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Anwaltsbüro in Waadt (Region)

: 3.415 Einträge
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Advokatur Bülach AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

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Stadelmann Rechtsanwälte

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Stadelmann Rechtsanwälte

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

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Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Advokaturbüro Katharina Arm
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Advokaturbüro Katharina Arm

Bundesgasse 18, 3011 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: • Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. • Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. • Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. • Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüro
Advokaturbüro Katharina Arm

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Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: • Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. • Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. • Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. • Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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Stadelmann Rechtsanwälte

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Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Stadelmann Rechtsanwälte

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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
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Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Advokaturbüro Katharina Arm
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Advokaturbüro Katharina Arm

Bundesgasse 18, 3011 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: • Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. • Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. • Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. • Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüro
Advokaturbüro Katharina Arm

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Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: • Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. • Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. • Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. • Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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