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Notar in Deutschschweiz (Region)

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Glaus Gabathuler AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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AnwaltAnwaltsbüroNotar
Obergasse 28, 8730 Uznach
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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
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Grossenbacher Rechtsanwälte AG
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Grossenbacher Rechtsanwälte AG

Zentralstrasse 44, 6003 Luzern

Tätigkeitsgebiete Grossenbacher Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen. Wir betreuen unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragestellungen und sind auch als Notare tätig. Aussergerichtliche Lösungen werden immer dort angestrebt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich wünschenswert ist. In anderen Fällen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Gerichtsverfahren sowie Schiedsprozessen. Arbeit Beratung im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowie Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mehr Bau und Miete Umfassende Unterstützung und Prozessführung im öffentlichen und privaten Planungsrecht und Baurecht sowie im Mietrecht mehr Ehescheidung und Trennung Umfassende Unterstützung und Vertretung in Gerichtsverfahren in den Bereichen Scheidung, Trennung und Eheschutz mehr Familie und Erbe Beratung und Prozessführung im Familienrecht und Erbrecht; Nachlassplanung; Beurkundungen im Familienrecht und im Erbrecht mehr Gesellschaften und Unternehmen Beratung im Gesellschaftsrecht; Gründungen und Umstrukturierungen; M&A-Transaktionen; Unternehmensnachfolge mehr Haftpflicht und Versicherung Beratung und Gerichtsverfahren im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht mehr ICT, IP und Wettbewerb Beratung und Gerichtsverfahren in den Bereichen ICT-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehr Kriminalität und Prävention Umfassende Beratung und Prozessführung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strassenverkehrsrecht mehr Öffentliche Beurkundung und Notariat Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Eherecht sowie Erbrecht mehr Prozess und Insolvenz Prozessführung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten; Beratung in den Bereichen Schuldbetreibung und Konkurs mehr Staat, Steuern und Verwaltung Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Energierecht und Elektrizitätsrecht mehr

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AnwaltNotarAnwaltsbüro
Zentralstrasse 44, 6003 Luzern
AnwaltNotarAnwaltsbüro

Tätigkeitsgebiete Grossenbacher Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen. Wir betreuen unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragestellungen und sind auch als Notare tätig. Aussergerichtliche Lösungen werden immer dort angestrebt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich wünschenswert ist. In anderen Fällen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Gerichtsverfahren sowie Schiedsprozessen. Arbeit Beratung im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowie Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mehr Bau und Miete Umfassende Unterstützung und Prozessführung im öffentlichen und privaten Planungsrecht und Baurecht sowie im Mietrecht mehr Ehescheidung und Trennung Umfassende Unterstützung und Vertretung in Gerichtsverfahren in den Bereichen Scheidung, Trennung und Eheschutz mehr Familie und Erbe Beratung und Prozessführung im Familienrecht und Erbrecht; Nachlassplanung; Beurkundungen im Familienrecht und im Erbrecht mehr Gesellschaften und Unternehmen Beratung im Gesellschaftsrecht; Gründungen und Umstrukturierungen; M&A-Transaktionen; Unternehmensnachfolge mehr Haftpflicht und Versicherung Beratung und Gerichtsverfahren im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht mehr ICT, IP und Wettbewerb Beratung und Gerichtsverfahren in den Bereichen ICT-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehr Kriminalität und Prävention Umfassende Beratung und Prozessführung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strassenverkehrsrecht mehr Öffentliche Beurkundung und Notariat Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Eherecht sowie Erbrecht mehr Prozess und Insolvenz Prozessführung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten; Beratung in den Bereichen Schuldbetreibung und Konkurs mehr Staat, Steuern und Verwaltung Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Energierecht und Elektrizitätsrecht mehr

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Advokatur- und Notariatsbüro

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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Glaus Gabathuler AG
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Glaus Gabathuler AG

Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG
Herzlich Willkommen bei der Glaus Gabathuler AG

Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. • Arbeits- und Personalrecht • Bau- und Planungsrecht • Datenschutz • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Gesellschaftsrecht und KMU • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Notariat • Strafrecht • Vereins- und Stiftungsrecht • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht An unseren drei Bürostandorten in Uznach, Sargans und Buchs empfangen wir Kundinnen und Kunden insbesondere aus den umliegenden Ortschaften: • See-Gaster: Amden, Benken, Bollingen, Eschenbach, Goldingen, Gommiswald, Kaltbrunn, Maseltrangen, Neuhaus, Rapperswil-Jona, Ricken, Rieden, Rufi, Schänis, Schmerikon, St. Gallenkappel, Uznach, Wagen, Weesen • Werdenberg-Sarganserland: Bad Ragaz, Buchs, Flums, Gams, Grabs, Mels, Pfäfers, Quarten, Sargans, Sennwald, Sevelen, Vilters-Wangs, Walenstadt, Wartau • Toggenburg: Alt-St.Johann, Brunnadern, Bütschwil, Ebnat-Kappel, Hemberg, Krinau, Lichtensteig, Nesslau, Wattwil, Wildhaus • Hinwil: Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Rüti, Seegräben, Wald, Wetzikon • Meilen: Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil am See, Stäfa, Uetikon, Zollikon, Zumikon • March/Höfe: Altendorf, Feusisberg, Freienbach, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Siebnen, Tuggen, Vorderthal, Wangen, Wollerau • Glarus: Bilten, Glarus, Mollis, Näfels, Netstal, Niederurnen, Oberurnen

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AnwaltsbüroMediationAnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung Trennungsberatung
Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG
AnwaltsbüroMediationAnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung Trennungsberatung
Herzlich Willkommen bei der Glaus Gabathuler AG

Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. • Arbeits- und Personalrecht • Bau- und Planungsrecht • Datenschutz • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Gesellschaftsrecht und KMU • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Notariat • Strafrecht • Vereins- und Stiftungsrecht • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht An unseren drei Bürostandorten in Uznach, Sargans und Buchs empfangen wir Kundinnen und Kunden insbesondere aus den umliegenden Ortschaften: • See-Gaster: Amden, Benken, Bollingen, Eschenbach, Goldingen, Gommiswald, Kaltbrunn, Maseltrangen, Neuhaus, Rapperswil-Jona, Ricken, Rieden, Rufi, Schänis, Schmerikon, St. Gallenkappel, Uznach, Wagen, Weesen • Werdenberg-Sarganserland: Bad Ragaz, Buchs, Flums, Gams, Grabs, Mels, Pfäfers, Quarten, Sargans, Sennwald, Sevelen, Vilters-Wangs, Walenstadt, Wartau • Toggenburg: Alt-St.Johann, Brunnadern, Bütschwil, Ebnat-Kappel, Hemberg, Krinau, Lichtensteig, Nesslau, Wattwil, Wildhaus • Hinwil: Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Rüti, Seegräben, Wald, Wetzikon • Meilen: Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil am See, Stäfa, Uetikon, Zollikon, Zumikon • March/Höfe: Altendorf, Feusisberg, Freienbach, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Siebnen, Tuggen, Vorderthal, Wangen, Wollerau • Glarus: Bilten, Glarus, Mollis, Näfels, Netstal, Niederurnen, Oberurnen

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AnwaltNotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung
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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
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Haussener und Partner Notare AG
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Haussener und Partner Notare AG

Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
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Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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Glaus Gabathuler AG

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Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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AnwaltAnwaltsbüroNotar
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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach, Sargans, Buchs und Wetzikon. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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Grossenbacher Rechtsanwälte AG
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Grossenbacher Rechtsanwälte AG

Zentralstrasse 44, 6003 Luzern

Tätigkeitsgebiete Grossenbacher Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen. Wir betreuen unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragestellungen und sind auch als Notare tätig. Aussergerichtliche Lösungen werden immer dort angestrebt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich wünschenswert ist. In anderen Fällen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Gerichtsverfahren sowie Schiedsprozessen. Arbeit Beratung im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowie Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mehr Bau und Miete Umfassende Unterstützung und Prozessführung im öffentlichen und privaten Planungsrecht und Baurecht sowie im Mietrecht mehr Ehescheidung und Trennung Umfassende Unterstützung und Vertretung in Gerichtsverfahren in den Bereichen Scheidung, Trennung und Eheschutz mehr Familie und Erbe Beratung und Prozessführung im Familienrecht und Erbrecht; Nachlassplanung; Beurkundungen im Familienrecht und im Erbrecht mehr Gesellschaften und Unternehmen Beratung im Gesellschaftsrecht; Gründungen und Umstrukturierungen; M&A-Transaktionen; Unternehmensnachfolge mehr Haftpflicht und Versicherung Beratung und Gerichtsverfahren im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht mehr ICT, IP und Wettbewerb Beratung und Gerichtsverfahren in den Bereichen ICT-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehr Kriminalität und Prävention Umfassende Beratung und Prozessführung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strassenverkehrsrecht mehr Öffentliche Beurkundung und Notariat Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Eherecht sowie Erbrecht mehr Prozess und Insolvenz Prozessführung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten; Beratung in den Bereichen Schuldbetreibung und Konkurs mehr Staat, Steuern und Verwaltung Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Energierecht und Elektrizitätsrecht mehr

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AnwaltNotarAnwaltsbüro
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Tätigkeitsgebiete Grossenbacher Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen. Wir betreuen unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragestellungen und sind auch als Notare tätig. Aussergerichtliche Lösungen werden immer dort angestrebt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich wünschenswert ist. In anderen Fällen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Gerichtsverfahren sowie Schiedsprozessen. Arbeit Beratung im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowie Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mehr Bau und Miete Umfassende Unterstützung und Prozessführung im öffentlichen und privaten Planungsrecht und Baurecht sowie im Mietrecht mehr Ehescheidung und Trennung Umfassende Unterstützung und Vertretung in Gerichtsverfahren in den Bereichen Scheidung, Trennung und Eheschutz mehr Familie und Erbe Beratung und Prozessführung im Familienrecht und Erbrecht; Nachlassplanung; Beurkundungen im Familienrecht und im Erbrecht mehr Gesellschaften und Unternehmen Beratung im Gesellschaftsrecht; Gründungen und Umstrukturierungen; M&A-Transaktionen; Unternehmensnachfolge mehr Haftpflicht und Versicherung Beratung und Gerichtsverfahren im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht mehr ICT, IP und Wettbewerb Beratung und Gerichtsverfahren in den Bereichen ICT-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehr Kriminalität und Prävention Umfassende Beratung und Prozessführung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strassenverkehrsrecht mehr Öffentliche Beurkundung und Notariat Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Eherecht sowie Erbrecht mehr Prozess und Insolvenz Prozessführung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten; Beratung in den Bereichen Schuldbetreibung und Konkurs mehr Staat, Steuern und Verwaltung Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Energierecht und Elektrizitätsrecht mehr

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Advokatur- und Notariatsbüro

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Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
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Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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Glaus Gabathuler AG
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Glaus Gabathuler AG

Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG
Herzlich Willkommen bei der Glaus Gabathuler AG

Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. • Arbeits- und Personalrecht • Bau- und Planungsrecht • Datenschutz • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Gesellschaftsrecht und KMU • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Notariat • Strafrecht • Vereins- und Stiftungsrecht • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht An unseren drei Bürostandorten in Uznach, Sargans und Buchs empfangen wir Kundinnen und Kunden insbesondere aus den umliegenden Ortschaften: • See-Gaster: Amden, Benken, Bollingen, Eschenbach, Goldingen, Gommiswald, Kaltbrunn, Maseltrangen, Neuhaus, Rapperswil-Jona, Ricken, Rieden, Rufi, Schänis, Schmerikon, St. Gallenkappel, Uznach, Wagen, Weesen • Werdenberg-Sarganserland: Bad Ragaz, Buchs, Flums, Gams, Grabs, Mels, Pfäfers, Quarten, Sargans, Sennwald, Sevelen, Vilters-Wangs, Walenstadt, Wartau • Toggenburg: Alt-St.Johann, Brunnadern, Bütschwil, Ebnat-Kappel, Hemberg, Krinau, Lichtensteig, Nesslau, Wattwil, Wildhaus • Hinwil: Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Rüti, Seegräben, Wald, Wetzikon • Meilen: Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil am See, Stäfa, Uetikon, Zollikon, Zumikon • March/Höfe: Altendorf, Feusisberg, Freienbach, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Siebnen, Tuggen, Vorderthal, Wangen, Wollerau • Glarus: Bilten, Glarus, Mollis, Näfels, Netstal, Niederurnen, Oberurnen

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AnwaltsbüroMediationAnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung Trennungsberatung
Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG
AnwaltsbüroMediationAnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung Trennungsberatung
Herzlich Willkommen bei der Glaus Gabathuler AG

Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. • Arbeits- und Personalrecht • Bau- und Planungsrecht • Datenschutz • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Gesellschaftsrecht und KMU • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Notariat • Strafrecht • Vereins- und Stiftungsrecht • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht An unseren drei Bürostandorten in Uznach, Sargans und Buchs empfangen wir Kundinnen und Kunden insbesondere aus den umliegenden Ortschaften: • See-Gaster: Amden, Benken, Bollingen, Eschenbach, Goldingen, Gommiswald, Kaltbrunn, Maseltrangen, Neuhaus, Rapperswil-Jona, Ricken, Rieden, Rufi, Schänis, Schmerikon, St. Gallenkappel, Uznach, Wagen, Weesen • Werdenberg-Sarganserland: Bad Ragaz, Buchs, Flums, Gams, Grabs, Mels, Pfäfers, Quarten, Sargans, Sennwald, Sevelen, Vilters-Wangs, Walenstadt, Wartau • Toggenburg: Alt-St.Johann, Brunnadern, Bütschwil, Ebnat-Kappel, Hemberg, Krinau, Lichtensteig, Nesslau, Wattwil, Wildhaus • Hinwil: Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Rüti, Seegräben, Wald, Wetzikon • Meilen: Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil am See, Stäfa, Uetikon, Zollikon, Zumikon • March/Höfe: Altendorf, Feusisberg, Freienbach, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Siebnen, Tuggen, Vorderthal, Wangen, Wollerau • Glarus: Bilten, Glarus, Mollis, Näfels, Netstal, Niederurnen, Oberurnen

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Haussener und Partner Notare AG
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Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
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Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
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