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Notar in Waadt (Region)

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Sarah Gros (successeure de Me François Bianchi)

Sarah Gros (successeure de Me François Bianchi)

Rue du Midi 9, 1860 Aigle
NotarRechtsauskunftErbschaftsberatung Nachlassplanung
Notariatskanzlei – Sarah Gros, in Aigle und Villars-sur-Ollon

Mit Sitz im Chablais empfängt Sie das Notariat von Notarin Sarah Gros, Nachfolgerin von Me François Bianchi, in Aigle oder Villars-sur-Ollon sowie in der Zweigstelle in Lausanne. Das Notariat unterstützt Sie in allen nachstehenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht Immobilienübertragungen (Verkäufe, Schenkungen, Tauschgeschäfte) Eigentumsübertragungen Grundpfandtitel Begründung von Stockwerkeigentum Teilung oder Änderung von Grundstücken Begründung von Dienstbarkeiten und Grundlasten Begründung von Baurechten (Überbaurechten) Familienrecht Eheverträge Güterrechtliche Auseinandersetzungen Konkubinatsverträge Erbrecht Testamente Erbverträge Erbteilungen Erbschaftsinventare Gesellschaftsrecht Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Stiftungen Umwandlung von Gesellschaften Fusionen und Spaltungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Statutenänderungen (Sitzverlegung, Zweckänderung usw.) Weitere Dienstleistungen Rechtsberatung Vorsorgeaufträge Beglaubigung von Unterschriften Beglaubigte Kopien Notorietätsurkunden

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Hintere Bahnhofstrasse 10, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
Schärer Rechtsanwälte

Schärer Rechtsanwälte ist eine Gemeinschaft unabhängiger Anwälte, Notarinnen und Steuerberater mit Kanzlei in Aarau. Wir vertreten die Interessen von Unternehmungen, Privaten und Gemeinwesen und sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Dank unserer Grösse und personellen Zusammensetzung können wir Mandate zeitnah und interdisziplinär bearbeiten. Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von externen Spezialistinnen und Korrespondenzanwälten im In- und Ausland zurück. So individuell und vielfältig die Anliegen unserer Klientschaft, so unterschiedlich sind die Spezialisierung und die Ausrichtung der einzelnen Rechtsanwälte, Steuerexpertinnen und Notare von Schärer Rechtsanwälte. Was uns alle verbindet, ist das persönliche Engagement, mit dem wir die Interessen unserer Klientinnen und Klienten vertreten. Schärer Rechtsanwälte hat es sich zudem zum Ziel gemacht, über Jahrzehnte erworbenes Wissen und Erfahrung an junge Juristinnen und Juristen weiterzugeben und sie zu erfolgreichen Rechtsanwältinnen, Notaren und Steuerexpertinnen auszubilden. Schärer Rechtsanwälte entstand 2003 aus dem Zusammenschluss von zehn Partnern aus drei traditionsreichen Anwalts- und Notariatskanzleien in Aarau, deren Ursprünge bis in die 1930er-Jahre zurückgehen. Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand und den Anforderungen des Auftrags, soweit nicht gesetzliche Tarife zur Anwendung kommen. Für Notariatsgeschäfte (Beurkundungen und Beglaubigungen) gilt das Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau .

Advokatur- und NotariatsbüroSteuerberatungAnwalt
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Schärer Rechtsanwälte ist eine Gemeinschaft unabhängiger Anwälte, Notarinnen und Steuerberater mit Kanzlei in Aarau. Wir vertreten die Interessen von Unternehmungen, Privaten und Gemeinwesen und sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Dank unserer Grösse und personellen Zusammensetzung können wir Mandate zeitnah und interdisziplinär bearbeiten. Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von externen Spezialistinnen und Korrespondenzanwälten im In- und Ausland zurück. So individuell und vielfältig die Anliegen unserer Klientschaft, so unterschiedlich sind die Spezialisierung und die Ausrichtung der einzelnen Rechtsanwälte, Steuerexpertinnen und Notare von Schärer Rechtsanwälte. Was uns alle verbindet, ist das persönliche Engagement, mit dem wir die Interessen unserer Klientinnen und Klienten vertreten. Schärer Rechtsanwälte hat es sich zudem zum Ziel gemacht, über Jahrzehnte erworbenes Wissen und Erfahrung an junge Juristinnen und Juristen weiterzugeben und sie zu erfolgreichen Rechtsanwältinnen, Notaren und Steuerexpertinnen auszubilden. Schärer Rechtsanwälte entstand 2003 aus dem Zusammenschluss von zehn Partnern aus drei traditionsreichen Anwalts- und Notariatskanzleien in Aarau, deren Ursprünge bis in die 1930er-Jahre zurückgehen. Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand und den Anforderungen des Auftrags, soweit nicht gesetzliche Tarife zur Anwendung kommen. Für Notariatsgeschäfte (Beurkundungen und Beglaubigungen) gilt das Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau .

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Schärer Rechtsanwälte ist eine Gemeinschaft unabhängiger Anwälte, Notarinnen und Steuerberater mit Kanzlei in Aarau. Wir vertreten die Interessen von Unternehmungen, Privaten und Gemeinwesen und sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Dank unserer Grösse und personellen Zusammensetzung können wir Mandate zeitnah und interdisziplinär bearbeiten. Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von externen Spezialistinnen und Korrespondenzanwälten im In- und Ausland zurück. So individuell und vielfältig die Anliegen unserer Klientschaft, so unterschiedlich sind die Spezialisierung und die Ausrichtung der einzelnen Rechtsanwälte, Steuerexpertinnen und Notare von Schärer Rechtsanwälte. Was uns alle verbindet, ist das persönliche Engagement, mit dem wir die Interessen unserer Klientinnen und Klienten vertreten. Schärer Rechtsanwälte hat es sich zudem zum Ziel gemacht, über Jahrzehnte erworbenes Wissen und Erfahrung an junge Juristinnen und Juristen weiterzugeben und sie zu erfolgreichen Rechtsanwältinnen, Notaren und Steuerexpertinnen auszubilden. Schärer Rechtsanwälte entstand 2003 aus dem Zusammenschluss von zehn Partnern aus drei traditionsreichen Anwalts- und Notariatskanzleien in Aarau, deren Ursprünge bis in die 1930er-Jahre zurückgehen. Unsere Honorare richten sich nach dem Zeitaufwand und den Anforderungen des Auftrags, soweit nicht gesetzliche Tarife zur Anwendung kommen. Für Notariatsgeschäfte (Beurkundungen und Beglaubigungen) gilt das Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau .

Advokatur- und NotariatsbüroSteuerberatungAnwalt
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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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