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Anwaltsbüro in Waadt (Region)

: 3.393 Einträge
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Advokatur am Rhein
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Advokatur am Rhein

Eisengasse 5, 4051 Basel
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Advokatur am Rhein

Advokatur am Rhein

Eisengasse 5, 4051 Basel
AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht
Noch keine Bewertungen

Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

Lindstrasse 6, 8400 WinterthurPostfach, 8401 Winterthur
Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

AnwaltMediationAdvokaturbüroKanzleiRechtsberatung
Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

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Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

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Dr. Westenberg Catherine
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Dr. Westenberg Catherine

Steinengraben 55, 4051 Basel
Willkommen bei Westenberg Advokatur & Mediation

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung – wir begleiten Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Augenmaß. Ob Beratung, Vertretung oder Mediation: Wir klären gemeinsam, welches Vorgehen für Ihre Situation am sinnvollsten ist. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich. Was wir für Sie tun können Rechtsberatung Sie erhalten von uns eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage und eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Wir unterstützen Sie auch bei aussergerichtlichen Lösungen. Prozessführung und Vertretung Falls nötig, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Schweizer Gerichten und Behörden – kompetent, engagiert und mit langjähriger Prozesserfahrung. Mediation & Collaborative Law Sie möchten einen Konflikt einvernehmlich lösen? Wir bieten strukturierte, lösungsorientierte Verfahren – als ausgebildete Mediatorin begleitet Dr. Westenberg Sie dabei professionell. Gutachten für komplexe Fragestellungen Wir erstellen rechtliche Expertisen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten – für Privatpersonen, Unternehmen oder ausländische Anwaltskanzleien. Unsere Schwerpunkte Internationales Familienrecht & Privatrecht Haben Sie Vermögen, Immobilien oder familiäre Verbindungen im Ausland? Wir beraten Sie zu Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide – kompetent und praxisnah. Familienrecht in der Schweiz Ob Trennung, Scheidung, Vermögensaufteilung oder Eheverträge: Wir vertreten Ihre Interessen und achten dabei auch auf tragfähige Lösungen für die Zukunft. Beratung von Familienunternehmen & KMU Sie führen ein Unternehmen oder sind Teil einer Familiengesellschaft? Wir beraten zu Gesellschaftsrecht, Aktionärsbindungsverträgen oder übernehmen Verwaltungsratsmandate.

AnwaltsbüroMediationRechtsberatungAnwaltScheidungsberatung Trennungsberatung
Dr. Westenberg Catherine

Dr. Westenberg Catherine

Steinengraben 55, 4051 Basel
AnwaltsbüroMediationRechtsberatungAnwaltScheidungsberatung Trennungsberatung
Willkommen bei Westenberg Advokatur & Mediation

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung – wir begleiten Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Augenmaß. Ob Beratung, Vertretung oder Mediation: Wir klären gemeinsam, welches Vorgehen für Ihre Situation am sinnvollsten ist. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich. Was wir für Sie tun können Rechtsberatung Sie erhalten von uns eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage und eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Wir unterstützen Sie auch bei aussergerichtlichen Lösungen. Prozessführung und Vertretung Falls nötig, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Schweizer Gerichten und Behörden – kompetent, engagiert und mit langjähriger Prozesserfahrung. Mediation & Collaborative Law Sie möchten einen Konflikt einvernehmlich lösen? Wir bieten strukturierte, lösungsorientierte Verfahren – als ausgebildete Mediatorin begleitet Dr. Westenberg Sie dabei professionell. Gutachten für komplexe Fragestellungen Wir erstellen rechtliche Expertisen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten – für Privatpersonen, Unternehmen oder ausländische Anwaltskanzleien. Unsere Schwerpunkte Internationales Familienrecht & Privatrecht Haben Sie Vermögen, Immobilien oder familiäre Verbindungen im Ausland? Wir beraten Sie zu Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide – kompetent und praxisnah. Familienrecht in der Schweiz Ob Trennung, Scheidung, Vermögensaufteilung oder Eheverträge: Wir vertreten Ihre Interessen und achten dabei auch auf tragfähige Lösungen für die Zukunft. Beratung von Familienunternehmen & KMU Sie führen ein Unternehmen oder sind Teil einer Familiengesellschaft? Wir beraten zu Gesellschaftsrecht, Aktionärsbindungsverträgen oder übernehmen Verwaltungsratsmandate.

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Kellerhals Carrard

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Kellerhals Carrard

Neubadrain 4, 4102 Binningen
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kellerhals Carrard

Kellerhals Carrard

Neubadrain 4, 4102 Binningen
NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

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Krause Peter M.
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Krause Peter M.

Usteristrasse 17, 8001 Zürich
Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

AnwaltAnwaltsbüro
Krause Peter M.

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Usteristrasse 17, 8001 Zürich
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Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? 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Advokatur am Rhein
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Eisengasse 5, 4051 Basel
Markus Trottmann

Werdegang • Jahrgang 1961 • Aufgewachsen in Riehen und Basel, seit 1997 wohnhaft in Rheinfelden • Studien an der Universität Basel, Lizentiat der Rechte 1988 • Praktische Tätigkeit in der Basellandschaftlichen und Basler Verwaltung sowie der Basler Justiz (Zivil- und Strafgericht) • Anwaltspatent im Kanton Basel-Stadt 1991 • Seit 1992 freiberuflich beratend und prozessierend tätiger Anwalt mit Kanzlei in Basel, seit 2005 auch in Rheinfelden • Eingetragen im Anwaltsregister Basel-Stadt Bevorzugte Tätigkeiten • Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht • Vertragsrecht inkl. Arbeits- und Mietrecht • Ehe- und Scheidungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Strafrecht allgemein • Strassenverkehrsrecht • Verwaltungsstrafrecht • Sozialversicherungsrecht Mitgliedschaften • Advokatenkammer Basel • Schweizer- und Aargauischer Anwaltsverband • Verein Pikett Strafverteidigung Basel • Arbeitsgruppe Strafrecht der Advokatenkammer Basel • Arbeitsgruppe Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht der Advokatenkammer Basel • Gewerbeverein Rheinfelden Funktionen • Vorstandsmitglied Verein Impulse Basel • ehemals Präsident CVP Rheinfelden Stadt Persönliches Interessen: Lesen, Schach, Wandern, soziale Fragen, Politik. Zudem bin ich ein Liebhaber der Nordsee (Holland).

AnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. 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Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht
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Lindstrasse 6, 8400 WinterthurPostfach, 8401 Winterthur
Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

AnwaltMediationAdvokaturbüroKanzleiRechtsberatung
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Dr. Westenberg Catherine
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Dr. Westenberg Catherine

Steinengraben 55, 4051 Basel
Willkommen bei Westenberg Advokatur & Mediation

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung – wir begleiten Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Augenmaß. Ob Beratung, Vertretung oder Mediation: Wir klären gemeinsam, welches Vorgehen für Ihre Situation am sinnvollsten ist. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich. Was wir für Sie tun können Rechtsberatung Sie erhalten von uns eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage und eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Wir unterstützen Sie auch bei aussergerichtlichen Lösungen. Prozessführung und Vertretung Falls nötig, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Schweizer Gerichten und Behörden – kompetent, engagiert und mit langjähriger Prozesserfahrung. Mediation & Collaborative Law Sie möchten einen Konflikt einvernehmlich lösen? Wir bieten strukturierte, lösungsorientierte Verfahren – als ausgebildete Mediatorin begleitet Dr. Westenberg Sie dabei professionell. Gutachten für komplexe Fragestellungen Wir erstellen rechtliche Expertisen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten – für Privatpersonen, Unternehmen oder ausländische Anwaltskanzleien. Unsere Schwerpunkte Internationales Familienrecht & Privatrecht Haben Sie Vermögen, Immobilien oder familiäre Verbindungen im Ausland? Wir beraten Sie zu Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide – kompetent und praxisnah. Familienrecht in der Schweiz Ob Trennung, Scheidung, Vermögensaufteilung oder Eheverträge: Wir vertreten Ihre Interessen und achten dabei auch auf tragfähige Lösungen für die Zukunft. Beratung von Familienunternehmen & KMU Sie führen ein Unternehmen oder sind Teil einer Familiengesellschaft? Wir beraten zu Gesellschaftsrecht, Aktionärsbindungsverträgen oder übernehmen Verwaltungsratsmandate.

AnwaltsbüroMediationRechtsberatungAnwaltScheidungsberatung Trennungsberatung
Dr. Westenberg Catherine

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Neubadrain 4, 4102 Binningen
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kellerhals Carrard

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Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

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Krause Peter M.
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Krause Peter M.

Usteristrasse 17, 8001 Zürich
Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

AnwaltAnwaltsbüro
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Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! 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