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Rechtsberatung in Deutschschweiz (Region)

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Die Mobiliar

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Signalstrasse 21, 9400 Rorschach
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KNOTEN Treuhand GmbH

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Schützenrain 5C, 3042 Ortschwaben

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BuchhaltungsbüroTreuhand
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HeizungenSanitärSolartechnik SolaranlagenWärmepumpenAlternativenergie
Züriacherstrasse 8, 8173 Neerach
HeizungenSanitärSolartechnik SolaranlagenWärmepumpenAlternativenergie
Umbauprofis

Sorgen Sie für einen ausgeglichenen und ökonomischen Energiehaushalt – Ihrem Portemonnaie und der Umwelt zuliebe. Wir bieten Ihnen eine massgeschneiderte Lösung ganz individuell auf Sie abgestimmt. Übersicht unserer Leistung im Bereich Heizung: • Beratung und Planung von Heizungsanlagen • Neubauten und Umbauten • Sanierungen • Reparaturen, 24h- Service • Ölheizung • Gasheizung • Wärmepumpenanlagen Sole / Luft / Wasser • Fernwärme • Holzheizungen • Fussbodenheizung • Radiatoren • Heizkörperventile • Badheizkörper Im Bereich Sanitäranlagen stehen wir Ihnen für individuelle Lösungen von Bad- sanierungen und -reparaturen gerne zur Verfügung. Wir führen bekannte Hersteller und Marken und zeigen deren Produkte integriert in schlichte, funktionelle Bäder bis hin zu hochwertigen Luxusbädern. Schon der Austausch bzw. die Wahl der passenden Accessoires verändert den Charakter und die Funktionalität Ihres Bades und prägt Ihren persönlichen Stil • Badsanierung • Planung und Ausführung • Bäder in Zusammenarbeit mit Ihren Handwerkern • altersgerechte Bäder, behindertengerechte Bäder

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

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PRoLiegenschaften GmbH

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

PRoLiegenschaften GmbH

Rebbergstrasse 14, 8706 Meilen

PRoLiegenschaften GmbH ist ein junges und engagiertes Unternehmen mit bald einem Vierteljahrhundert Erfahrung in Beratung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verkauf. Wir kümmern uns kompetent und sorgfältig um Ihre Immobilie(n) und Liegenschaftenfragen. Spezialisiert sind wir auf die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und die Beratung. Lösungen aus einer Hand für Ihre Anliegen und somit ein Ansprechpartner für Sie, sind neben den ausgewiesenen Fachkenntnissen, Freude an der Aufgabe und einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis die Säulen unserer herausragenden Dienstleistungen. Ihre Entlastung mittels optimaler, individueller Betreuung liegt uns am Herzen. Voraussetzung für die langjährigen und erfreulichen Kundenbeziehungen sind das gegenseitige Vertrauen, offene Kommunikation und partnerschaftliche Einbindung aller weiteren Beteiligten. Unsere gemeinsamen Ziele und Erfolge erreichen wir unter Einsatz von Wissen, Erfahrung und differenzierter Vorgehensweise bei der zuverlässigen Erbringung unserer täglichen, treuhänderischen Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und unseren Grundsätzen. Qualität kommt vor Quantität. Nicht rasantes Wachstum und Marktdominanz sind das Ziel, sondern zufriedene und langjährige Kunden. Tätig sind wir im Grossraum Zürich / Zürcher Oberland und March / Höfe Kt. Schwyz. Lassen Sie sich überzeugen. Ich freue mich auf Sie und die neue Herausforderung!

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LiegenschaftenImmobilienTreuhand
Rebbergstrasse 14, 8706 Meilen
LiegenschaftenImmobilienTreuhand

PRoLiegenschaften GmbH ist ein junges und engagiertes Unternehmen mit bald einem Vierteljahrhundert Erfahrung in Beratung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verkauf. Wir kümmern uns kompetent und sorgfältig um Ihre Immobilie(n) und Liegenschaftenfragen. Spezialisiert sind wir auf die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und die Beratung. Lösungen aus einer Hand für Ihre Anliegen und somit ein Ansprechpartner für Sie, sind neben den ausgewiesenen Fachkenntnissen, Freude an der Aufgabe und einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis die Säulen unserer herausragenden Dienstleistungen. Ihre Entlastung mittels optimaler, individueller Betreuung liegt uns am Herzen. Voraussetzung für die langjährigen und erfreulichen Kundenbeziehungen sind das gegenseitige Vertrauen, offene Kommunikation und partnerschaftliche Einbindung aller weiteren Beteiligten. Unsere gemeinsamen Ziele und Erfolge erreichen wir unter Einsatz von Wissen, Erfahrung und differenzierter Vorgehensweise bei der zuverlässigen Erbringung unserer täglichen, treuhänderischen Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und unseren Grundsätzen. Qualität kommt vor Quantität. Nicht rasantes Wachstum und Marktdominanz sind das Ziel, sondern zufriedene und langjährige Kunden. Tätig sind wir im Grossraum Zürich / Zürcher Oberland und March / Höfe Kt. Schwyz. Lassen Sie sich überzeugen. Ich freue mich auf Sie und die neue Herausforderung!

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Sigrist Partner Immobilien GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Sigrist Partner Immobilien GmbH

Säntisstrasse 15, 8575 Bürglen
Bewerten ist unsere Leidenschaft!

Bewerten • Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum • Wohn- und Ökonomiegebäude (wenn nicht mehr dem BGBB unterstellt) • Mehrfamilienhäuser • Wohn und Geschäftshäuser • Gewerbe und Industrie • Bauland • Baurechte für Baurechtsgeber und/oder Baurechtsnehmer • Wohn-und Nutzniessungsrecht • Projektbewertungen • Spezialobjekte (Alters- und Pflegeheime, Käsereien, Schweinestallungen, Schul- und Sportanlagen, Biogas- und PV-Anlagen usw.) • Berechnung von Mehrwertabgaben • Bewertungen für die öffentliche Rechnungslegung (HRM2) Immobilienbewertungen für Privatpersonen und Geschäftskunden Wir unterstützen Sie mit einer unabhängigen Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf von Objekten. Bei der strategischen und operativen Entwicklung Ihres Immobilienportfolios stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen, wenn familienintern unterschiedliche Meinungen zum Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft bestehen. Beraten • Zweitgutachten (second opinion) • Bewertung für Investitionsentscheide • Stockwerkbegründungen • Baurechtsbegründungen • Marketing-Konzepte für Verkäufe • Nachfolgeregelung bei Immobilien für Privat und Firmen • Beratung bei Grundbuchgeschäften • Beratung bei verdichtetem Bauen • Marketing-Beratung für Ihre Immobilien Wir beraten Sie bei Ihrem Anliegen Dank unseren umfassenden Marktkenntnissen und unserer langjährigen beruflichen Erfahrung können wir Sie in allen Fragen und Problemstellungen rund um Immobilien beraten. Profitieren Sie von unserem fundiertem Know-how. Sollten wir einmal nicht mehr weiter wissen, haben wir sehr gute Kontakte zu Fachspezialisten. Entwickeln • Grundstücksanalyse mit Berücksichtigung einer standort- und marktgerechten Nutzung • Aufzeigen eines marktgerechten und nachgefragten Nutzungspotentials • Rendite- und Investitionsberechnungen aufgrund aktueller Kosten- und Marktdaten • Bestimmung marktgerechter Renditen • Machbarkeitsstudien unter Berücksichtigung der aktuellen Bauzonenordung Wir setzen Ihre Vision in die Realität um Zu unseren Kompetenzen gehören einerseits die Entwicklung von Neu- und Umbauprojekten, bei denen wir je nach Bedarf mit qualifizierten und renommierten Architektur- und Totalunternehmungen zusammenarbeiten. Den Wert eines unbebauten Grundstücks ermitteln wir aufgrund der maximalen Nutzung, der nachhaltigen Marktnachfrage, mit der zu erwartenden Rendite.

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ImmobilienLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungMaklerSchatzungenVermittlung
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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GemeindeverwaltungGemeinde
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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Umbauprofis

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PRoLiegenschaften GmbH

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

PRoLiegenschaften GmbH

Rebbergstrasse 14, 8706 Meilen

PRoLiegenschaften GmbH ist ein junges und engagiertes Unternehmen mit bald einem Vierteljahrhundert Erfahrung in Beratung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verkauf. Wir kümmern uns kompetent und sorgfältig um Ihre Immobilie(n) und Liegenschaftenfragen. Spezialisiert sind wir auf die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und die Beratung. Lösungen aus einer Hand für Ihre Anliegen und somit ein Ansprechpartner für Sie, sind neben den ausgewiesenen Fachkenntnissen, Freude an der Aufgabe und einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis die Säulen unserer herausragenden Dienstleistungen. Ihre Entlastung mittels optimaler, individueller Betreuung liegt uns am Herzen. Voraussetzung für die langjährigen und erfreulichen Kundenbeziehungen sind das gegenseitige Vertrauen, offene Kommunikation und partnerschaftliche Einbindung aller weiteren Beteiligten. Unsere gemeinsamen Ziele und Erfolge erreichen wir unter Einsatz von Wissen, Erfahrung und differenzierter Vorgehensweise bei der zuverlässigen Erbringung unserer täglichen, treuhänderischen Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und unseren Grundsätzen. Qualität kommt vor Quantität. Nicht rasantes Wachstum und Marktdominanz sind das Ziel, sondern zufriedene und langjährige Kunden. Tätig sind wir im Grossraum Zürich / Zürcher Oberland und March / Höfe Kt. Schwyz. Lassen Sie sich überzeugen. Ich freue mich auf Sie und die neue Herausforderung!

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PRoLiegenschaften GmbH ist ein junges und engagiertes Unternehmen mit bald einem Vierteljahrhundert Erfahrung in Beratung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verkauf. Wir kümmern uns kompetent und sorgfältig um Ihre Immobilie(n) und Liegenschaftenfragen. Spezialisiert sind wir auf die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und die Beratung. Lösungen aus einer Hand für Ihre Anliegen und somit ein Ansprechpartner für Sie, sind neben den ausgewiesenen Fachkenntnissen, Freude an der Aufgabe und einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis die Säulen unserer herausragenden Dienstleistungen. Ihre Entlastung mittels optimaler, individueller Betreuung liegt uns am Herzen. Voraussetzung für die langjährigen und erfreulichen Kundenbeziehungen sind das gegenseitige Vertrauen, offene Kommunikation und partnerschaftliche Einbindung aller weiteren Beteiligten. Unsere gemeinsamen Ziele und Erfolge erreichen wir unter Einsatz von Wissen, Erfahrung und differenzierter Vorgehensweise bei der zuverlässigen Erbringung unserer täglichen, treuhänderischen Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und unseren Grundsätzen. Qualität kommt vor Quantität. Nicht rasantes Wachstum und Marktdominanz sind das Ziel, sondern zufriedene und langjährige Kunden. Tätig sind wir im Grossraum Zürich / Zürcher Oberland und March / Höfe Kt. Schwyz. Lassen Sie sich überzeugen. Ich freue mich auf Sie und die neue Herausforderung!

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Sigrist Partner Immobilien GmbH

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Sigrist Partner Immobilien GmbH

Säntisstrasse 15, 8575 Bürglen
Bewerten ist unsere Leidenschaft!

Bewerten • Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum • Wohn- und Ökonomiegebäude (wenn nicht mehr dem BGBB unterstellt) • Mehrfamilienhäuser • Wohn und Geschäftshäuser • Gewerbe und Industrie • Bauland • Baurechte für Baurechtsgeber und/oder Baurechtsnehmer • Wohn-und Nutzniessungsrecht • Projektbewertungen • Spezialobjekte (Alters- und Pflegeheime, Käsereien, Schweinestallungen, Schul- und Sportanlagen, Biogas- und PV-Anlagen usw.) • Berechnung von Mehrwertabgaben • Bewertungen für die öffentliche Rechnungslegung (HRM2) Immobilienbewertungen für Privatpersonen und Geschäftskunden Wir unterstützen Sie mit einer unabhängigen Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf von Objekten. Bei der strategischen und operativen Entwicklung Ihres Immobilienportfolios stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen, wenn familienintern unterschiedliche Meinungen zum Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft bestehen. Beraten • Zweitgutachten (second opinion) • Bewertung für Investitionsentscheide • Stockwerkbegründungen • Baurechtsbegründungen • Marketing-Konzepte für Verkäufe • Nachfolgeregelung bei Immobilien für Privat und Firmen • Beratung bei Grundbuchgeschäften • Beratung bei verdichtetem Bauen • Marketing-Beratung für Ihre Immobilien Wir beraten Sie bei Ihrem Anliegen Dank unseren umfassenden Marktkenntnissen und unserer langjährigen beruflichen Erfahrung können wir Sie in allen Fragen und Problemstellungen rund um Immobilien beraten. Profitieren Sie von unserem fundiertem Know-how. Sollten wir einmal nicht mehr weiter wissen, haben wir sehr gute Kontakte zu Fachspezialisten. Entwickeln • Grundstücksanalyse mit Berücksichtigung einer standort- und marktgerechten Nutzung • Aufzeigen eines marktgerechten und nachgefragten Nutzungspotentials • Rendite- und Investitionsberechnungen aufgrund aktueller Kosten- und Marktdaten • Bestimmung marktgerechter Renditen • Machbarkeitsstudien unter Berücksichtigung der aktuellen Bauzonenordung Wir setzen Ihre Vision in die Realität um Zu unseren Kompetenzen gehören einerseits die Entwicklung von Neu- und Umbauprojekten, bei denen wir je nach Bedarf mit qualifizierten und renommierten Architektur- und Totalunternehmungen zusammenarbeiten. Den Wert eines unbebauten Grundstücks ermitteln wir aufgrund der maximalen Nutzung, der nachhaltigen Marktnachfrage, mit der zu erwartenden Rendite.

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ImmobilienLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungMaklerSchatzungenVermittlung
Säntisstrasse 15, 8575 Bürglen
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Bewerten • Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum • Wohn- und Ökonomiegebäude (wenn nicht mehr dem BGBB unterstellt) • Mehrfamilienhäuser • Wohn und Geschäftshäuser • Gewerbe und Industrie • Bauland • Baurechte für Baurechtsgeber und/oder Baurechtsnehmer • Wohn-und Nutzniessungsrecht • Projektbewertungen • Spezialobjekte (Alters- und Pflegeheime, Käsereien, Schweinestallungen, Schul- und Sportanlagen, Biogas- und PV-Anlagen usw.) • Berechnung von Mehrwertabgaben • Bewertungen für die öffentliche Rechnungslegung (HRM2) Immobilienbewertungen für Privatpersonen und Geschäftskunden Wir unterstützen Sie mit einer unabhängigen Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf von Objekten. Bei der strategischen und operativen Entwicklung Ihres Immobilienportfolios stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen, wenn familienintern unterschiedliche Meinungen zum Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft bestehen. Beraten • Zweitgutachten (second opinion) • Bewertung für Investitionsentscheide • Stockwerkbegründungen • Baurechtsbegründungen • Marketing-Konzepte für Verkäufe • Nachfolgeregelung bei Immobilien für Privat und Firmen • Beratung bei Grundbuchgeschäften • Beratung bei verdichtetem Bauen • Marketing-Beratung für Ihre Immobilien Wir beraten Sie bei Ihrem Anliegen Dank unseren umfassenden Marktkenntnissen und unserer langjährigen beruflichen Erfahrung können wir Sie in allen Fragen und Problemstellungen rund um Immobilien beraten. Profitieren Sie von unserem fundiertem Know-how. Sollten wir einmal nicht mehr weiter wissen, haben wir sehr gute Kontakte zu Fachspezialisten. Entwickeln • Grundstücksanalyse mit Berücksichtigung einer standort- und marktgerechten Nutzung • Aufzeigen eines marktgerechten und nachgefragten Nutzungspotentials • Rendite- und Investitionsberechnungen aufgrund aktueller Kosten- und Marktdaten • Bestimmung marktgerechter Renditen • Machbarkeitsstudien unter Berücksichtigung der aktuellen Bauzonenordung Wir setzen Ihre Vision in die Realität um Zu unseren Kompetenzen gehören einerseits die Entwicklung von Neu- und Umbauprojekten, bei denen wir je nach Bedarf mit qualifizierten und renommierten Architektur- und Totalunternehmungen zusammenarbeiten. Den Wert eines unbebauten Grundstücks ermitteln wir aufgrund der maximalen Nutzung, der nachhaltigen Marktnachfrage, mit der zu erwartenden Rendite.

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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GemeindeverwaltungGemeinde
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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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