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Notar in Deutschschweiz (Region)

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Haussener und Partner Notare AG
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Haussener und Partner Notare AG

Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
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Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
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Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar
Hauptstrasse 8, 4153 Reinach
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Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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Nota-Tax KlG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 13 Bewertungen

Nota-Tax KlG

Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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NotarSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
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NotarSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
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Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
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Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar
Hauptstrasse 8, 4153 Reinach
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Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Nota-Tax KlG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 13 Bewertungen

Nota-Tax KlG

Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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NotarSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
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