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Rechtsberatung in Bern

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LEGATO Vermögensmanagement AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

LEGATO Vermögensmanagement AG

Thunstrasse 78, 3006 BernPostfach, 3000 Bern 16
Persönlich. Qualitativ führend. Unabhängig.

Wir sind eine qualitativ führende, unabhängige Vermögensmanagement-Unternehmung im Kanton Bern. Unsere grösste Aufmerksamkeit gilt Ihnen: Ihrer finanziellen Situation, Ihren Erwartungen, Ihren Wünschen und Zielen und der Wahrung der Sicherheit Ihres Vermögens. Wenn Sie eine Rundumlösung für Ihr Vermögens-Management suchen sowie ein partnerschaftliches Gegenüber auf Augenhöhe, sind Sie bei uns richtig. Wir von LEGATO Vermögensmanagement AG legen den Fokus auf Sie. Ihre finanzielle Lebensplanung steht dabei an erster Stelle. Mit der Bewirtschaftung von Vermögen übernehmen wir auch die Verantwortung. Das macht uns zu einem zuverlässigen Partner in Sachen Vermögensschutz. Und zu einem persönlichen Begleiter in allen Geldfragen. Wir betreuen Sie nach Ihren Bedürfnissen – mit dem Blick fürs Ganze und darüber hinaus. Als unabhängige Vermögensmanager sind wir frei von Interessenskonflikten und bewirtschaften die uns anvertrauten Vermögen umsichtig, aktiv und nach unseren bewährten, erfolgsbringenden Methoden. Transparenz verstehen wir als Basis für Vertrauen. Deswegen verzichten wir als erste Berner Unternehmung seit unserer Gründung 2007 konsequent auf jegliche Rückvergütungen (Retrozessionen). Im Januar 2023 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA der LEGATO Vermögensmanagement AG die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen nach Art. 24 (FINIG) und somit auch für die Verwaltung von Pensionskassen- und Vorsorgevermögen erteilt.

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VermögensverwaltungFinanzberatung
Thunstrasse 78, 3006 BernPostfach, 3000 Bern 16
VermögensverwaltungFinanzberatung
Persönlich. Qualitativ führend. Unabhängig.

Wir sind eine qualitativ führende, unabhängige Vermögensmanagement-Unternehmung im Kanton Bern. Unsere grösste Aufmerksamkeit gilt Ihnen: Ihrer finanziellen Situation, Ihren Erwartungen, Ihren Wünschen und Zielen und der Wahrung der Sicherheit Ihres Vermögens. Wenn Sie eine Rundumlösung für Ihr Vermögens-Management suchen sowie ein partnerschaftliches Gegenüber auf Augenhöhe, sind Sie bei uns richtig. Wir von LEGATO Vermögensmanagement AG legen den Fokus auf Sie. Ihre finanzielle Lebensplanung steht dabei an erster Stelle. Mit der Bewirtschaftung von Vermögen übernehmen wir auch die Verantwortung. Das macht uns zu einem zuverlässigen Partner in Sachen Vermögensschutz. Und zu einem persönlichen Begleiter in allen Geldfragen. Wir betreuen Sie nach Ihren Bedürfnissen – mit dem Blick fürs Ganze und darüber hinaus. Als unabhängige Vermögensmanager sind wir frei von Interessenskonflikten und bewirtschaften die uns anvertrauten Vermögen umsichtig, aktiv und nach unseren bewährten, erfolgsbringenden Methoden. Transparenz verstehen wir als Basis für Vertrauen. Deswegen verzichten wir als erste Berner Unternehmung seit unserer Gründung 2007 konsequent auf jegliche Rückvergütungen (Retrozessionen). Im Januar 2023 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA der LEGATO Vermögensmanagement AG die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen nach Art. 24 (FINIG) und somit auch für die Verwaltung von Pensionskassen- und Vorsorgevermögen erteilt.

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
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VersicherungsberatungVersicherungBrokers
Zeughausgasse 29, 3011 Bern
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szakaly lanz versicherungen ag

Uns steht ein erfahrener Versicherungsfachmann zur Seite, der Ihnen in der komplexen Vielfalt von Versicherungen die optimalen Lösungen aufzeigt. Wir sind als Versicherungsmakler breit aufgestellt, um Ihnen Beratungen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge aus einer Hand kompetent anbieten zu können. Wir setzen auf persönliche Beratung in der grossen Themenwelt der Versicherungen und haben auch erkannt, dass die Kunden eine schnelle und einfache Alternative über den digitalen Weg wünschen. Unsere Leistungen: • Unabhängiger Vergleich der bestehenden Produkte • Kompetente Begleitung und Beratung unserer Kunden • Transparenz und Information • Technische Medien und moderne Kommunikationswege • Administrative Begleitung des Abschlusses einer Versicherung, Altersvorsorge und Kapitalanlage • Verwaltung Ihrer Verträge • Support und Begleitung im Schadenfall Ihre Vorteile: • Versicherungsunabhängig • Wir vergleichen für Sie • Expertenwissen • Wir handeln in Ihrem Auftrag und Interesse • Wir übernehmen die Verwaltung für Sie • Wir bieten Unterstützung im Schadenfall • Sie können uns jederzeit kontaktieren

Bewertung 4.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung
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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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VertretungenInstitutFamilienberatung
Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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LEGATO Vermögensmanagement AG

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Wir sind eine qualitativ führende, unabhängige Vermögensmanagement-Unternehmung im Kanton Bern. Unsere grösste Aufmerksamkeit gilt Ihnen: Ihrer finanziellen Situation, Ihren Erwartungen, Ihren Wünschen und Zielen und der Wahrung der Sicherheit Ihres Vermögens. Wenn Sie eine Rundumlösung für Ihr Vermögens-Management suchen sowie ein partnerschaftliches Gegenüber auf Augenhöhe, sind Sie bei uns richtig. Wir von LEGATO Vermögensmanagement AG legen den Fokus auf Sie. Ihre finanzielle Lebensplanung steht dabei an erster Stelle. Mit der Bewirtschaftung von Vermögen übernehmen wir auch die Verantwortung. Das macht uns zu einem zuverlässigen Partner in Sachen Vermögensschutz. Und zu einem persönlichen Begleiter in allen Geldfragen. Wir betreuen Sie nach Ihren Bedürfnissen – mit dem Blick fürs Ganze und darüber hinaus. Als unabhängige Vermögensmanager sind wir frei von Interessenskonflikten und bewirtschaften die uns anvertrauten Vermögen umsichtig, aktiv und nach unseren bewährten, erfolgsbringenden Methoden. Transparenz verstehen wir als Basis für Vertrauen. Deswegen verzichten wir als erste Berner Unternehmung seit unserer Gründung 2007 konsequent auf jegliche Rückvergütungen (Retrozessionen). Im Januar 2023 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA der LEGATO Vermögensmanagement AG die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen nach Art. 24 (FINIG) und somit auch für die Verwaltung von Pensionskassen- und Vorsorgevermögen erteilt.

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Uns steht ein erfahrener Versicherungsfachmann zur Seite, der Ihnen in der komplexen Vielfalt von Versicherungen die optimalen Lösungen aufzeigt. Wir sind als Versicherungsmakler breit aufgestellt, um Ihnen Beratungen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge aus einer Hand kompetent anbieten zu können. Wir setzen auf persönliche Beratung in der grossen Themenwelt der Versicherungen und haben auch erkannt, dass die Kunden eine schnelle und einfache Alternative über den digitalen Weg wünschen. Unsere Leistungen: • Unabhängiger Vergleich der bestehenden Produkte • Kompetente Begleitung und Beratung unserer Kunden • Transparenz und Information • Technische Medien und moderne Kommunikationswege • Administrative Begleitung des Abschlusses einer Versicherung, Altersvorsorge und Kapitalanlage • Verwaltung Ihrer Verträge • Support und Begleitung im Schadenfall Ihre Vorteile: • Versicherungsunabhängig • Wir vergleichen für Sie • Expertenwissen • Wir handeln in Ihrem Auftrag und Interesse • Wir übernehmen die Verwaltung für Sie • Wir bieten Unterstützung im Schadenfall • Sie können uns jederzeit kontaktieren

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung
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Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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VertretungenInstitutFamilienberatung
Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
VertretungenInstitutFamilienberatung
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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