Qualität differenzieren wir uns von den Massenprodukten. Wir schaffen wertvolle Objekte nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. • Öffentliche Bauten Bei öffentlichen Bauten wie Laden- Coiffeur- und Gastroeinrichtungen steht neben der Erlebniswelt die Funktionalität und Langlebigkeit im Vordergrund. Durch unsere Sorgfalt bei der Materialwahl entstehen praxisgerechte Einbauten. Mit unserer Marke "Mise en Place" entwickeln und realisieren wir innovative Designkonzepte für Gastronomie und Hotellerie. Weitere Infos unter: www.mise-en-place.ch • Gesundheitszentrum Wir setzten Ihren Designentwurf fachgerecht mit hoher Funktionalität um. Wir verfügen über eine breite Auswahl an praktischen Lösungen für medizinische Anwendungsbereiche.

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SchreinereiLadenbauInnenausbauBadezimmerrenovationCoiffeureinrichtungenKüchenbau und KüchenausstellungenMöbelwerkstatt
Hauptstrasse 190, 8272 Ermatingen
SchreinereiLadenbauInnenausbauBadezimmerrenovationCoiffeureinrichtungenKüchenbau und KüchenausstellungenMöbelwerkstatt
Laden- und Innenausbau

Seit 1974 planen und produzieren wir einzigartige Schreinerarbeiten im öffentlichen und privaten Bereich in unserer Manufaktur im Thurgau. Schnelle Reaktionszeit und termingerechte Montage unterstreichen unsere hohe Schweizer Qualität. • Individuelle Schreinerarbeiten Einzigartiges Design und solides Handwerk sind unsere Stärken, von der Entwurfskizze bis zur Montage. In Form, Farbe und Material sind uns keine Grenzen gesetzt. Durch persönliche Beratung, ausgefeilter Lösungsfindung und perfekter Qualität differenzieren wir uns von den Massenprodukten. Wir schaffen wertvolle Objekte nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. • Öffentliche Bauten Bei öffentlichen Bauten wie Laden- Coiffeur- und Gastroeinrichtungen steht neben der Erlebniswelt die Funktionalität und Langlebigkeit im Vordergrund. Durch unsere Sorgfalt bei der Materialwahl entstehen praxisgerechte Einbauten. Mit unserer Marke "Mise en Place" entwickeln und realisieren wir innovative Designkonzepte für Gastronomie und Hotellerie. Weitere Infos unter: www.mise-en-place.ch • Gesundheitszentrum Wir setzten Ihren Designentwurf fachgerecht mit hoher Funktionalität um. Wir verfügen über eine breite Auswahl an praktischen Lösungen für medizinische Anwendungsbereiche.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet heute um 07:00
 Durchgehend geöffnet
Bestattungen Baumann AG

Bewertung 3.6 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Bestattungen Baumann AG

Sägestrasse 50, 5600 Lenzburg
Wir sind an Ihrer Seite, wann immer Sie uns brauchen 24 h / 365 Tage

Kompetent und zuverlässig. Tag und Nacht Beratung und Bedienung. Aargauer Gemeinden, Aarau und Region, Bestattungsinstitut Schweiz, Bestattungsinstitut Aargau, Bestattungsinstitut Aarau, Schweizerischer Bestatterverein, Bestatter mit Eidg. Fachausweis, Bestattung, Bestattungen, Bestattungsinstitut, Bestattungsdienst, Friedhof, Friedhofsverwaltung, Grabstein, Grab, Einzelgrab, Familiengrab, Grab für Winzlinge, Grab für Baby, Friedhofsdienst, Leichenbestatter, Verstorbenen, Verstorbene, Tote, Tod, Todesfall, Leichen, Bestatter, Fahrdienst, Sarg, Särge, Urne, Urnen, Tierurnen, Tierurne, Leichensack, Leichenhülle, Sterben, Sterbefall, Sterbehemd, Sterbekleider, Totenhemd, Kreuz, Grabkreuz, Sargkreuz, Blumen, Blumenschmuck, Bluemenarrachement, Trauerflor, Floristik, Abdankung, Friedhof, Friedhöfe, Beisetzung, Erdbestattung, Auslandüberführung, Rückführung, Urnenbestattung, Flussbestattung, Waldfriedhof, Waldbestattung, Naturbestattung, Gletscherbestattung, Seebestattung, Unfall, Unfälle, Suizid, Selbstmord, Diamant, Edelstein, Aus Asche ein Diamant, Aarau, Aargau, Buchs, Suhr, Aarau Rohr, Küttigen, Biberstein, Auenstein, Erlinsbach, Erlinsbach AG, Erlinsbach SO, Unterentfelden, Oberentfelden, Kulm, Muhen, Gränichen, Teufenthal, Unterkulm, Oberkulm, Zofingen, Reinach, Menziken, Burg, Rupperswil, Hunzenschwil, Lenzburg, Niederlenz, Wildegg, Möriken, Brugg, Baden, Turgi, Wettingen, Neuenhof, Spreitenbach, Mellingen, Mägenwil, Wohlen, Oftringen, Aarburg, Burg, Beromünster, Frick, Rheinfelden, Bad Zurzach, Laufenburg, Schöftland, Altersheim, Alterszentrum, Pension, Alterswohnung, Residenz, Pflegeheim, Pflegezentrum, Spitäler, Klinik, Psychiatrie, Psychiatrische Klinik, Polizei, Kantonspolizei, Kapo, Stadtpolizei, Care Team, Arzt, Amtsarzt, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Aargau, Rechtsmedizin, Gerichtsmedizin, IRM Bern, IRM Zürich, IRM Aarau, Kantonsspital Aarau, KSA, KSO, Kantonsspital Olten, Universitätsspital Zürich, Spital Luzern, Spital Zug, Spital Aarau, Spital Bern, Spital Zürich, Hirslanden, Hirslandenklinik Aarau, Hirslandenklinik Zürich, Spital Rheinfelden, Aare Bestattungen, Aar Bestattungen, Spital Solothurn, Agenzia Funebre, Onoranze Funebre, Onoranze Funebri, Salme, Trasporto Salme, nazionale, internazionale, Trasporto salme internazionale, Funerale, Trasporto salme, Aargau, Solothurn, Zürich, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Zug, Schwyz, Tessin, Neuenburg, Jura, Baselland, Baselstadt, Basel, Fribourg, Waadt, Wallis, Genf, Lausanne, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Bern, Apenzell, Glarus, Graubünden, Unfall, Funerale, Funeral, κηδεία, Μοιραίες, κηδεία, сахрана, предузимач, funérailles, Cimetière, varrezë, usluge, இறுதி, Cimitero, Alterszentrum Zürich, Alterszentrum Herosé, Alterszentrum Golatti, Residenz Cartau, Altersheim Walhersburg, Alterszentrum Chestenberg, Alterszentrum Zopf, Alterszentrum Lindenfeld, Alterszentrum Steinfeld, Alterszentrum Suhrhard, Alterszentrum Falkenstein, Alterszentrum Obere Mühle, Alterszentrum Rupperswil, Alterszentrum Muhen, Alterszentrum Kulm, Alterszentrum Kölliken, Spital Menziken, Asana Spital, Asana, Asana Group, Pflegezentrum Barmelweid, Klinik Barmelweid, Pathologie, Pathologisches Institut, Gemeinden, Kantone, Kantonale, Bestattung Zürich, Flughafen Zürich, Flughafen Kloten, Auslandüberführung, Inlandüberführung, Bestattung Zug, Bestattung Luzern, Bestattung Bern, Bestattung Solothurn, Bestattung Aargau, Flughafen Genf, Airport, Aereoporto, Aeroporto Zurigo, Trasferire salma, Trasporto salme, Trasporto salma, Rimpatrio salma, morto, camera mortuaria, camera ardente, defunto, defunta, decesso, Gemeinde, Gemeinden, Stadt, Städte, Dorf, Dörfer, Leichenpass, CIEC, Gemeindekanzlei, Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Regionales Zivilstandsamt, Ärztliche Todesschein, Ärztliche Todesbescheinigung, Geburtsschein, Todesbescheinigung, Aufbahrung, Aufbahrungsraum, Aufbahrungsräume, Gemeinde Suhr, https://www.google.ch/maps/@47.3907064,8.0609561,3a,75y,199.42h,77.83t/data=!3m7!1e1!3m5!1s9oIRs9ZE03YAAAQp4j_PvQ!2e0!3e2!7i13312!8i6656!6m1!1e1

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BestattungenBestattungsinstitut
Sägestrasse 50, 5600 Lenzburg
BestattungenBestattungsinstitut
Wir sind an Ihrer Seite, wann immer Sie uns brauchen 24 h / 365 Tage

Kompetent und zuverlässig. Tag und Nacht Beratung und Bedienung. Aargauer Gemeinden, Aarau und Region, Bestattungsinstitut Schweiz, Bestattungsinstitut Aargau, Bestattungsinstitut Aarau, Schweizerischer Bestatterverein, Bestatter mit Eidg. Fachausweis, Bestattung, Bestattungen, Bestattungsinstitut, Bestattungsdienst, Friedhof, Friedhofsverwaltung, Grabstein, Grab, Einzelgrab, Familiengrab, Grab für Winzlinge, Grab für Baby, Friedhofsdienst, Leichenbestatter, Verstorbenen, Verstorbene, Tote, Tod, Todesfall, Leichen, Bestatter, Fahrdienst, Sarg, Särge, Urne, Urnen, Tierurnen, Tierurne, Leichensack, Leichenhülle, Sterben, Sterbefall, Sterbehemd, Sterbekleider, Totenhemd, Kreuz, Grabkreuz, Sargkreuz, Blumen, Blumenschmuck, Bluemenarrachement, Trauerflor, Floristik, Abdankung, Friedhof, Friedhöfe, Beisetzung, Erdbestattung, Auslandüberführung, Rückführung, Urnenbestattung, Flussbestattung, Waldfriedhof, Waldbestattung, Naturbestattung, Gletscherbestattung, Seebestattung, Unfall, Unfälle, Suizid, Selbstmord, Diamant, Edelstein, Aus Asche ein Diamant, Aarau, Aargau, Buchs, Suhr, Aarau Rohr, Küttigen, Biberstein, Auenstein, Erlinsbach, Erlinsbach AG, Erlinsbach SO, Unterentfelden, Oberentfelden, Kulm, Muhen, Gränichen, Teufenthal, Unterkulm, Oberkulm, Zofingen, Reinach, Menziken, Burg, Rupperswil, Hunzenschwil, Lenzburg, Niederlenz, Wildegg, Möriken, Brugg, Baden, Turgi, Wettingen, Neuenhof, Spreitenbach, Mellingen, Mägenwil, Wohlen, Oftringen, Aarburg, Burg, Beromünster, Frick, Rheinfelden, Bad Zurzach, Laufenburg, Schöftland, Altersheim, Alterszentrum, Pension, Alterswohnung, Residenz, Pflegeheim, Pflegezentrum, Spitäler, Klinik, Psychiatrie, Psychiatrische Klinik, Polizei, Kantonspolizei, Kapo, Stadtpolizei, Care Team, Arzt, Amtsarzt, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Aargau, Rechtsmedizin, Gerichtsmedizin, IRM Bern, IRM Zürich, IRM Aarau, Kantonsspital Aarau, KSA, KSO, Kantonsspital Olten, Universitätsspital Zürich, Spital Luzern, Spital Zug, Spital Aarau, Spital Bern, Spital Zürich, Hirslanden, Hirslandenklinik Aarau, Hirslandenklinik Zürich, Spital Rheinfelden, Aare Bestattungen, Aar Bestattungen, Spital Solothurn, Agenzia Funebre, Onoranze Funebre, Onoranze Funebri, Salme, Trasporto Salme, nazionale, internazionale, Trasporto salme internazionale, Funerale, Trasporto salme, Aargau, Solothurn, Zürich, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Zug, Schwyz, Tessin, Neuenburg, Jura, Baselland, Baselstadt, Basel, Fribourg, Waadt, Wallis, Genf, Lausanne, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Bern, Apenzell, Glarus, Graubünden, Unfall, Funerale, Funeral, κηδεία, Μοιραίες, κηδεία, сахрана, предузимач, funérailles, Cimetière, varrezë, usluge, இறுதி, Cimitero, Alterszentrum Zürich, Alterszentrum Herosé, Alterszentrum Golatti, Residenz Cartau, Altersheim Walhersburg, Alterszentrum Chestenberg, Alterszentrum Zopf, Alterszentrum Lindenfeld, Alterszentrum Steinfeld, Alterszentrum Suhrhard, Alterszentrum Falkenstein, Alterszentrum Obere Mühle, Alterszentrum Rupperswil, Alterszentrum Muhen, Alterszentrum Kulm, Alterszentrum Kölliken, Spital Menziken, Asana Spital, Asana, Asana Group, Pflegezentrum Barmelweid, Klinik Barmelweid, Pathologie, Pathologisches Institut, Gemeinden, Kantone, Kantonale, Bestattung Zürich, Flughafen Zürich, Flughafen Kloten, Auslandüberführung, Inlandüberführung, Bestattung Zug, Bestattung Luzern, Bestattung Bern, Bestattung Solothurn, Bestattung Aargau, Flughafen Genf, Airport, Aereoporto, Aeroporto Zurigo, Trasferire salma, Trasporto salme, Trasporto salma, Rimpatrio salma, morto, camera mortuaria, camera ardente, defunto, defunta, decesso, Gemeinde, Gemeinden, Stadt, Städte, Dorf, Dörfer, Leichenpass, CIEC, Gemeindekanzlei, Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Regionales Zivilstandsamt, Ärztliche Todesschein, Ärztliche Todesbescheinigung, Geburtsschein, Todesbescheinigung, Aufbahrung, Aufbahrungsraum, Aufbahrungsräume, Gemeinde Suhr, https://www.google.ch/maps/@47.3907064,8.0609561,3a,75y,199.42h,77.83t/data=!3m7!1e1!3m5!1s9oIRs9ZE03YAAAQp4j_PvQ!2e0!3e2!7i13312!8i6656!6m1!1e1

Bewertung 3.6 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

 Durchgehend geöffnet
 Geschlossen – Öffnet heute um 09:00
PHOENIX Institution

PHOENIX Institution

Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
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Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Praxis Impuls

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Praxis Impuls

Dorfplatz 4, 3114 Wichtrach
Herzlich willkommen bei der "Praxis Impuls" in Wichtrach

Wir bieten Akupunktur nach TCM an. Hans Hofmann bietet auch Akupunktur nach Traditioneller Chinesischer Medizin an. Alle Akupunkturbehandlungen können per Zusatzversicherung verrechnet werden. Somit können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Hier gelangen Sie direkt auf folgendes: Physiotherapie Einsatz der Physiotherapie • bei akuten und chronischen Beschwerden • zur Rehabilitation nach Unfällen • bei Funktionsstörungen (Gelenke, Muskeln, Bänder) • bei abnehmender Selbständigkeit von betagten Menschen Physiotherapie-Angebot: vielseitig und individuell • Rehabilitation nach Operationen • Manuelle Therapie (Gelenkmobilisation) • Sportphysiotherapie • Kraftaufbau, Ausdauer- und Koordinationstraining • Sturzprävention • Myofascial Release (Faszien lösen) • Triggerpunkttherapie • Nervenmobilisationen • Ergonomie am Arbeitsplatz und zu Hause • Craniosacral- Therapie (auch mit Zusatzversicherung/ EMR möglich) • Behandlungen von Neurologischen Erkrankungen • Selbsthilfetechniken bei chronischen Schmerzen • Anlegen von Kinesiologie Tape Bei bereits bestehender Krankheit ist eine vorangehende Abklärung und die Zusammenarbeit mit dem Arzt wichtig. Massage Die Massage ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Es handelt sich um eine manuelle Therapieform, bei der Haut, Bindegewebe und Muskulatur massiert werden. Die Wirkung der Dehnungs-, Zug- und Druckreize erstreckt sich von der behandelten Stelle aus auf den gesamten Organismus und schliesst auch die Psyche mit ein. Wir bieten Ihnen folgende Massagen an: Klassische Massage Durch gezielte Grifftechnik wird ein wohltuender Effekt auf die Haut und die Muskulatur ausgelöst. Verspannte Muskeln werden gelöst und gelockert. Die dadurch verbesserte Durchblutung fördert den Stoffwechsel. Myofascial Release Mit Myofascial Release werden die dreidimensionalen, unseren Körper durch webende Faszien Systeme gezielt und differenziert behandelt. Die Beweglichkeit und Verschiebbarkeit des Bindegewebes wird verbessert. Gelenke werden entlastet, blockierte Gelenke lösen sich. Stereotype Bewegungsmuster werden aufgelöst. Triggerpunkttherapie Der Triggerpunkt ist eine empfindliche Stelle in einem verhärteten Muskelstrang. Mit der Behandlung von Triggerpunkten können Muskelverspannungen gelöst werden. Lymphdrainage Durch weiche, Gewebe verschiebende Griffe wird der Abfluss der Gewebsflüssigkeit gefördert und die Abwehrfunktion im Körper gestärkt. Nach Sportverletzungen oder Operationen kann der Heilungsprozess durch die Lymphdrainage enorm verkürzt werden. Zudem ist sie die geeignete Therapie bei Ödemen bzw. Wassereinlagerungen. Bindegewebsmassage Die Nerven, die entlang der Wirbelsäule austreten, stehen mit bestimmten Körpergebieten in Verbindung. So werden über Reize, die an der Haut gesetzt werden, verschiedene Körpersysteme beeinflusst. Fussreflexzonenmassage Durch die Behandlung der Reflexzonen am Fuss können sämtliche Organfunktionen und das vegetative Nervensystem positiv beeinflusst werden. Akupunktur Die Traditionelle Chinesische Medizin, kurz TCM genannt, ist die Jahrtausende alte Heilkunst aus China, die auch in Europa eine immer grössere Nachfrage hat. Viele Menschen fühlen sich krank, haben aber keine schulmedizinischen Befunde. Mit Hilfe der TCM kann das zugrunde liegende energetische Ungleichgewicht erkannt werden und der Patient/ die Patientin entsprechend behandelt werden. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): http://www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Der Unterschied zwischen der östlichen Heilmethode TCM und der klassischen «westlichen» Medizin liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und Wahrnehmung des menschlichen Körpers. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist eine ganzheitliche Medizin. Nach chinesischer Auffassung bedeutet Gesundheit ein Zustand der vollkommenen Harmonie zwischen den Organen und dem Qi (Qi = Lebensenergie); die westliche Medizin hingegen konzentriert sich mehrheitlich auf die materiellen Funktionen des menschlichen Organismus. Die TCM geht weit über die Behandlung von verschiedenen körperlichen Symptomen hinaus. Durch die Anwendung einer oder mehrerer Therapieformen die zur TCM gehören, wird versucht, den Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und so die gesunde Harmonie von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Akupunktur Nach chinesischer Vorstellung fliesst Qi (Lebensenergie) in Leitbahnen durch unseren Körper. Auf diesen Leitbahnen oder Meridianen liegen die über 360 Akupunkturpunkte. Über sie können der Energiefluss und die inneren Organe gut erreicht und beeinflusst werden. Je nach Erkrankung werden dem liegenden Patienten mehrere dünne Einwegnadeln in unterschiedliche Akupunkturpunkte gestochen und zwischen 15-40 Minuten belassen.

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PhysiotherapieMassageMedizinische Massage
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Wir bieten Akupunktur nach TCM an. Hans Hofmann bietet auch Akupunktur nach Traditioneller Chinesischer Medizin an. Alle Akupunkturbehandlungen können per Zusatzversicherung verrechnet werden. Somit können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Hier gelangen Sie direkt auf folgendes: Physiotherapie Einsatz der Physiotherapie • bei akuten und chronischen Beschwerden • zur Rehabilitation nach Unfällen • bei Funktionsstörungen (Gelenke, Muskeln, Bänder) • bei abnehmender Selbständigkeit von betagten Menschen Physiotherapie-Angebot: vielseitig und individuell • Rehabilitation nach Operationen • Manuelle Therapie (Gelenkmobilisation) • Sportphysiotherapie • Kraftaufbau, Ausdauer- und Koordinationstraining • Sturzprävention • Myofascial Release (Faszien lösen) • Triggerpunkttherapie • Nervenmobilisationen • Ergonomie am Arbeitsplatz und zu Hause • Craniosacral- Therapie (auch mit Zusatzversicherung/ EMR möglich) • Behandlungen von Neurologischen Erkrankungen • Selbsthilfetechniken bei chronischen Schmerzen • Anlegen von Kinesiologie Tape Bei bereits bestehender Krankheit ist eine vorangehende Abklärung und die Zusammenarbeit mit dem Arzt wichtig. Massage Die Massage ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Es handelt sich um eine manuelle Therapieform, bei der Haut, Bindegewebe und Muskulatur massiert werden. Die Wirkung der Dehnungs-, Zug- und Druckreize erstreckt sich von der behandelten Stelle aus auf den gesamten Organismus und schliesst auch die Psyche mit ein. Wir bieten Ihnen folgende Massagen an: Klassische Massage Durch gezielte Grifftechnik wird ein wohltuender Effekt auf die Haut und die Muskulatur ausgelöst. Verspannte Muskeln werden gelöst und gelockert. Die dadurch verbesserte Durchblutung fördert den Stoffwechsel. Myofascial Release Mit Myofascial Release werden die dreidimensionalen, unseren Körper durch webende Faszien Systeme gezielt und differenziert behandelt. Die Beweglichkeit und Verschiebbarkeit des Bindegewebes wird verbessert. Gelenke werden entlastet, blockierte Gelenke lösen sich. Stereotype Bewegungsmuster werden aufgelöst. Triggerpunkttherapie Der Triggerpunkt ist eine empfindliche Stelle in einem verhärteten Muskelstrang. Mit der Behandlung von Triggerpunkten können Muskelverspannungen gelöst werden. Lymphdrainage Durch weiche, Gewebe verschiebende Griffe wird der Abfluss der Gewebsflüssigkeit gefördert und die Abwehrfunktion im Körper gestärkt. Nach Sportverletzungen oder Operationen kann der Heilungsprozess durch die Lymphdrainage enorm verkürzt werden. Zudem ist sie die geeignete Therapie bei Ödemen bzw. Wassereinlagerungen. Bindegewebsmassage Die Nerven, die entlang der Wirbelsäule austreten, stehen mit bestimmten Körpergebieten in Verbindung. So werden über Reize, die an der Haut gesetzt werden, verschiedene Körpersysteme beeinflusst. Fussreflexzonenmassage Durch die Behandlung der Reflexzonen am Fuss können sämtliche Organfunktionen und das vegetative Nervensystem positiv beeinflusst werden. Akupunktur Die Traditionelle Chinesische Medizin, kurz TCM genannt, ist die Jahrtausende alte Heilkunst aus China, die auch in Europa eine immer grössere Nachfrage hat. Viele Menschen fühlen sich krank, haben aber keine schulmedizinischen Befunde. Mit Hilfe der TCM kann das zugrunde liegende energetische Ungleichgewicht erkannt werden und der Patient/ die Patientin entsprechend behandelt werden. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): http://www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Der Unterschied zwischen der östlichen Heilmethode TCM und der klassischen «westlichen» Medizin liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und Wahrnehmung des menschlichen Körpers. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist eine ganzheitliche Medizin. Nach chinesischer Auffassung bedeutet Gesundheit ein Zustand der vollkommenen Harmonie zwischen den Organen und dem Qi (Qi = Lebensenergie); die westliche Medizin hingegen konzentriert sich mehrheitlich auf die materiellen Funktionen des menschlichen Organismus. Die TCM geht weit über die Behandlung von verschiedenen körperlichen Symptomen hinaus. Durch die Anwendung einer oder mehrerer Therapieformen die zur TCM gehören, wird versucht, den Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und so die gesunde Harmonie von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Akupunktur Nach chinesischer Vorstellung fliesst Qi (Lebensenergie) in Leitbahnen durch unseren Körper. Auf diesen Leitbahnen oder Meridianen liegen die über 360 Akupunkturpunkte. Über sie können der Energiefluss und die inneren Organe gut erreicht und beeinflusst werden. Je nach Erkrankung werden dem liegenden Patienten mehrere dünne Einwegnadeln in unterschiedliche Akupunkturpunkte gestochen und zwischen 15-40 Minuten belassen.

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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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TopPharm Apotheke Paradeplatz AG

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TopPharm Apotheke Paradeplatz AG

Poststrasse 6, 8001 Zürich
Herzlich Willkommen bei Ihrem Gesundheitscoach

Unser Rundgang: http://www.paradeplatz.apotheke.ch/rundgang.html Englisch Russisch Die TopPharm Apotheke Paradeplatz wurde vor mehr als 100 Jahren gegründet, damals unter dem Namen Stemmler-Apotheke. Seit 1948 trägt sie den heutigen Namen. 1996 übernahm Herr Dr. Lorenz Schmid von seinem Vorgänger und Vater Dr. Josef Schmid die Führung der Apotheke. 1999 wurde die Apotheke vollständig umgebaut und ein Therapiezentrum angegliedert. Seit 2013 bereichert die Apotheke zudem das Ästhetische Zentrum Paradeplatz. Es dient dem Austausch von Apothekern und Ärzten. Im Jahr 2017 haben wir die Apotheke komplett umgebaut und auf die Zukunft ausgerichtet - modernisiert-digitalisiert-automatisiert. Leistungen: Seit jeher versteht sich die TopPharm Apotheke Paradeplatz, als die internationale Adresse Zürichs, immer am Puls internationaler medikamentöser und medizinischer Errungenschaften. Haben Sie Fragen zu ausländischen Medikamenten oder Rezepten? Wir beraten Sie in Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch. Hier sind Sie an der richtigen Adresse. Unser Angebot Apotheke In unserer Apotheke beraten wir Sie gerne detaillierter zu folgenden Fachgebieten: • Blutdruckmessung • Blutzuckermessung • Blutfettwertmessung • Reisemedizinberatung • Impfberatung und Impfen vor Ort • Raucherberatung • Medizinische Aesthetik • Diabetesberatung • Allergieberatung • Haaranalyse (HCK-Mischung) • Vitalstoffberatung (Orthomolekulare Medizin) • Akneberatung • Dermo-Kosmetik • Hautberatung www.paradeplatz.apotheke.ch Therapiezentrum In unserem Therapiezentrum verwöhnen und unterstützen wir Sie mit: • Lymphdrainage • Polarity-Therapie • Klassische Massage • Kopfnackenmassage • Fussreflexzonen-Massage • Hot Stone • Energische Rückenmassage • F.X. Mayr Therapie • Akkupunktur • TCM Diätetik • Gesundheitsberatung www.therapiezentrum-fraumuenster.ch Medizinisches Zentrum am Paradeplatz In unserem Medizinischen Zentrum am Paradeplatz erhalten Sie ärztliche Beratung bei Fragen Zu Ihrer Haut: • Botox Behandlung, Gesicht • Fruchtsäurepeeling • Störende Hautveränderungen (Muttermalen und Pigmentflecken) • Neurodermitis • Akne, unreiner und fettiger Haut • Hautausschlägen und trockener Haut Zu chronischen oder akuten Schmerzen: • Rücken- und Kopfschmerzen • Herpes Zoster • Phantomschmerzen • Fibromyalgie • Neuropathische Schmerzen • Komplexe Schmerzsyndrome Zu Venenproblemen: • Krampfadern • Venenthrombosen • Chronisch venöse Insuffizienz • Arterielle Durchblutungsstörungen http://paradeplatz.apotheke.ch/angebot/medizinisches-zentrum.html Komplementärmedizin Einen kleinen Einblick in die Vielfalt der Naturheilmittel erhalten Sie auf dieser Seite. • Die sanfte Medizin Komplementärmedizin und Schulmedizin haben das gleiche Ziel, nämlich die Genesung des Patienten. Allerdings schlagen sie zwei verschiedene Wege ein. Unter Schulmedizin versteht man die Gesamtheit der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen, die auf wissenschaftlichen Erklärungsmodellen beruhen. Die Komplementärmedizin sieht das anders. Man betrachtet die Gesundheit als einen Prozess, der auch Krankheiten beinhalten kann. Eine Erkrankung stellt eine Gleichgewichtsstörung innerhalb dieses komplexen biologischen Systems dar. Der Körper wird also als eine Einheit aus Körper, Geist und Seele angesehen. • Akupressur Ähnlich wie Akupunktur behandelt auch die Akupressur bestimmte Energiepunkte – aber nicht mit Nadeln, sondern mit einer gezielten Massage. Akupressur setzen wir instinktiv immer dann ein, wenn uns etwas wehtut: Wir reiben die Schläfen oder die Stirn, wenn wir Kopfschmerzen haben. Und wenn es irgendwo am Körper zwickt, berühren wir die betreffende Stelle. • Akupunktur Die traditionelle chinesische Medizin (TCM) ist ein eigenständiges heilkundliches Konzept, das durch viele Gelehrte in China über einen Zeitraum von 2000 Jahren entwickelt worden ist. Akupunktur ist die gezielte therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über spezifische Punkte der Körperoberfläche. Durch das Einstechen der Nadeln der Fluss des Qi (Lebensenergie) beeinflusst. • Bachblütentherapie Die Bachblütentherapie ist ein in den 1930er-Jahren vom britischen Arzt Edward Bach begründetes und nach ihm benanntes Verfahren. Laut Bachs zentraler These beruht jede körperliche Krankheit auf einer seelischen Gleichgewichtsstörung. Die Ursache dieser Störung sah er in einem Konflikt zwischen der unsterblichen Seele und der Persönlichkeit. Eine Heilung wird durch eine Harmonisierung auf dieser geistig-seelischen Ebene bewirkt. • Bewegungstherapie (integrativ/klinisch) Die Bewegungstherapie ist eine ganzheitliche Methode, die vom Grundverständnis des Menschen als Körper-Seele-Geist-Einheit ausgeht. Sie nutzt Bewegung, Körperwahrnehmung und Tanz als Mittel, um die Patientinnen und Patienten darin zu unterstützen, mit sich und ihrem inneren Erleben in Kontakt zu kommen und sich im eigenen Körper wohl zu fühlen. Selbstheilungsprozesse können auf diese Weise angeregt und begleitet werden. • Bindegewebemassage Die Bindegewebsmassage gehört zum Formenkreis der Reflexzonenmassagen und basiert wie diese auf der Theorie der Reflexzonen des englischen Neurologen Henry Head. Danach stehen die inneren Organe über Nervenbahnen mit bestimmten, klar umgrenzten Hautgebieten in Verbindung. • Fussreflexzonen-Massage/Reflexologie Die Reflexzonen sind Nervenendpunkte am Fuss, die mit einem bestimmten Organ oder Organsystem verbunden sind. Das bedeutet: Der ganze Körper spiegelt sich in den Füssen wider. Durch eine spezielle Grifftechnik wird an den Druckpunkten der Fussreflexzonen eine spezifische Wirkung auf die entsprechenden Organe des Körpers erreicht. Grundsätzlich wird dabei zwischen einer beruhigenden und einer aktivierenden Wirkung unterschieden. Durch die Arbeit an den Füssen können Energien wieder besser fliessen und Blockaden gelöst werden. • Homöopathie Homöopathie weckt die Selbstheilungskräfte. Samuel Hahnemann entdeckte, dass eine Krankheit mit demjenigen Mittel geheilt werden kann, das bei einem Gesunden ähnliche Symptome hervorruft. Durch Potenzieren (Verschütteln) der Mittel wird deren Wirkung vergrössert. • Kinesiologie Die Kinesiologie beruht auf der Annahme, dass sich gesundheitliche Störungen als Schwäche bestimmter Muskelgruppen manifestieren. Zentrales Werkzeug der Kinesiologie zur Diagnose solcher Störungen ist der sogenannte «kinesiologische Muskeltest». • Klassische Massage Die Massage im weitesten Sinne ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Klassische Massage ist die äusserliche, manuelle Behandlung bei Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparats durch Druck, Zug, Schütteln, Streichen und Klopfen. Mithilfe der klassischen Massage können auch erkrankte innere Organe günstig beeinflusst werden. • Manuelle Lymphdrainage Die manuelle Lymphdrainage ist eine Therapieform, mit der das Lymphgefässsystem im ganzen Körper unterstützt und angeregt wird. Durch ihre Drainagewirkung kräftigt sie das Immunsystem und wirkt durch ihre feinen Bewegungen entstauend, wohltuend und entspannend. Mit dieser therapeutischen Massnahme werden primäre und sekundäre Lymphödeme behandelt. • Osteopathie Die Osteopathie basiert auf dem Wissen, dass der menschliche Körper eine Einheit bildet, Selbstheilungskräfte besitzt und Struktur und Organe in einer dauernden Wechselwirkung zueinanderstehen. • Phytotherapie Die Pflanzenheilkunde gehört zu den ältesten medizinischen Therapien und ist auf allen Kontinenten und in allen Kulturen beheimatet. Ihre Grundlage ist die Heilpflanzenkunde (Phytopharmakognosie), die das Wissen um die verschiedenen Heilpflanzen bereithält. Die Phytotherapie enthält aber auch Teile der Pharmakologie, der Pharmazeutik sowie der Toxikologie. • Reflexzonenmassage Die Reflexzonenmassage ist eine Behandlungsform, die auch im Wellness-Sektor Einzug gefunden hat. Befürworter dieser Methode gehen davon aus, dass die Reflexzonenmassage in der Schmerztherapie und bei Durchblutungsstörungen übliche medizinische Verfahren und physiotherapeutische Anwendungen ergänzen sowie eine Verbesserung des Wohlgefühls unterstützen kann. • Schröpfen Zuerst haben die Menschen mit Steinmessern Verhärtungen an der Körperoberfläche (z. B. Furunkel und Entzündungen) eingeritzt und mit dem Mund und später mithilfe von Kuhhörnern ausgesaugt. Schröpfen mit Schröpfköpfen wurde schon 3300 v. Chr. in Mesopotamien und durch griechische und ägyptische Ärzte im klassischen Altertum betrieben. • TCM Als traditionelle chinesische Medizin, TCM, wird jene Heilkunde bezeichnet, die sich in China seit mehr als 2000 Jahren entwickelt hat. Sie beinhaltet die nachstehenden fünf Teildisziplinen: 1. Arzneimitteltherapie 2. Akupunktur, Moxibustion 3. Ernährungslehre 4. Qigong, Tai-Chi 5. Beratung in der Lebensführung • Wickel/Umschläge Bei leichten Erkrankungen, wie zum Beispiel grippalen Infekte oder Bauch-schmerzen, können Wickel und Umschläge Symptome lindern und die medizinische Behandlung unterstützen. Auch zur Fiebersenkung sind feuchte Wickel - hier insbesondere Wadenwickel - ein altbewährtes Hausmittel. Bestimmte Zusätze, zum Beispiel Essig bei Wadenwickeln oder fingerdick auf ein Tuch gestrichener Quark bei kalten oder warmen Halswickeln, können die lindernde Wirkung verstärken.

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Unser Rundgang: http://www.paradeplatz.apotheke.ch/rundgang.html Englisch Russisch Die TopPharm Apotheke Paradeplatz wurde vor mehr als 100 Jahren gegründet, damals unter dem Namen Stemmler-Apotheke. Seit 1948 trägt sie den heutigen Namen. 1996 übernahm Herr Dr. Lorenz Schmid von seinem Vorgänger und Vater Dr. Josef Schmid die Führung der Apotheke. 1999 wurde die Apotheke vollständig umgebaut und ein Therapiezentrum angegliedert. Seit 2013 bereichert die Apotheke zudem das Ästhetische Zentrum Paradeplatz. Es dient dem Austausch von Apothekern und Ärzten. Im Jahr 2017 haben wir die Apotheke komplett umgebaut und auf die Zukunft ausgerichtet - modernisiert-digitalisiert-automatisiert. Leistungen: Seit jeher versteht sich die TopPharm Apotheke Paradeplatz, als die internationale Adresse Zürichs, immer am Puls internationaler medikamentöser und medizinischer Errungenschaften. Haben Sie Fragen zu ausländischen Medikamenten oder Rezepten? Wir beraten Sie in Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch. Hier sind Sie an der richtigen Adresse. Unser Angebot Apotheke In unserer Apotheke beraten wir Sie gerne detaillierter zu folgenden Fachgebieten: • Blutdruckmessung • Blutzuckermessung • Blutfettwertmessung • Reisemedizinberatung • Impfberatung und Impfen vor Ort • Raucherberatung • Medizinische Aesthetik • Diabetesberatung • Allergieberatung • Haaranalyse (HCK-Mischung) • Vitalstoffberatung (Orthomolekulare Medizin) • Akneberatung • Dermo-Kosmetik • Hautberatung www.paradeplatz.apotheke.ch Therapiezentrum In unserem Therapiezentrum verwöhnen und unterstützen wir Sie mit: • Lymphdrainage • Polarity-Therapie • Klassische Massage • Kopfnackenmassage • Fussreflexzonen-Massage • Hot Stone • Energische Rückenmassage • F.X. Mayr Therapie • Akkupunktur • TCM Diätetik • Gesundheitsberatung www.therapiezentrum-fraumuenster.ch Medizinisches Zentrum am Paradeplatz In unserem Medizinischen Zentrum am Paradeplatz erhalten Sie ärztliche Beratung bei Fragen Zu Ihrer Haut: • Botox Behandlung, Gesicht • Fruchtsäurepeeling • Störende Hautveränderungen (Muttermalen und Pigmentflecken) • Neurodermitis • Akne, unreiner und fettiger Haut • Hautausschlägen und trockener Haut Zu chronischen oder akuten Schmerzen: • Rücken- und Kopfschmerzen • Herpes Zoster • Phantomschmerzen • Fibromyalgie • Neuropathische Schmerzen • Komplexe Schmerzsyndrome Zu Venenproblemen: • Krampfadern • Venenthrombosen • Chronisch venöse Insuffizienz • Arterielle Durchblutungsstörungen http://paradeplatz.apotheke.ch/angebot/medizinisches-zentrum.html Komplementärmedizin Einen kleinen Einblick in die Vielfalt der Naturheilmittel erhalten Sie auf dieser Seite. • Die sanfte Medizin Komplementärmedizin und Schulmedizin haben das gleiche Ziel, nämlich die Genesung des Patienten. Allerdings schlagen sie zwei verschiedene Wege ein. Unter Schulmedizin versteht man die Gesamtheit der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen, die auf wissenschaftlichen Erklärungsmodellen beruhen. Die Komplementärmedizin sieht das anders. Man betrachtet die Gesundheit als einen Prozess, der auch Krankheiten beinhalten kann. Eine Erkrankung stellt eine Gleichgewichtsstörung innerhalb dieses komplexen biologischen Systems dar. Der Körper wird also als eine Einheit aus Körper, Geist und Seele angesehen. • Akupressur Ähnlich wie Akupunktur behandelt auch die Akupressur bestimmte Energiepunkte – aber nicht mit Nadeln, sondern mit einer gezielten Massage. Akupressur setzen wir instinktiv immer dann ein, wenn uns etwas wehtut: Wir reiben die Schläfen oder die Stirn, wenn wir Kopfschmerzen haben. Und wenn es irgendwo am Körper zwickt, berühren wir die betreffende Stelle. • Akupunktur Die traditionelle chinesische Medizin (TCM) ist ein eigenständiges heilkundliches Konzept, das durch viele Gelehrte in China über einen Zeitraum von 2000 Jahren entwickelt worden ist. Akupunktur ist die gezielte therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über spezifische Punkte der Körperoberfläche. Durch das Einstechen der Nadeln der Fluss des Qi (Lebensenergie) beeinflusst. • Bachblütentherapie Die Bachblütentherapie ist ein in den 1930er-Jahren vom britischen Arzt Edward Bach begründetes und nach ihm benanntes Verfahren. Laut Bachs zentraler These beruht jede körperliche Krankheit auf einer seelischen Gleichgewichtsstörung. Die Ursache dieser Störung sah er in einem Konflikt zwischen der unsterblichen Seele und der Persönlichkeit. Eine Heilung wird durch eine Harmonisierung auf dieser geistig-seelischen Ebene bewirkt. • Bewegungstherapie (integrativ/klinisch) Die Bewegungstherapie ist eine ganzheitliche Methode, die vom Grundverständnis des Menschen als Körper-Seele-Geist-Einheit ausgeht. Sie nutzt Bewegung, Körperwahrnehmung und Tanz als Mittel, um die Patientinnen und Patienten darin zu unterstützen, mit sich und ihrem inneren Erleben in Kontakt zu kommen und sich im eigenen Körper wohl zu fühlen. Selbstheilungsprozesse können auf diese Weise angeregt und begleitet werden. • Bindegewebemassage Die Bindegewebsmassage gehört zum Formenkreis der Reflexzonenmassagen und basiert wie diese auf der Theorie der Reflexzonen des englischen Neurologen Henry Head. Danach stehen die inneren Organe über Nervenbahnen mit bestimmten, klar umgrenzten Hautgebieten in Verbindung. • Fussreflexzonen-Massage/Reflexologie Die Reflexzonen sind Nervenendpunkte am Fuss, die mit einem bestimmten Organ oder Organsystem verbunden sind. Das bedeutet: Der ganze Körper spiegelt sich in den Füssen wider. Durch eine spezielle Grifftechnik wird an den Druckpunkten der Fussreflexzonen eine spezifische Wirkung auf die entsprechenden Organe des Körpers erreicht. Grundsätzlich wird dabei zwischen einer beruhigenden und einer aktivierenden Wirkung unterschieden. Durch die Arbeit an den Füssen können Energien wieder besser fliessen und Blockaden gelöst werden. • Homöopathie Homöopathie weckt die Selbstheilungskräfte. Samuel Hahnemann entdeckte, dass eine Krankheit mit demjenigen Mittel geheilt werden kann, das bei einem Gesunden ähnliche Symptome hervorruft. Durch Potenzieren (Verschütteln) der Mittel wird deren Wirkung vergrössert. • Kinesiologie Die Kinesiologie beruht auf der Annahme, dass sich gesundheitliche Störungen als Schwäche bestimmter Muskelgruppen manifestieren. Zentrales Werkzeug der Kinesiologie zur Diagnose solcher Störungen ist der sogenannte «kinesiologische Muskeltest». • Klassische Massage Die Massage im weitesten Sinne ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Klassische Massage ist die äusserliche, manuelle Behandlung bei Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparats durch Druck, Zug, Schütteln, Streichen und Klopfen. Mithilfe der klassischen Massage können auch erkrankte innere Organe günstig beeinflusst werden. • Manuelle Lymphdrainage Die manuelle Lymphdrainage ist eine Therapieform, mit der das Lymphgefässsystem im ganzen Körper unterstützt und angeregt wird. Durch ihre Drainagewirkung kräftigt sie das Immunsystem und wirkt durch ihre feinen Bewegungen entstauend, wohltuend und entspannend. Mit dieser therapeutischen Massnahme werden primäre und sekundäre Lymphödeme behandelt. • Osteopathie Die Osteopathie basiert auf dem Wissen, dass der menschliche Körper eine Einheit bildet, Selbstheilungskräfte besitzt und Struktur und Organe in einer dauernden Wechselwirkung zueinanderstehen. • Phytotherapie Die Pflanzenheilkunde gehört zu den ältesten medizinischen Therapien und ist auf allen Kontinenten und in allen Kulturen beheimatet. Ihre Grundlage ist die Heilpflanzenkunde (Phytopharmakognosie), die das Wissen um die verschiedenen Heilpflanzen bereithält. Die Phytotherapie enthält aber auch Teile der Pharmakologie, der Pharmazeutik sowie der Toxikologie. • Reflexzonenmassage Die Reflexzonenmassage ist eine Behandlungsform, die auch im Wellness-Sektor Einzug gefunden hat. Befürworter dieser Methode gehen davon aus, dass die Reflexzonenmassage in der Schmerztherapie und bei Durchblutungsstörungen übliche medizinische Verfahren und physiotherapeutische Anwendungen ergänzen sowie eine Verbesserung des Wohlgefühls unterstützen kann. • Schröpfen Zuerst haben die Menschen mit Steinmessern Verhärtungen an der Körperoberfläche (z. B. Furunkel und Entzündungen) eingeritzt und mit dem Mund und später mithilfe von Kuhhörnern ausgesaugt. Schröpfen mit Schröpfköpfen wurde schon 3300 v. Chr. in Mesopotamien und durch griechische und ägyptische Ärzte im klassischen Altertum betrieben. • TCM Als traditionelle chinesische Medizin, TCM, wird jene Heilkunde bezeichnet, die sich in China seit mehr als 2000 Jahren entwickelt hat. Sie beinhaltet die nachstehenden fünf Teildisziplinen: 1. Arzneimitteltherapie 2. Akupunktur, Moxibustion 3. Ernährungslehre 4. Qigong, Tai-Chi 5. Beratung in der Lebensführung • Wickel/Umschläge Bei leichten Erkrankungen, wie zum Beispiel grippalen Infekte oder Bauch-schmerzen, können Wickel und Umschläge Symptome lindern und die medizinische Behandlung unterstützen. Auch zur Fiebersenkung sind feuchte Wickel - hier insbesondere Wadenwickel - ein altbewährtes Hausmittel. Bestimmte Zusätze, zum Beispiel Essig bei Wadenwickeln oder fingerdick auf ein Tuch gestrichener Quark bei kalten oder warmen Halswickeln, können die lindernde Wirkung verstärken.

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N|Dent Zahnarztpraxis

Lagerstrasse 14, 3360 Herzogenbuchsee

Unser Team bemüht sich, Sie als ganzen Menschen wahrzunehmen. Wir sind bestrebt, uns stetig breit weiterzubilden, damit wir Ihnen eine hochqualitative und individuelle Zahnbehandlung bieten können. Angst ist oft ein Grund, erst im Notfall zum Zahnarzt zu gehen. Diese Angst zu reduzieren ist eine unserer Stärken im Praxis-Team. Wir benützen nach Absprache Lachgas, Dormicum, Hypnose oder führen die Behandlung auch in Vollnarkose durch. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder via unser Kontaktformular für ein unverbindliches Gespräch Die Praxis N|Dent ist sehr modern eingerichtet. Wir verfügen über digitales Röntgen mit Diagnostikunterstützung durch künstliche Intelligenz, ein Operationsmikroskop, vier verschiedene Laser, CEREC und arbeiten weitgehend computergestützt. Wir erhalten Überweisungen für schwierige Wurzelbehandlung, für Kinderbehandlungen oder für Seltene Erkrankungen (insbesondere "Schmetterlingskinder"). Komplexe chirurgische Behandlungen führt unsere Fachzahnärztin für Oralchirurgie schonend durch. Unsere Praxis liegt sehr zentral, im Postgebäude am Bahnhofplatz in Herzogenbuchsee . Sie erreichen uns bequem, sowohl mit dem öffentlichen Verkehr (Zug und Bus) als auch mit dem Auto; blaue Zone und Bahnhofparkplätze (gebührenpflichtig) direkt vor der Tür. Eingang beim Postomat in der Bitziusstrasse, wir befinden uns im ersten Stock, leicht zugänglich mit dem Lift. Unser Behandlungskonzept ist ein Erfolg! Seit 2001 arbeitet unser Praxis-Team nach einem strukturierten Behandlungskonzept nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir heissen neue Patienten willkommen! Neu Unsere Praxis ist von der Dachorganisation SSO als Weiterbildungspraxis für allgemeine Zahnmedizin anerkannt. Wir führen strukturierte Weiterbildungen für AssistentzahnärztInnen aus. Wir sind ausserdem Lehrpraxis für die Studierenden der ZMK Bern. Neu Vier verschiedene LASER Systeme werden in unserer Praxis eingesetzt: der CO2-Laser für die schonende Chirurgie ohne Blutung , der Er:YAG-Laser für's Bohren ohne Bohrer nur mit Licht , der Diodenlaser für die schonende Parodontalbehandlung, und ein Laser zur erweiterten Kariesdiagnostik. Neu Die AI Software N ostic unterstützt uns bei der Kariesdiagnostik. Neu Optische Zahnabdrücke nur mit einem Scanner, ohne lästige Abdruckmasse im Mund (perfekt geeignet für Personen mit erhöhtem Würgereiz) Ein Operationsmikroskop unterstützt uns bei schonender und präziser Behandlung, insbesondere bei Wurzelbehandlungen. CEREC Schöne Zähne durch keramische Zahnrestaurationen mit modernster CAD/CAM Technologie. Alles in einer Sitzung. Schleimhautuntersuchung Untersuchung der Mundhöhlenschleimhaut zur Früherkennung und Prävention von bösartigen Veränderungen. Unsere Öffnungszeiten Abends und über den Mittag, zwei Tage in der Woche! Um Ihnen den Zahnarztbesuch auch neben den Arbeitszeiten zu ermöglichen, haben wir am Montag und Dienstag u von 07.45 bis 20.00 durchgehend geöffnet. Selbstverständlich behandeln wir Sie auch über Mittag und am Abend zum normalen Tarif.

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ZahnarztDentalhygieneImplantologieOralchirurgieParodontologieRekonstruktive ZahnmedizinKinderzahnmedizin
Lagerstrasse 14, 3360 Herzogenbuchsee
ZahnarztDentalhygieneImplantologieOralchirurgieParodontologieRekonstruktive ZahnmedizinKinderzahnmedizin

Unser Team bemüht sich, Sie als ganzen Menschen wahrzunehmen. Wir sind bestrebt, uns stetig breit weiterzubilden, damit wir Ihnen eine hochqualitative und individuelle Zahnbehandlung bieten können. Angst ist oft ein Grund, erst im Notfall zum Zahnarzt zu gehen. Diese Angst zu reduzieren ist eine unserer Stärken im Praxis-Team. Wir benützen nach Absprache Lachgas, Dormicum, Hypnose oder führen die Behandlung auch in Vollnarkose durch. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder via unser Kontaktformular für ein unverbindliches Gespräch Die Praxis N|Dent ist sehr modern eingerichtet. Wir verfügen über digitales Röntgen mit Diagnostikunterstützung durch künstliche Intelligenz, ein Operationsmikroskop, vier verschiedene Laser, CEREC und arbeiten weitgehend computergestützt. Wir erhalten Überweisungen für schwierige Wurzelbehandlung, für Kinderbehandlungen oder für Seltene Erkrankungen (insbesondere "Schmetterlingskinder"). Komplexe chirurgische Behandlungen führt unsere Fachzahnärztin für Oralchirurgie schonend durch. Unsere Praxis liegt sehr zentral, im Postgebäude am Bahnhofplatz in Herzogenbuchsee . Sie erreichen uns bequem, sowohl mit dem öffentlichen Verkehr (Zug und Bus) als auch mit dem Auto; blaue Zone und Bahnhofparkplätze (gebührenpflichtig) direkt vor der Tür. Eingang beim Postomat in der Bitziusstrasse, wir befinden uns im ersten Stock, leicht zugänglich mit dem Lift. Unser Behandlungskonzept ist ein Erfolg! Seit 2001 arbeitet unser Praxis-Team nach einem strukturierten Behandlungskonzept nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir heissen neue Patienten willkommen! Neu Unsere Praxis ist von der Dachorganisation SSO als Weiterbildungspraxis für allgemeine Zahnmedizin anerkannt. Wir führen strukturierte Weiterbildungen für AssistentzahnärztInnen aus. Wir sind ausserdem Lehrpraxis für die Studierenden der ZMK Bern. Neu Vier verschiedene LASER Systeme werden in unserer Praxis eingesetzt: der CO2-Laser für die schonende Chirurgie ohne Blutung , der Er:YAG-Laser für's Bohren ohne Bohrer nur mit Licht , der Diodenlaser für die schonende Parodontalbehandlung, und ein Laser zur erweiterten Kariesdiagnostik. Neu Die AI Software N ostic unterstützt uns bei der Kariesdiagnostik. Neu Optische Zahnabdrücke nur mit einem Scanner, ohne lästige Abdruckmasse im Mund (perfekt geeignet für Personen mit erhöhtem Würgereiz) Ein Operationsmikroskop unterstützt uns bei schonender und präziser Behandlung, insbesondere bei Wurzelbehandlungen. CEREC Schöne Zähne durch keramische Zahnrestaurationen mit modernster CAD/CAM Technologie. Alles in einer Sitzung. Schleimhautuntersuchung Untersuchung der Mundhöhlenschleimhaut zur Früherkennung und Prävention von bösartigen Veränderungen. Unsere Öffnungszeiten Abends und über den Mittag, zwei Tage in der Woche! Um Ihnen den Zahnarztbesuch auch neben den Arbeitszeiten zu ermöglichen, haben wir am Montag und Dienstag u von 07.45 bis 20.00 durchgehend geöffnet. Selbstverständlich behandeln wir Sie auch über Mittag und am Abend zum normalen Tarif.

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet heute um 07:45
 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
Harry Frey Zahnärztecenter

Harry Frey Zahnärztecenter

Löwenstrasse 2, 6004 Luzern
High Tech Laser Dentistry

Der eidgenössisch diplomierte Zahnarzt Harry Frey bietet in seiner Luzerner Praxis hochmoderne Cerec Porzellan-Füllungen an, arbeitet mit preiswerten modernen Hightech-Implantanten und setzt moderne Laserzahntechnologie ein, um Zahnfleischentzündungen und Knochenschwund zu entfernen. Schweizer Qualität und Professionalität wird in der Praxis gross geschrieben, und dies zu einem fairen Preis. Vereinbaren Sie heute Ihren Termin. Nach Studium der Zahnmedizin an der Universität ... Zahnarztpraxis Harry Frey in Luzern Zahngesundheit in Schweizer Qualität Der eidgenössisch diplomierte Zahnarzt Harry Frey bietet in seiner Luzerner Praxis hochmoderne Cerec Porzellan-Füllungen an, arbeitet mit preiswerten modernen Hightech-Implantanten und setzt moderne Laserzahntechnologie ein, um Zahnfleischentzündungen und Knochenschwund zu entfernen. Schweizer Qualität und Professionalität wird in der Praxis gross geschrieben, und dies zu einem fairen Preis. Vereinbaren Sie heute Ihren Termin . Ihr Zahnarzt stellt sich vor: Nach Studium der Zahnmedizin an der Universität Basel war der Zahnarzt Harry Frey seit über zwanzig Jahren in seiner Privatpraxis in der Luzerner Altstadt selbstständig schaffend. Im Februar 2013 ist er in die neue Praxis mit wunderschöner Sicht auf den Pilatus sowie einem traumhaften Seepanorama an der Löwenstrasse 2 gezogen.

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ZahnarztImplantologieLaserbehandlung medizinischeParodontologieOralchirurgie
Löwenstrasse 2, 6004 Luzern
ZahnarztImplantologieLaserbehandlung medizinischeParodontologieOralchirurgie
High Tech Laser Dentistry

Der eidgenössisch diplomierte Zahnarzt Harry Frey bietet in seiner Luzerner Praxis hochmoderne Cerec Porzellan-Füllungen an, arbeitet mit preiswerten modernen Hightech-Implantanten und setzt moderne Laserzahntechnologie ein, um Zahnfleischentzündungen und Knochenschwund zu entfernen. Schweizer Qualität und Professionalität wird in der Praxis gross geschrieben, und dies zu einem fairen Preis. Vereinbaren Sie heute Ihren Termin. Nach Studium der Zahnmedizin an der Universität ... Zahnarztpraxis Harry Frey in Luzern Zahngesundheit in Schweizer Qualität Der eidgenössisch diplomierte Zahnarzt Harry Frey bietet in seiner Luzerner Praxis hochmoderne Cerec Porzellan-Füllungen an, arbeitet mit preiswerten modernen Hightech-Implantanten und setzt moderne Laserzahntechnologie ein, um Zahnfleischentzündungen und Knochenschwund zu entfernen. Schweizer Qualität und Professionalität wird in der Praxis gross geschrieben, und dies zu einem fairen Preis. Vereinbaren Sie heute Ihren Termin . Ihr Zahnarzt stellt sich vor: Nach Studium der Zahnmedizin an der Universität Basel war der Zahnarzt Harry Frey seit über zwanzig Jahren in seiner Privatpraxis in der Luzerner Altstadt selbstständig schaffend. Im Februar 2013 ist er in die neue Praxis mit wunderschöner Sicht auf den Pilatus sowie einem traumhaften Seepanorama an der Löwenstrasse 2 gezogen.

 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
 Geschlossen – Öffnet heute um 07:30
Praxis am Pilatusplatz

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Praxis am Pilatusplatz

Pilatusstrasse 39, 6003 Luzern

Im Herzen von Luzern bietet Ihnen unsere Gemeinschaftspraxis das vollumfängliche Spektrum der modernen Zahnmedizin. Bei uns sind Sie rundum gut aufgehoben, denn wir bieten Ihnen nebst einem motivierten Team noch viel mehr... ... breites Angebot: Allgemeine Zahnmedizin, Abdruck ohne Silikon, All on 4, Ästhetik, Angstpatienten, Bleaching, Brücken, Dentalhygiene, Füllungen, Implantate, Invisalign, Keramikfüllung, Krone, Laser-Therapie, Notfalldienst, Paradontitis, Prophylaxe, Prothesen, Schienen gegen Zähneknirschen, Schnarchschiene, Wurzelbehandlung, ... ... innovative Lösungen: Die Zahnmedizin hat sich in den letzten 15 Jahren rasant weiter entwickelt. Sie als Patient profitieren davon, dass in der Praxis am Pilatusplatz jeder Zahnarzt jene Fachgebiete betreut, in denen er sich kontinuierlich und spezifisch weiterbildet. ... individueller Ansprechpartner : Sie als Patient haben immer einen persönlichen Ansprechpartner. Um ein möglichst optimales Ergebnis zu erreichen, betreuen wir Sie aber als Team. ... moderne Dentalhygiene : Auch unsere sympathischen Dentalhygienikerinnen und Prophylaxeassistentinnen besuchen kontinuierlich Schulungen. Dadurch können sie Sie dabei unterstützen, Ihre Mundgesundheit stetig hoch zu halten. ... Zahntechniker im Haus : Auf unser praxis-integriertes Labor 'Dental Art' sind wir besonders stolz. Die Zahntechniker sind so bereits bei der Besprechung dabei, wodurch wir noch präziser auf Ihre Wünsche eingehen können. Zudem spart es für Sie Zeit, da kleinere Arbeiten noch am selben Tag eingesetzt werden können. ... zentrale Lage : 7 Gehminuten vom Bahnhof Luzern. 3 Gehminuten von den Parkhäusern Kesselturm, Kantonalbank, Hirzenmatt. Bushaltestellen: Pilatusplatz (Linien 1, 2, 9, 10, 11, 18, 20)

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DentalhygieneImplantologie
Pilatusstrasse 39, 6003 Luzern
DentalhygieneImplantologie

Im Herzen von Luzern bietet Ihnen unsere Gemeinschaftspraxis das vollumfängliche Spektrum der modernen Zahnmedizin. Bei uns sind Sie rundum gut aufgehoben, denn wir bieten Ihnen nebst einem motivierten Team noch viel mehr... ... breites Angebot: Allgemeine Zahnmedizin, Abdruck ohne Silikon, All on 4, Ästhetik, Angstpatienten, Bleaching, Brücken, Dentalhygiene, Füllungen, Implantate, Invisalign, Keramikfüllung, Krone, Laser-Therapie, Notfalldienst, Paradontitis, Prophylaxe, Prothesen, Schienen gegen Zähneknirschen, Schnarchschiene, Wurzelbehandlung, ... ... innovative Lösungen: Die Zahnmedizin hat sich in den letzten 15 Jahren rasant weiter entwickelt. Sie als Patient profitieren davon, dass in der Praxis am Pilatusplatz jeder Zahnarzt jene Fachgebiete betreut, in denen er sich kontinuierlich und spezifisch weiterbildet. ... individueller Ansprechpartner : Sie als Patient haben immer einen persönlichen Ansprechpartner. Um ein möglichst optimales Ergebnis zu erreichen, betreuen wir Sie aber als Team. ... moderne Dentalhygiene : Auch unsere sympathischen Dentalhygienikerinnen und Prophylaxeassistentinnen besuchen kontinuierlich Schulungen. Dadurch können sie Sie dabei unterstützen, Ihre Mundgesundheit stetig hoch zu halten. ... Zahntechniker im Haus : Auf unser praxis-integriertes Labor 'Dental Art' sind wir besonders stolz. Die Zahntechniker sind so bereits bei der Besprechung dabei, wodurch wir noch präziser auf Ihre Wünsche eingehen können. Zudem spart es für Sie Zeit, da kleinere Arbeiten noch am selben Tag eingesetzt werden können. ... zentrale Lage : 7 Gehminuten vom Bahnhof Luzern. 3 Gehminuten von den Parkhäusern Kesselturm, Kantonalbank, Hirzenmatt. Bushaltestellen: Pilatusplatz (Linien 1, 2, 9, 10, 11, 18, 20)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet heute um 07:30
 Geschlossen – Öffnet heute um 07:00
B&L Schlauri AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

B&L Schlauri AG

Hauptstrasse 190, 8272 Ermatingen
Laden- und Innenausbau

Seit 1974 planen und produzieren wir einzigartige Schreinerarbeiten im öffentlichen und privaten Bereich in unserer Manufaktur im Thurgau. Schnelle Reaktionszeit und termingerechte Montage unterstreichen unsere hohe Schweizer Qualität. • Individuelle Schreinerarbeiten Einzigartiges Design und solides Handwerk sind unsere Stärken, von der Entwurfskizze bis zur Montage. In Form, Farbe und Material sind uns keine Grenzen gesetzt. Durch persönliche Beratung, ausgefeilter Lösungsfindung und perfekter Qualität differenzieren wir uns von den Massenprodukten. Wir schaffen wertvolle Objekte nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. • Öffentliche Bauten Bei öffentlichen Bauten wie Laden- Coiffeur- und Gastroeinrichtungen steht neben der Erlebniswelt die Funktionalität und Langlebigkeit im Vordergrund. Durch unsere Sorgfalt bei der Materialwahl entstehen praxisgerechte Einbauten. Mit unserer Marke "Mise en Place" entwickeln und realisieren wir innovative Designkonzepte für Gastronomie und Hotellerie. Weitere Infos unter: www.mise-en-place.ch • Gesundheitszentrum Wir setzten Ihren Designentwurf fachgerecht mit hoher Funktionalität um. Wir verfügen über eine breite Auswahl an praktischen Lösungen für medizinische Anwendungsbereiche.

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SchreinereiLadenbauInnenausbauBadezimmerrenovationCoiffeureinrichtungenKüchenbau und KüchenausstellungenMöbelwerkstatt
Hauptstrasse 190, 8272 Ermatingen
SchreinereiLadenbauInnenausbauBadezimmerrenovationCoiffeureinrichtungenKüchenbau und KüchenausstellungenMöbelwerkstatt
Laden- und Innenausbau

Seit 1974 planen und produzieren wir einzigartige Schreinerarbeiten im öffentlichen und privaten Bereich in unserer Manufaktur im Thurgau. Schnelle Reaktionszeit und termingerechte Montage unterstreichen unsere hohe Schweizer Qualität. • Individuelle Schreinerarbeiten Einzigartiges Design und solides Handwerk sind unsere Stärken, von der Entwurfskizze bis zur Montage. In Form, Farbe und Material sind uns keine Grenzen gesetzt. Durch persönliche Beratung, ausgefeilter Lösungsfindung und perfekter Qualität differenzieren wir uns von den Massenprodukten. Wir schaffen wertvolle Objekte nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. • Öffentliche Bauten Bei öffentlichen Bauten wie Laden- Coiffeur- und Gastroeinrichtungen steht neben der Erlebniswelt die Funktionalität und Langlebigkeit im Vordergrund. Durch unsere Sorgfalt bei der Materialwahl entstehen praxisgerechte Einbauten. Mit unserer Marke "Mise en Place" entwickeln und realisieren wir innovative Designkonzepte für Gastronomie und Hotellerie. Weitere Infos unter: www.mise-en-place.ch • Gesundheitszentrum Wir setzten Ihren Designentwurf fachgerecht mit hoher Funktionalität um. Wir verfügen über eine breite Auswahl an praktischen Lösungen für medizinische Anwendungsbereiche.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet heute um 07:00
 Durchgehend geöffnet
Bestattungen Baumann AG

Bewertung 3.6 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Bestattungen Baumann AG

Sägestrasse 50, 5600 Lenzburg
Wir sind an Ihrer Seite, wann immer Sie uns brauchen 24 h / 365 Tage

Kompetent und zuverlässig. Tag und Nacht Beratung und Bedienung. Aargauer Gemeinden, Aarau und Region, Bestattungsinstitut Schweiz, Bestattungsinstitut Aargau, Bestattungsinstitut Aarau, Schweizerischer Bestatterverein, Bestatter mit Eidg. Fachausweis, Bestattung, Bestattungen, Bestattungsinstitut, Bestattungsdienst, Friedhof, Friedhofsverwaltung, Grabstein, Grab, Einzelgrab, Familiengrab, Grab für Winzlinge, Grab für Baby, Friedhofsdienst, Leichenbestatter, Verstorbenen, Verstorbene, Tote, Tod, Todesfall, Leichen, Bestatter, Fahrdienst, Sarg, Särge, Urne, Urnen, Tierurnen, Tierurne, Leichensack, Leichenhülle, Sterben, Sterbefall, Sterbehemd, Sterbekleider, Totenhemd, Kreuz, Grabkreuz, Sargkreuz, Blumen, Blumenschmuck, Bluemenarrachement, Trauerflor, Floristik, Abdankung, Friedhof, Friedhöfe, Beisetzung, Erdbestattung, Auslandüberführung, Rückführung, Urnenbestattung, Flussbestattung, Waldfriedhof, Waldbestattung, Naturbestattung, Gletscherbestattung, Seebestattung, Unfall, Unfälle, Suizid, Selbstmord, Diamant, Edelstein, Aus Asche ein Diamant, Aarau, Aargau, Buchs, Suhr, Aarau Rohr, Küttigen, Biberstein, Auenstein, Erlinsbach, Erlinsbach AG, Erlinsbach SO, Unterentfelden, Oberentfelden, Kulm, Muhen, Gränichen, Teufenthal, Unterkulm, Oberkulm, Zofingen, Reinach, Menziken, Burg, Rupperswil, Hunzenschwil, Lenzburg, Niederlenz, Wildegg, Möriken, Brugg, Baden, Turgi, Wettingen, Neuenhof, Spreitenbach, Mellingen, Mägenwil, Wohlen, Oftringen, Aarburg, Burg, Beromünster, Frick, Rheinfelden, Bad Zurzach, Laufenburg, Schöftland, Altersheim, Alterszentrum, Pension, Alterswohnung, Residenz, Pflegeheim, Pflegezentrum, Spitäler, Klinik, Psychiatrie, Psychiatrische Klinik, Polizei, Kantonspolizei, Kapo, Stadtpolizei, Care Team, Arzt, Amtsarzt, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Aargau, Rechtsmedizin, Gerichtsmedizin, IRM Bern, IRM Zürich, IRM Aarau, Kantonsspital Aarau, KSA, KSO, Kantonsspital Olten, Universitätsspital Zürich, Spital Luzern, Spital Zug, Spital Aarau, Spital Bern, Spital Zürich, Hirslanden, Hirslandenklinik Aarau, Hirslandenklinik Zürich, Spital Rheinfelden, Aare Bestattungen, Aar Bestattungen, Spital Solothurn, Agenzia Funebre, Onoranze Funebre, Onoranze Funebri, Salme, Trasporto Salme, nazionale, internazionale, Trasporto salme internazionale, Funerale, Trasporto salme, Aargau, Solothurn, Zürich, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Zug, Schwyz, Tessin, Neuenburg, Jura, Baselland, Baselstadt, Basel, Fribourg, Waadt, Wallis, Genf, Lausanne, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Bern, Apenzell, Glarus, Graubünden, Unfall, Funerale, Funeral, κηδεία, Μοιραίες, κηδεία, сахрана, предузимач, funérailles, Cimetière, varrezë, usluge, இறுதி, Cimitero, Alterszentrum Zürich, Alterszentrum Herosé, Alterszentrum Golatti, Residenz Cartau, Altersheim Walhersburg, Alterszentrum Chestenberg, Alterszentrum Zopf, Alterszentrum Lindenfeld, Alterszentrum Steinfeld, Alterszentrum Suhrhard, Alterszentrum Falkenstein, Alterszentrum Obere Mühle, Alterszentrum Rupperswil, Alterszentrum Muhen, Alterszentrum Kulm, Alterszentrum Kölliken, Spital Menziken, Asana Spital, Asana, Asana Group, Pflegezentrum Barmelweid, Klinik Barmelweid, Pathologie, Pathologisches Institut, Gemeinden, Kantone, Kantonale, Bestattung Zürich, Flughafen Zürich, Flughafen Kloten, Auslandüberführung, Inlandüberführung, Bestattung Zug, Bestattung Luzern, Bestattung Bern, Bestattung Solothurn, Bestattung Aargau, Flughafen Genf, Airport, Aereoporto, Aeroporto Zurigo, Trasferire salma, Trasporto salme, Trasporto salma, Rimpatrio salma, morto, camera mortuaria, camera ardente, defunto, defunta, decesso, Gemeinde, Gemeinden, Stadt, Städte, Dorf, Dörfer, Leichenpass, CIEC, Gemeindekanzlei, Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Regionales Zivilstandsamt, Ärztliche Todesschein, Ärztliche Todesbescheinigung, Geburtsschein, Todesbescheinigung, Aufbahrung, Aufbahrungsraum, Aufbahrungsräume, Gemeinde Suhr, https://www.google.ch/maps/@47.3907064,8.0609561,3a,75y,199.42h,77.83t/data=!3m7!1e1!3m5!1s9oIRs9ZE03YAAAQp4j_PvQ!2e0!3e2!7i13312!8i6656!6m1!1e1

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BestattungenBestattungsinstitut
Sägestrasse 50, 5600 Lenzburg
BestattungenBestattungsinstitut
Wir sind an Ihrer Seite, wann immer Sie uns brauchen 24 h / 365 Tage

Kompetent und zuverlässig. Tag und Nacht Beratung und Bedienung. Aargauer Gemeinden, Aarau und Region, Bestattungsinstitut Schweiz, Bestattungsinstitut Aargau, Bestattungsinstitut Aarau, Schweizerischer Bestatterverein, Bestatter mit Eidg. Fachausweis, Bestattung, Bestattungen, Bestattungsinstitut, Bestattungsdienst, Friedhof, Friedhofsverwaltung, Grabstein, Grab, Einzelgrab, Familiengrab, Grab für Winzlinge, Grab für Baby, Friedhofsdienst, Leichenbestatter, Verstorbenen, Verstorbene, Tote, Tod, Todesfall, Leichen, Bestatter, Fahrdienst, Sarg, Särge, Urne, Urnen, Tierurnen, Tierurne, Leichensack, Leichenhülle, Sterben, Sterbefall, Sterbehemd, Sterbekleider, Totenhemd, Kreuz, Grabkreuz, Sargkreuz, Blumen, Blumenschmuck, Bluemenarrachement, Trauerflor, Floristik, Abdankung, Friedhof, Friedhöfe, Beisetzung, Erdbestattung, Auslandüberführung, Rückführung, Urnenbestattung, Flussbestattung, Waldfriedhof, Waldbestattung, Naturbestattung, Gletscherbestattung, Seebestattung, Unfall, Unfälle, Suizid, Selbstmord, Diamant, Edelstein, Aus Asche ein Diamant, Aarau, Aargau, Buchs, Suhr, Aarau Rohr, Küttigen, Biberstein, Auenstein, Erlinsbach, Erlinsbach AG, Erlinsbach SO, Unterentfelden, Oberentfelden, Kulm, Muhen, Gränichen, Teufenthal, Unterkulm, Oberkulm, Zofingen, Reinach, Menziken, Burg, Rupperswil, Hunzenschwil, Lenzburg, Niederlenz, Wildegg, Möriken, Brugg, Baden, Turgi, Wettingen, Neuenhof, Spreitenbach, Mellingen, Mägenwil, Wohlen, Oftringen, Aarburg, Burg, Beromünster, Frick, Rheinfelden, Bad Zurzach, Laufenburg, Schöftland, Altersheim, Alterszentrum, Pension, Alterswohnung, Residenz, Pflegeheim, Pflegezentrum, Spitäler, Klinik, Psychiatrie, Psychiatrische Klinik, Polizei, Kantonspolizei, Kapo, Stadtpolizei, Care Team, Arzt, Amtsarzt, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Aargau, Rechtsmedizin, Gerichtsmedizin, IRM Bern, IRM Zürich, IRM Aarau, Kantonsspital Aarau, KSA, KSO, Kantonsspital Olten, Universitätsspital Zürich, Spital Luzern, Spital Zug, Spital Aarau, Spital Bern, Spital Zürich, Hirslanden, Hirslandenklinik Aarau, Hirslandenklinik Zürich, Spital Rheinfelden, Aare Bestattungen, Aar Bestattungen, Spital Solothurn, Agenzia Funebre, Onoranze Funebre, Onoranze Funebri, Salme, Trasporto Salme, nazionale, internazionale, Trasporto salme internazionale, Funerale, Trasporto salme, Aargau, Solothurn, Zürich, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Zug, Schwyz, Tessin, Neuenburg, Jura, Baselland, Baselstadt, Basel, Fribourg, Waadt, Wallis, Genf, Lausanne, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Bern, Apenzell, Glarus, Graubünden, Unfall, Funerale, Funeral, κηδεία, Μοιραίες, κηδεία, сахрана, предузимач, funérailles, Cimetière, varrezë, usluge, இறுதி, Cimitero, Alterszentrum Zürich, Alterszentrum Herosé, Alterszentrum Golatti, Residenz Cartau, Altersheim Walhersburg, Alterszentrum Chestenberg, Alterszentrum Zopf, Alterszentrum Lindenfeld, Alterszentrum Steinfeld, Alterszentrum Suhrhard, Alterszentrum Falkenstein, Alterszentrum Obere Mühle, Alterszentrum Rupperswil, Alterszentrum Muhen, Alterszentrum Kulm, Alterszentrum Kölliken, Spital Menziken, Asana Spital, Asana, Asana Group, Pflegezentrum Barmelweid, Klinik Barmelweid, Pathologie, Pathologisches Institut, Gemeinden, Kantone, Kantonale, Bestattung Zürich, Flughafen Zürich, Flughafen Kloten, Auslandüberführung, Inlandüberführung, Bestattung Zug, Bestattung Luzern, Bestattung Bern, Bestattung Solothurn, Bestattung Aargau, Flughafen Genf, Airport, Aereoporto, Aeroporto Zurigo, Trasferire salma, Trasporto salme, Trasporto salma, Rimpatrio salma, morto, camera mortuaria, camera ardente, defunto, defunta, decesso, Gemeinde, Gemeinden, Stadt, Städte, Dorf, Dörfer, Leichenpass, CIEC, Gemeindekanzlei, Zivilstandsamt, Bestattungsamt, Regionales Zivilstandsamt, Ärztliche Todesschein, Ärztliche Todesbescheinigung, Geburtsschein, Todesbescheinigung, Aufbahrung, Aufbahrungsraum, Aufbahrungsräume, Gemeinde Suhr, https://www.google.ch/maps/@47.3907064,8.0609561,3a,75y,199.42h,77.83t/data=!3m7!1e1!3m5!1s9oIRs9ZE03YAAAQp4j_PvQ!2e0!3e2!7i13312!8i6656!6m1!1e1

Bewertung 3.6 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

 Durchgehend geöffnet
 Geschlossen – Öffnet heute um 09:00
PHOENIX Institution

PHOENIX Institution

Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
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Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Praxis Impuls

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Praxis Impuls

Dorfplatz 4, 3114 Wichtrach
Herzlich willkommen bei der "Praxis Impuls" in Wichtrach

Wir bieten Akupunktur nach TCM an. Hans Hofmann bietet auch Akupunktur nach Traditioneller Chinesischer Medizin an. Alle Akupunkturbehandlungen können per Zusatzversicherung verrechnet werden. Somit können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Hier gelangen Sie direkt auf folgendes: Physiotherapie Einsatz der Physiotherapie • bei akuten und chronischen Beschwerden • zur Rehabilitation nach Unfällen • bei Funktionsstörungen (Gelenke, Muskeln, Bänder) • bei abnehmender Selbständigkeit von betagten Menschen Physiotherapie-Angebot: vielseitig und individuell • Rehabilitation nach Operationen • Manuelle Therapie (Gelenkmobilisation) • Sportphysiotherapie • Kraftaufbau, Ausdauer- und Koordinationstraining • Sturzprävention • Myofascial Release (Faszien lösen) • Triggerpunkttherapie • Nervenmobilisationen • Ergonomie am Arbeitsplatz und zu Hause • Craniosacral- Therapie (auch mit Zusatzversicherung/ EMR möglich) • Behandlungen von Neurologischen Erkrankungen • Selbsthilfetechniken bei chronischen Schmerzen • Anlegen von Kinesiologie Tape Bei bereits bestehender Krankheit ist eine vorangehende Abklärung und die Zusammenarbeit mit dem Arzt wichtig. Massage Die Massage ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Es handelt sich um eine manuelle Therapieform, bei der Haut, Bindegewebe und Muskulatur massiert werden. Die Wirkung der Dehnungs-, Zug- und Druckreize erstreckt sich von der behandelten Stelle aus auf den gesamten Organismus und schliesst auch die Psyche mit ein. Wir bieten Ihnen folgende Massagen an: Klassische Massage Durch gezielte Grifftechnik wird ein wohltuender Effekt auf die Haut und die Muskulatur ausgelöst. Verspannte Muskeln werden gelöst und gelockert. Die dadurch verbesserte Durchblutung fördert den Stoffwechsel. Myofascial Release Mit Myofascial Release werden die dreidimensionalen, unseren Körper durch webende Faszien Systeme gezielt und differenziert behandelt. Die Beweglichkeit und Verschiebbarkeit des Bindegewebes wird verbessert. Gelenke werden entlastet, blockierte Gelenke lösen sich. Stereotype Bewegungsmuster werden aufgelöst. Triggerpunkttherapie Der Triggerpunkt ist eine empfindliche Stelle in einem verhärteten Muskelstrang. Mit der Behandlung von Triggerpunkten können Muskelverspannungen gelöst werden. Lymphdrainage Durch weiche, Gewebe verschiebende Griffe wird der Abfluss der Gewebsflüssigkeit gefördert und die Abwehrfunktion im Körper gestärkt. Nach Sportverletzungen oder Operationen kann der Heilungsprozess durch die Lymphdrainage enorm verkürzt werden. Zudem ist sie die geeignete Therapie bei Ödemen bzw. Wassereinlagerungen. Bindegewebsmassage Die Nerven, die entlang der Wirbelsäule austreten, stehen mit bestimmten Körpergebieten in Verbindung. So werden über Reize, die an der Haut gesetzt werden, verschiedene Körpersysteme beeinflusst. Fussreflexzonenmassage Durch die Behandlung der Reflexzonen am Fuss können sämtliche Organfunktionen und das vegetative Nervensystem positiv beeinflusst werden. Akupunktur Die Traditionelle Chinesische Medizin, kurz TCM genannt, ist die Jahrtausende alte Heilkunst aus China, die auch in Europa eine immer grössere Nachfrage hat. Viele Menschen fühlen sich krank, haben aber keine schulmedizinischen Befunde. Mit Hilfe der TCM kann das zugrunde liegende energetische Ungleichgewicht erkannt werden und der Patient/ die Patientin entsprechend behandelt werden. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): http://www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Der Unterschied zwischen der östlichen Heilmethode TCM und der klassischen «westlichen» Medizin liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und Wahrnehmung des menschlichen Körpers. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist eine ganzheitliche Medizin. Nach chinesischer Auffassung bedeutet Gesundheit ein Zustand der vollkommenen Harmonie zwischen den Organen und dem Qi (Qi = Lebensenergie); die westliche Medizin hingegen konzentriert sich mehrheitlich auf die materiellen Funktionen des menschlichen Organismus. Die TCM geht weit über die Behandlung von verschiedenen körperlichen Symptomen hinaus. Durch die Anwendung einer oder mehrerer Therapieformen die zur TCM gehören, wird versucht, den Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und so die gesunde Harmonie von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Akupunktur Nach chinesischer Vorstellung fliesst Qi (Lebensenergie) in Leitbahnen durch unseren Körper. Auf diesen Leitbahnen oder Meridianen liegen die über 360 Akupunkturpunkte. Über sie können der Energiefluss und die inneren Organe gut erreicht und beeinflusst werden. Je nach Erkrankung werden dem liegenden Patienten mehrere dünne Einwegnadeln in unterschiedliche Akupunkturpunkte gestochen und zwischen 15-40 Minuten belassen.

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PhysiotherapieMassageMedizinische Massage
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Wir bieten Akupunktur nach TCM an. Hans Hofmann bietet auch Akupunktur nach Traditioneller Chinesischer Medizin an. Alle Akupunkturbehandlungen können per Zusatzversicherung verrechnet werden. Somit können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit einen Termin bei uns vereinbaren. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Hier gelangen Sie direkt auf folgendes: Physiotherapie Einsatz der Physiotherapie • bei akuten und chronischen Beschwerden • zur Rehabilitation nach Unfällen • bei Funktionsstörungen (Gelenke, Muskeln, Bänder) • bei abnehmender Selbständigkeit von betagten Menschen Physiotherapie-Angebot: vielseitig und individuell • Rehabilitation nach Operationen • Manuelle Therapie (Gelenkmobilisation) • Sportphysiotherapie • Kraftaufbau, Ausdauer- und Koordinationstraining • Sturzprävention • Myofascial Release (Faszien lösen) • Triggerpunkttherapie • Nervenmobilisationen • Ergonomie am Arbeitsplatz und zu Hause • Craniosacral- Therapie (auch mit Zusatzversicherung/ EMR möglich) • Behandlungen von Neurologischen Erkrankungen • Selbsthilfetechniken bei chronischen Schmerzen • Anlegen von Kinesiologie Tape Bei bereits bestehender Krankheit ist eine vorangehende Abklärung und die Zusammenarbeit mit dem Arzt wichtig. Massage Die Massage ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Es handelt sich um eine manuelle Therapieform, bei der Haut, Bindegewebe und Muskulatur massiert werden. Die Wirkung der Dehnungs-, Zug- und Druckreize erstreckt sich von der behandelten Stelle aus auf den gesamten Organismus und schliesst auch die Psyche mit ein. Wir bieten Ihnen folgende Massagen an: Klassische Massage Durch gezielte Grifftechnik wird ein wohltuender Effekt auf die Haut und die Muskulatur ausgelöst. Verspannte Muskeln werden gelöst und gelockert. Die dadurch verbesserte Durchblutung fördert den Stoffwechsel. Myofascial Release Mit Myofascial Release werden die dreidimensionalen, unseren Körper durch webende Faszien Systeme gezielt und differenziert behandelt. Die Beweglichkeit und Verschiebbarkeit des Bindegewebes wird verbessert. Gelenke werden entlastet, blockierte Gelenke lösen sich. Stereotype Bewegungsmuster werden aufgelöst. Triggerpunkttherapie Der Triggerpunkt ist eine empfindliche Stelle in einem verhärteten Muskelstrang. Mit der Behandlung von Triggerpunkten können Muskelverspannungen gelöst werden. Lymphdrainage Durch weiche, Gewebe verschiebende Griffe wird der Abfluss der Gewebsflüssigkeit gefördert und die Abwehrfunktion im Körper gestärkt. Nach Sportverletzungen oder Operationen kann der Heilungsprozess durch die Lymphdrainage enorm verkürzt werden. Zudem ist sie die geeignete Therapie bei Ödemen bzw. Wassereinlagerungen. Bindegewebsmassage Die Nerven, die entlang der Wirbelsäule austreten, stehen mit bestimmten Körpergebieten in Verbindung. So werden über Reize, die an der Haut gesetzt werden, verschiedene Körpersysteme beeinflusst. Fussreflexzonenmassage Durch die Behandlung der Reflexzonen am Fuss können sämtliche Organfunktionen und das vegetative Nervensystem positiv beeinflusst werden. Akupunktur Die Traditionelle Chinesische Medizin, kurz TCM genannt, ist die Jahrtausende alte Heilkunst aus China, die auch in Europa eine immer grössere Nachfrage hat. Viele Menschen fühlen sich krank, haben aber keine schulmedizinischen Befunde. Mit Hilfe der TCM kann das zugrunde liegende energetische Ungleichgewicht erkannt werden und der Patient/ die Patientin entsprechend behandelt werden. Liste der Erkrankungen, die mit Akupunktur behandelt werden können (WHO Empfehlung): http://www.aku-punkt.ch/media/who-liste.pdf Der Unterschied zwischen der östlichen Heilmethode TCM und der klassischen «westlichen» Medizin liegt in der unterschiedlichen Betrachtungsweise und Wahrnehmung des menschlichen Körpers. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist eine ganzheitliche Medizin. Nach chinesischer Auffassung bedeutet Gesundheit ein Zustand der vollkommenen Harmonie zwischen den Organen und dem Qi (Qi = Lebensenergie); die westliche Medizin hingegen konzentriert sich mehrheitlich auf die materiellen Funktionen des menschlichen Organismus. Die TCM geht weit über die Behandlung von verschiedenen körperlichen Symptomen hinaus. Durch die Anwendung einer oder mehrerer Therapieformen die zur TCM gehören, wird versucht, den Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und so die gesunde Harmonie von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen. Akupunktur Nach chinesischer Vorstellung fliesst Qi (Lebensenergie) in Leitbahnen durch unseren Körper. Auf diesen Leitbahnen oder Meridianen liegen die über 360 Akupunkturpunkte. Über sie können der Energiefluss und die inneren Organe gut erreicht und beeinflusst werden. Je nach Erkrankung werden dem liegenden Patienten mehrere dünne Einwegnadeln in unterschiedliche Akupunkturpunkte gestochen und zwischen 15-40 Minuten belassen.

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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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 Geschlossen – Öffnet heute um 08:00
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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

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TopPharm Apotheke Paradeplatz AG

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TopPharm Apotheke Paradeplatz AG

Poststrasse 6, 8001 Zürich
Herzlich Willkommen bei Ihrem Gesundheitscoach

Unser Rundgang: http://www.paradeplatz.apotheke.ch/rundgang.html Englisch Russisch Die TopPharm Apotheke Paradeplatz wurde vor mehr als 100 Jahren gegründet, damals unter dem Namen Stemmler-Apotheke. Seit 1948 trägt sie den heutigen Namen. 1996 übernahm Herr Dr. Lorenz Schmid von seinem Vorgänger und Vater Dr. Josef Schmid die Führung der Apotheke. 1999 wurde die Apotheke vollständig umgebaut und ein Therapiezentrum angegliedert. Seit 2013 bereichert die Apotheke zudem das Ästhetische Zentrum Paradeplatz. Es dient dem Austausch von Apothekern und Ärzten. Im Jahr 2017 haben wir die Apotheke komplett umgebaut und auf die Zukunft ausgerichtet - modernisiert-digitalisiert-automatisiert. Leistungen: Seit jeher versteht sich die TopPharm Apotheke Paradeplatz, als die internationale Adresse Zürichs, immer am Puls internationaler medikamentöser und medizinischer Errungenschaften. Haben Sie Fragen zu ausländischen Medikamenten oder Rezepten? Wir beraten Sie in Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch. Hier sind Sie an der richtigen Adresse. Unser Angebot Apotheke In unserer Apotheke beraten wir Sie gerne detaillierter zu folgenden Fachgebieten: • Blutdruckmessung • Blutzuckermessung • Blutfettwertmessung • Reisemedizinberatung • Impfberatung und Impfen vor Ort • Raucherberatung • Medizinische Aesthetik • Diabetesberatung • Allergieberatung • Haaranalyse (HCK-Mischung) • Vitalstoffberatung (Orthomolekulare Medizin) • Akneberatung • Dermo-Kosmetik • Hautberatung www.paradeplatz.apotheke.ch Therapiezentrum In unserem Therapiezentrum verwöhnen und unterstützen wir Sie mit: • Lymphdrainage • Polarity-Therapie • Klassische Massage • Kopfnackenmassage • Fussreflexzonen-Massage • Hot Stone • Energische Rückenmassage • F.X. Mayr Therapie • Akkupunktur • TCM Diätetik • Gesundheitsberatung www.therapiezentrum-fraumuenster.ch Medizinisches Zentrum am Paradeplatz In unserem Medizinischen Zentrum am Paradeplatz erhalten Sie ärztliche Beratung bei Fragen Zu Ihrer Haut: • Botox Behandlung, Gesicht • Fruchtsäurepeeling • Störende Hautveränderungen (Muttermalen und Pigmentflecken) • Neurodermitis • Akne, unreiner und fettiger Haut • Hautausschlägen und trockener Haut Zu chronischen oder akuten Schmerzen: • Rücken- und Kopfschmerzen • Herpes Zoster • Phantomschmerzen • Fibromyalgie • Neuropathische Schmerzen • Komplexe Schmerzsyndrome Zu Venenproblemen: • Krampfadern • Venenthrombosen • Chronisch venöse Insuffizienz • Arterielle Durchblutungsstörungen http://paradeplatz.apotheke.ch/angebot/medizinisches-zentrum.html Komplementärmedizin Einen kleinen Einblick in die Vielfalt der Naturheilmittel erhalten Sie auf dieser Seite. • Die sanfte Medizin Komplementärmedizin und Schulmedizin haben das gleiche Ziel, nämlich die Genesung des Patienten. Allerdings schlagen sie zwei verschiedene Wege ein. Unter Schulmedizin versteht man die Gesamtheit der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen, die auf wissenschaftlichen Erklärungsmodellen beruhen. Die Komplementärmedizin sieht das anders. Man betrachtet die Gesundheit als einen Prozess, der auch Krankheiten beinhalten kann. Eine Erkrankung stellt eine Gleichgewichtsstörung innerhalb dieses komplexen biologischen Systems dar. Der Körper wird also als eine Einheit aus Körper, Geist und Seele angesehen. • Akupressur Ähnlich wie Akupunktur behandelt auch die Akupressur bestimmte Energiepunkte – aber nicht mit Nadeln, sondern mit einer gezielten Massage. Akupressur setzen wir instinktiv immer dann ein, wenn uns etwas wehtut: Wir reiben die Schläfen oder die Stirn, wenn wir Kopfschmerzen haben. Und wenn es irgendwo am Körper zwickt, berühren wir die betreffende Stelle. • Akupunktur Die traditionelle chinesische Medizin (TCM) ist ein eigenständiges heilkundliches Konzept, das durch viele Gelehrte in China über einen Zeitraum von 2000 Jahren entwickelt worden ist. Akupunktur ist die gezielte therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über spezifische Punkte der Körperoberfläche. Durch das Einstechen der Nadeln der Fluss des Qi (Lebensenergie) beeinflusst. • Bachblütentherapie Die Bachblütentherapie ist ein in den 1930er-Jahren vom britischen Arzt Edward Bach begründetes und nach ihm benanntes Verfahren. Laut Bachs zentraler These beruht jede körperliche Krankheit auf einer seelischen Gleichgewichtsstörung. Die Ursache dieser Störung sah er in einem Konflikt zwischen der unsterblichen Seele und der Persönlichkeit. Eine Heilung wird durch eine Harmonisierung auf dieser geistig-seelischen Ebene bewirkt. • Bewegungstherapie (integrativ/klinisch) Die Bewegungstherapie ist eine ganzheitliche Methode, die vom Grundverständnis des Menschen als Körper-Seele-Geist-Einheit ausgeht. Sie nutzt Bewegung, Körperwahrnehmung und Tanz als Mittel, um die Patientinnen und Patienten darin zu unterstützen, mit sich und ihrem inneren Erleben in Kontakt zu kommen und sich im eigenen Körper wohl zu fühlen. Selbstheilungsprozesse können auf diese Weise angeregt und begleitet werden. • Bindegewebemassage Die Bindegewebsmassage gehört zum Formenkreis der Reflexzonenmassagen und basiert wie diese auf der Theorie der Reflexzonen des englischen Neurologen Henry Head. Danach stehen die inneren Organe über Nervenbahnen mit bestimmten, klar umgrenzten Hautgebieten in Verbindung. • Fussreflexzonen-Massage/Reflexologie Die Reflexzonen sind Nervenendpunkte am Fuss, die mit einem bestimmten Organ oder Organsystem verbunden sind. Das bedeutet: Der ganze Körper spiegelt sich in den Füssen wider. Durch eine spezielle Grifftechnik wird an den Druckpunkten der Fussreflexzonen eine spezifische Wirkung auf die entsprechenden Organe des Körpers erreicht. Grundsätzlich wird dabei zwischen einer beruhigenden und einer aktivierenden Wirkung unterschieden. Durch die Arbeit an den Füssen können Energien wieder besser fliessen und Blockaden gelöst werden. • Homöopathie Homöopathie weckt die Selbstheilungskräfte. Samuel Hahnemann entdeckte, dass eine Krankheit mit demjenigen Mittel geheilt werden kann, das bei einem Gesunden ähnliche Symptome hervorruft. Durch Potenzieren (Verschütteln) der Mittel wird deren Wirkung vergrössert. • Kinesiologie Die Kinesiologie beruht auf der Annahme, dass sich gesundheitliche Störungen als Schwäche bestimmter Muskelgruppen manifestieren. Zentrales Werkzeug der Kinesiologie zur Diagnose solcher Störungen ist der sogenannte «kinesiologische Muskeltest». • Klassische Massage Die Massage im weitesten Sinne ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Klassische Massage ist die äusserliche, manuelle Behandlung bei Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparats durch Druck, Zug, Schütteln, Streichen und Klopfen. Mithilfe der klassischen Massage können auch erkrankte innere Organe günstig beeinflusst werden. • Manuelle Lymphdrainage Die manuelle Lymphdrainage ist eine Therapieform, mit der das Lymphgefässsystem im ganzen Körper unterstützt und angeregt wird. Durch ihre Drainagewirkung kräftigt sie das Immunsystem und wirkt durch ihre feinen Bewegungen entstauend, wohltuend und entspannend. Mit dieser therapeutischen Massnahme werden primäre und sekundäre Lymphödeme behandelt. • Osteopathie Die Osteopathie basiert auf dem Wissen, dass der menschliche Körper eine Einheit bildet, Selbstheilungskräfte besitzt und Struktur und Organe in einer dauernden Wechselwirkung zueinanderstehen. • Phytotherapie Die Pflanzenheilkunde gehört zu den ältesten medizinischen Therapien und ist auf allen Kontinenten und in allen Kulturen beheimatet. Ihre Grundlage ist die Heilpflanzenkunde (Phytopharmakognosie), die das Wissen um die verschiedenen Heilpflanzen bereithält. Die Phytotherapie enthält aber auch Teile der Pharmakologie, der Pharmazeutik sowie der Toxikologie. • Reflexzonenmassage Die Reflexzonenmassage ist eine Behandlungsform, die auch im Wellness-Sektor Einzug gefunden hat. Befürworter dieser Methode gehen davon aus, dass die Reflexzonenmassage in der Schmerztherapie und bei Durchblutungsstörungen übliche medizinische Verfahren und physiotherapeutische Anwendungen ergänzen sowie eine Verbesserung des Wohlgefühls unterstützen kann. • Schröpfen Zuerst haben die Menschen mit Steinmessern Verhärtungen an der Körperoberfläche (z. B. Furunkel und Entzündungen) eingeritzt und mit dem Mund und später mithilfe von Kuhhörnern ausgesaugt. Schröpfen mit Schröpfköpfen wurde schon 3300 v. Chr. in Mesopotamien und durch griechische und ägyptische Ärzte im klassischen Altertum betrieben. • TCM Als traditionelle chinesische Medizin, TCM, wird jene Heilkunde bezeichnet, die sich in China seit mehr als 2000 Jahren entwickelt hat. Sie beinhaltet die nachstehenden fünf Teildisziplinen: 1. Arzneimitteltherapie 2. Akupunktur, Moxibustion 3. Ernährungslehre 4. Qigong, Tai-Chi 5. Beratung in der Lebensführung • Wickel/Umschläge Bei leichten Erkrankungen, wie zum Beispiel grippalen Infekte oder Bauch-schmerzen, können Wickel und Umschläge Symptome lindern und die medizinische Behandlung unterstützen. Auch zur Fiebersenkung sind feuchte Wickel - hier insbesondere Wadenwickel - ein altbewährtes Hausmittel. Bestimmte Zusätze, zum Beispiel Essig bei Wadenwickeln oder fingerdick auf ein Tuch gestrichener Quark bei kalten oder warmen Halswickeln, können die lindernde Wirkung verstärken.

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ApothekeGesundheitsberatung
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Herzlich Willkommen bei Ihrem Gesundheitscoach

Unser Rundgang: http://www.paradeplatz.apotheke.ch/rundgang.html Englisch Russisch Die TopPharm Apotheke Paradeplatz wurde vor mehr als 100 Jahren gegründet, damals unter dem Namen Stemmler-Apotheke. Seit 1948 trägt sie den heutigen Namen. 1996 übernahm Herr Dr. Lorenz Schmid von seinem Vorgänger und Vater Dr. Josef Schmid die Führung der Apotheke. 1999 wurde die Apotheke vollständig umgebaut und ein Therapiezentrum angegliedert. Seit 2013 bereichert die Apotheke zudem das Ästhetische Zentrum Paradeplatz. Es dient dem Austausch von Apothekern und Ärzten. Im Jahr 2017 haben wir die Apotheke komplett umgebaut und auf die Zukunft ausgerichtet - modernisiert-digitalisiert-automatisiert. Leistungen: Seit jeher versteht sich die TopPharm Apotheke Paradeplatz, als die internationale Adresse Zürichs, immer am Puls internationaler medikamentöser und medizinischer Errungenschaften. Haben Sie Fragen zu ausländischen Medikamenten oder Rezepten? Wir beraten Sie in Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch. Hier sind Sie an der richtigen Adresse. Unser Angebot Apotheke In unserer Apotheke beraten wir Sie gerne detaillierter zu folgenden Fachgebieten: • Blutdruckmessung • Blutzuckermessung • Blutfettwertmessung • Reisemedizinberatung • Impfberatung und Impfen vor Ort • Raucherberatung • Medizinische Aesthetik • Diabetesberatung • Allergieberatung • Haaranalyse (HCK-Mischung) • Vitalstoffberatung (Orthomolekulare Medizin) • Akneberatung • Dermo-Kosmetik • Hautberatung www.paradeplatz.apotheke.ch Therapiezentrum In unserem Therapiezentrum verwöhnen und unterstützen wir Sie mit: • Lymphdrainage • Polarity-Therapie • Klassische Massage • Kopfnackenmassage • Fussreflexzonen-Massage • Hot Stone • Energische Rückenmassage • F.X. Mayr Therapie • Akkupunktur • TCM Diätetik • Gesundheitsberatung www.therapiezentrum-fraumuenster.ch Medizinisches Zentrum am Paradeplatz In unserem Medizinischen Zentrum am Paradeplatz erhalten Sie ärztliche Beratung bei Fragen Zu Ihrer Haut: • Botox Behandlung, Gesicht • Fruchtsäurepeeling • Störende Hautveränderungen (Muttermalen und Pigmentflecken) • Neurodermitis • Akne, unreiner und fettiger Haut • Hautausschlägen und trockener Haut Zu chronischen oder akuten Schmerzen: • Rücken- und Kopfschmerzen • Herpes Zoster • Phantomschmerzen • Fibromyalgie • Neuropathische Schmerzen • Komplexe Schmerzsyndrome Zu Venenproblemen: • Krampfadern • Venenthrombosen • Chronisch venöse Insuffizienz • Arterielle Durchblutungsstörungen http://paradeplatz.apotheke.ch/angebot/medizinisches-zentrum.html Komplementärmedizin Einen kleinen Einblick in die Vielfalt der Naturheilmittel erhalten Sie auf dieser Seite. • Die sanfte Medizin Komplementärmedizin und Schulmedizin haben das gleiche Ziel, nämlich die Genesung des Patienten. Allerdings schlagen sie zwei verschiedene Wege ein. Unter Schulmedizin versteht man die Gesamtheit der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen, die auf wissenschaftlichen Erklärungsmodellen beruhen. Die Komplementärmedizin sieht das anders. Man betrachtet die Gesundheit als einen Prozess, der auch Krankheiten beinhalten kann. Eine Erkrankung stellt eine Gleichgewichtsstörung innerhalb dieses komplexen biologischen Systems dar. Der Körper wird also als eine Einheit aus Körper, Geist und Seele angesehen. • Akupressur Ähnlich wie Akupunktur behandelt auch die Akupressur bestimmte Energiepunkte – aber nicht mit Nadeln, sondern mit einer gezielten Massage. Akupressur setzen wir instinktiv immer dann ein, wenn uns etwas wehtut: Wir reiben die Schläfen oder die Stirn, wenn wir Kopfschmerzen haben. Und wenn es irgendwo am Körper zwickt, berühren wir die betreffende Stelle. • Akupunktur Die traditionelle chinesische Medizin (TCM) ist ein eigenständiges heilkundliches Konzept, das durch viele Gelehrte in China über einen Zeitraum von 2000 Jahren entwickelt worden ist. Akupunktur ist die gezielte therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über spezifische Punkte der Körperoberfläche. Durch das Einstechen der Nadeln der Fluss des Qi (Lebensenergie) beeinflusst. • Bachblütentherapie Die Bachblütentherapie ist ein in den 1930er-Jahren vom britischen Arzt Edward Bach begründetes und nach ihm benanntes Verfahren. Laut Bachs zentraler These beruht jede körperliche Krankheit auf einer seelischen Gleichgewichtsstörung. Die Ursache dieser Störung sah er in einem Konflikt zwischen der unsterblichen Seele und der Persönlichkeit. Eine Heilung wird durch eine Harmonisierung auf dieser geistig-seelischen Ebene bewirkt. • Bewegungstherapie (integrativ/klinisch) Die Bewegungstherapie ist eine ganzheitliche Methode, die vom Grundverständnis des Menschen als Körper-Seele-Geist-Einheit ausgeht. Sie nutzt Bewegung, Körperwahrnehmung und Tanz als Mittel, um die Patientinnen und Patienten darin zu unterstützen, mit sich und ihrem inneren Erleben in Kontakt zu kommen und sich im eigenen Körper wohl zu fühlen. Selbstheilungsprozesse können auf diese Weise angeregt und begleitet werden. • Bindegewebemassage Die Bindegewebsmassage gehört zum Formenkreis der Reflexzonenmassagen und basiert wie diese auf der Theorie der Reflexzonen des englischen Neurologen Henry Head. Danach stehen die inneren Organe über Nervenbahnen mit bestimmten, klar umgrenzten Hautgebieten in Verbindung. • Fussreflexzonen-Massage/Reflexologie Die Reflexzonen sind Nervenendpunkte am Fuss, die mit einem bestimmten Organ oder Organsystem verbunden sind. Das bedeutet: Der ganze Körper spiegelt sich in den Füssen wider. Durch eine spezielle Grifftechnik wird an den Druckpunkten der Fussreflexzonen eine spezifische Wirkung auf die entsprechenden Organe des Körpers erreicht. Grundsätzlich wird dabei zwischen einer beruhigenden und einer aktivierenden Wirkung unterschieden. Durch die Arbeit an den Füssen können Energien wieder besser fliessen und Blockaden gelöst werden. • Homöopathie Homöopathie weckt die Selbstheilungskräfte. Samuel Hahnemann entdeckte, dass eine Krankheit mit demjenigen Mittel geheilt werden kann, das bei einem Gesunden ähnliche Symptome hervorruft. Durch Potenzieren (Verschütteln) der Mittel wird deren Wirkung vergrössert. • Kinesiologie Die Kinesiologie beruht auf der Annahme, dass sich gesundheitliche Störungen als Schwäche bestimmter Muskelgruppen manifestieren. Zentrales Werkzeug der Kinesiologie zur Diagnose solcher Störungen ist der sogenannte «kinesiologische Muskeltest». • Klassische Massage Die Massage im weitesten Sinne ist eines der ältesten Heilmittel der Menschheit. Klassische Massage ist die äusserliche, manuelle Behandlung bei Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparats durch Druck, Zug, Schütteln, Streichen und Klopfen. Mithilfe der klassischen Massage können auch erkrankte innere Organe günstig beeinflusst werden. • Manuelle Lymphdrainage Die manuelle Lymphdrainage ist eine Therapieform, mit der das Lymphgefässsystem im ganzen Körper unterstützt und angeregt wird. Durch ihre Drainagewirkung kräftigt sie das Immunsystem und wirkt durch ihre feinen Bewegungen entstauend, wohltuend und entspannend. Mit dieser therapeutischen Massnahme werden primäre und sekundäre Lymphödeme behandelt. • Osteopathie Die Osteopathie basiert auf dem Wissen, dass der menschliche Körper eine Einheit bildet, Selbstheilungskräfte besitzt und Struktur und Organe in einer dauernden Wechselwirkung zueinanderstehen. • Phytotherapie Die Pflanzenheilkunde gehört zu den ältesten medizinischen Therapien und ist auf allen Kontinenten und in allen Kulturen beheimatet. Ihre Grundlage ist die Heilpflanzenkunde (Phytopharmakognosie), die das Wissen um die verschiedenen Heilpflanzen bereithält. Die Phytotherapie enthält aber auch Teile der Pharmakologie, der Pharmazeutik sowie der Toxikologie. • Reflexzonenmassage Die Reflexzonenmassage ist eine Behandlungsform, die auch im Wellness-Sektor Einzug gefunden hat. Befürworter dieser Methode gehen davon aus, dass die Reflexzonenmassage in der Schmerztherapie und bei Durchblutungsstörungen übliche medizinische Verfahren und physiotherapeutische Anwendungen ergänzen sowie eine Verbesserung des Wohlgefühls unterstützen kann. • Schröpfen Zuerst haben die Menschen mit Steinmessern Verhärtungen an der Körperoberfläche (z. B. Furunkel und Entzündungen) eingeritzt und mit dem Mund und später mithilfe von Kuhhörnern ausgesaugt. Schröpfen mit Schröpfköpfen wurde schon 3300 v. Chr. in Mesopotamien und durch griechische und ägyptische Ärzte im klassischen Altertum betrieben. • TCM Als traditionelle chinesische Medizin, TCM, wird jene Heilkunde bezeichnet, die sich in China seit mehr als 2000 Jahren entwickelt hat. Sie beinhaltet die nachstehenden fünf Teildisziplinen: 1. Arzneimitteltherapie 2. Akupunktur, Moxibustion 3. Ernährungslehre 4. Qigong, Tai-Chi 5. Beratung in der Lebensführung • Wickel/Umschläge Bei leichten Erkrankungen, wie zum Beispiel grippalen Infekte oder Bauch-schmerzen, können Wickel und Umschläge Symptome lindern und die medizinische Behandlung unterstützen. Auch zur Fiebersenkung sind feuchte Wickel - hier insbesondere Wadenwickel - ein altbewährtes Hausmittel. Bestimmte Zusätze, zum Beispiel Essig bei Wadenwickeln oder fingerdick auf ein Tuch gestrichener Quark bei kalten oder warmen Halswickeln, können die lindernde Wirkung verstärken.

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